• vpuwe
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    geschrieben 1454007821000

    Hallo liebe Urlauber,

    vielleicht schon irgendwo beantwortet, ich habe es aber abschießend noch nicht gefunden.

    Kann ich BTM-Schmerzpflaster (20 Stk) für einen 4-wöchigen Urlaub mit in die Türkei ohne weitere Bescheinigung einführen?

    bis denne...

    Uwe

    "Sechs Jahre habe ich keinen Alkohol getrunken, nicht geraucht, keinen Sex gehabt, ...doch dann kam ich in die Schule!
  • Solanina
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    geschrieben 1454009402000

    Würd ich an deiner STelle nicht tun. Was ist dabei, den Arzt der diese Verschrieben hat nach einem Attest der Notwendigkeit zu fragen?

    März:London- April/Mai:Khao Lak-August:Holland, November:Teneriffa
  • vpuwe
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    geschrieben 1454095969000

    Hallo Solanina,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Das Problem ist, dass sich mein Arzt gerade im Urlaub befindet und keine Vertretung in seiner Praxis hat.

    Bin jetzt ein wenig ratlos, wohl auch meine Schuld, denn es geht in wenigen Tagen los.

    Muss im Urlaub Bubrenorphin 35 und Enbrell nehmen.

    Vielleicht hat ja jemand einen Ansprechpartner mich mich.

    Meine private KK habe ich befragt, aber nichts Vertrauenswürdiges erfahren.

    Naja, türkischer Knast soll ja nicht so prickelnd sein....!

    bis denne...

    Uwe

    "Sechs Jahre habe ich keinen Alkohol getrunken, nicht geraucht, keinen Sex gehabt, ...doch dann kam ich in die Schule!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1454109513000

    Es handelt sich um Buprenorphin und Entrel.

    Ausreise:

    Betäubungsmittelhaltige Arzneimittel als Reisebedarf

    Besondere Bestimmungen sind für Arzneimittel zu beachten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. Morphin) und damit einer besonderen Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht durch den behandelnden Arzt bedürfen.

    Die aufgrund dieser ärztlichen Verschreibung für den eigenen Bedarf erworbenen Betäubungsmittel darf ein Reisender in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge aus Deutschland ausführen oder nach Deutschland einführen.

    Quelle: Zoll

    Wiedereinreise:

    Einreise aus Ländern außerhalb des Schengen-Raumes

    Bei der Einreise aus anderen Ländern als den Vertragsstaaten des Schengener Abkommens sollten sich Patienten vom verschreibenden Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält, und diese auf der Reise mit sich führen. Die Form dieser Bescheinigung ist nicht verbindlich vorgeschrieben, sie ist aber dennoch durch die zuständige Gesundheitsbehörde des Herkunftslands zu beglaubigen.

    Da außerhalb des Schengen-Raumes keine einheitlichen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln für Reisende bestehen, müssen hierbei die jeweiligen Bestimmungen der Transitländer, die vorab bei den diplomatischen Vertretungen erfragt werden können, beachtet werden.

    Quelle: Zoll

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vpuwe
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    geschrieben 1454243392000

    Danke, Pippa, für die Mühe!

    Wenn ich das alles richtig verstehe, gilt dies für die Aus-u.Einreise nach/von Deutschland.

    Was sagt aber bei dieser Einfuhr der türkische Zoll?

    Ich werde keine Medikamente wieder mit nach Deutschland nehemen, denn dann sie sie während der Reise verbraucht worden.

    bis denne...

    Uwe

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  • Mam62
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    geschrieben 1454245126000

    Uwe,

    kontaktiere das Gesundheitsamt. Denn die müssten die Bescheinigung ja eh zusätzlich zum Arzt bestätigen.

    Hier und hier gibts noch ein paar Hinweise. Frag auch bei Deinem Apotheker nach, der hat ja auch Aufzeichnungen von Deinen BTM-Rezepten.

  • vpuwe
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    geschrieben 1454277132000

    Danke für alle Hinweise, werde am Montag versuchen, das türkische Konsulat telefonisch zu erreichen, um eine rechtsverbindlichen Auskunft zu erlangen.

    Noch einmal für diejenigen, die jetzt sagen, er/sie als Stammurlauber seit vielen Jahren, hätten das auch früher fragen können. Ich bekam seit 13 Jahren alle zwei Monaten eine andere Infusion, das war für vier Wochen Urlaub kein Problem.

    Jetzt nach der kürzlichen Umstellung kam das "upps"!

    bis denne...

    Uwe

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1454282470000

    @vpuwe

    Die Bestimmungen sind selbstverständlich soweit möglich synchronisiert, abweichend zum beispielsweise EU liquids Driss.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vpuwe
    Dabei seit: 1130976000000
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    geschrieben 1454343363000

    So, nun bin ich schlauer!

    Es gibt eine Bescheinigung für Reisende, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden und mit diesen verreisen.

    Unterschieden wird hier in -Einreise in ein Land Schengener Bereich)

                                           -Einreise in ein anderes Land

    Die Entsprechende kann man im Internet runterladen. Dann muss der verordnende Arzt diese Bescheinigung ausfüllen und mit Stempel versehen.

    Dann muss dieser Vordruck vom Landesamt für Gesundheit beglaubigt werden.

    Kosten hierfür 5,00€.

    Dies ist der heutige Stand mit dem Wohnort Berlin.

    bis denne...

    Uwe

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1454353220000

    vpuwe:

    Wenn ich das alles richtig verstehe, gilt dies für die Aus-u.Einreise nach/von Deutschland.

    Was sagt aber bei dieser Einfuhr der türkische Zoll?

    Bei den Angaben des Zolls zur Ausreise werden selbstverständlich die Bestimmungen des Ziellandes berücksichtigt, dies nur nochmal zum besseren Verständnis für stille Mitleser.

    Ich werde keine Medikamente wieder mit nach Deutschland nehemen, denn dann sie sie während der Reise verbraucht worden.

    So wird es sich sicher zumeist verhalten. Es gibt aber eben auch Reisende, die wegen vermeintlicher preislicher Vorteile Medikamente auf der Rückreise mit sich führen. Daher muss auch dies geregelt werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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