• nienchenfisch
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    geschrieben 1240954503000

    Hallo

    Ich habe leider nichts gefunden zu diesem Thema. Kann mir vieleicht jemand helfen. Wir fliegen nach Alanya und überlegen uns bei meiner Frau einen Zahn mit einer Krone versehen zu lassen. Hat jemand erfahrungen damit und übernimmt die deutsche Kasse wohl die Kosten?

    10.08.2013-28.08.2013 Asteria Elita Resort
  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1240954607000

    Das wär ja noch schöner :frowning:

  • carstenW.
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    geschrieben 1240959532000

    @nienchenfisch

    für solche Sachen ist eine Zahnversicherung lobenswert, wenn man sie mal abgeschlossen hat ;)

  • Erika1
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    geschrieben 1240964617000

    Private Auslandsreisekrankenversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung übernehmen nur Kosten, die im akuten Fall zu bezahlen wären.

    Der medizinische Tourismus wird nicht unterstützt, wenn auch innerhalb der EU darüber derzeit diskutiert wird.

    Beispiel:

    Geht ´ne Brücke, Brille, Gehhilfe außerhalb der EU kaputt und muss repariert werden, zahlt das die Private vollständig oder die GKV im Rahmen ihrer Festbeträge - die Differenz würde dann wiederum von der privaten Zusatzversicherung bezahlt werden.

    Eventuell lohnt sich der Besuch einer türkischen Zahnarztpraxis, oft haben die ZAe in den USA oder in Deutschland studiert, sprechen deutsch oder englisch, ihre Praxis befindet sich n i c h t in einer alten Garage...

    ... hat man das gefunden, könnte man darüber nachdenken. Hilfreich wäre dazu eine Kostenaufstellung: wie sehen die Festzuschüsse einer deutschen Krankenkasse aus? Ist es wirklich billiger, eine solche Behandlung außerhalb der EU durchführen zu lassen?

    Letztendlich: in Deutschland/zu Hause kann ich mich an meinen Zahnarzt wenden, ich habe Vertrauen zu ihm (und Garantie). Habe ich Probleme mit meinem ausländischen/außereuropäischen Zahnarzt, muss ich mich wieder dorthin begeben...

    nienchenfisch, ich würde mir das ganz genau überlegen. Vielmehr: Deine Frau - sie hat ja möglicherweise Probleme. Und Schmerzen.

  • weltenbumler
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    geschrieben 1240991064000

    Hallo,

    ich würde mir das ganze gut überlegen.

    Wenn du später Probleme hast dann rennst du hier zum Zahnarzt und jammerst und die sollen dann nach bessern. Vielleicht kommst du ja dann zu einem Zahnarzt der sagt du sollst dort hingehen wo das ganze gemacht wurde, dann kannst du gleich noch mal Urlaub in der Türkei machen ist bestimmt günstiger.

    Kann dir ein Beispiel sagen, die beiden arbeiten in der gleichen Firma wie ich.

    Ein Kroate wollte auch sparen und ist in seine Heimat gefahren um sich ein paar Zähne Überkronen zu lassen. Er kam dann zurück war begeistert und vor allem war es ja super günstiger als in Deutschland. Der andere Kollege ist darauf hin auch dorthin gefahren war auch begeistert. Nach einem Jahr hat das ganze dann anders ausgesehen, da mußte das ganze Zeug wieder raus, weil geschlammt wurde, diesmal in Deutschland und jetzt haben die beiden zweimal bezahlt war unterm Strich sehr günstig.

    Es muß nicht sein das im Ausland schlechter gearbeitet wird als in Deutschland ich würde es allerdings lassen.

    Im übrigen finde ich die Frage ob das Deutsche Gesundheitssytem deine Kosten übernimmt als eine Frechheit. :?

    Gruß

    Bernd

  • nienchenfisch
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    geschrieben 1241008797000

    Ich meine damit nicht den Eigenanteil den ich in Deutschland auch zahlen müsste. Es war so gemeint, ob eine türkische Arztrechnug anerkannt wird. Meinen Anteil muß ich natürlich dazugeben.

    10.08.2013-28.08.2013 Asteria Elita Resort
  • Dylan
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    geschrieben 1241011065000

    Gelder, die den deutsche Krankenkassen durch Versicherungsbeiträge zur Verfügung stehen, geben Krankenkassen vorwiegen für Leistungen aus, die auch in Deutschland erbracht wurden. Keinem Arzt in Deutschland und somit auch keinem Patienten in Deutschland nützt es was, wenn die Gelder aus Deutschland verbracht werden.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • UteEberhard
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    gesperrt
    geschrieben 1241079577000

    Das Grundsatzproblem besteht in der Gewährleistung. Gerade bei Zahnbehandlungen fallen oftmals nachträgliche Korrekturen (herausnehmbarer Zahnersatz) an, die der Zahnarzt in Deutschland im Rahmen der zweijährigen Gewährleistungen kostenfrei nachbessern muß.

    Wurde die Arbeit dann "weit weg im Ausland" durchgeführt, kann die kostenfreie Nachbesserung kaum geleistet werden. Eine Nachbesserung in Deutschland muß dann bezahlt werden.

    Gruß

    Hans

    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.
  • weltenbumler
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    geschrieben 1241080212000

    @mabysc sagte:

    Im Prinzip ist es ja dann auch eine Frechheit, seine Medikamente über holländische Versandapotheken zu bestellen.

    Das mit der Versandapotheke sollte man etwas anders sehen.

    Es ist halt mal so das in anderen Europäischen Ländern sich die Pharmakonzerne an eine Preisbindungen halten müssen und ihre Medikamente nicht zu jeden x-beliebigen Preis verkaufen können, darum sind die Medikamente im Ausland auch billiger.

    In Deutschland haben wir eine große Pharma Lobby (dank unserer Politiker), für die Konzerne sind das Paradiesische Zustände da sie ihre Preise fast festlegen können wie sie wollen, und unsere Politiker sitzen in den Aussichträten nicken dazu und stopfen sich ihre Taschen voll.

    Ich sehe es nicht so das ich der Krankenkasse bzw. dem Deutschen Gesundheitsystem schade wenn ich eine Packung Kopfschmerztabletten im Internet kaufe, der einzige der sich darüber ärgert ist mein Apotheker um die Ecke, zu dem geh ich wenn ich ein Rezept habe.

    Gruß

    Bernd

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
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    geschrieben 1241100416000

    @mabysc sagte:

    Wer haftet eigentlich, wenn die Internettabletten anders konzentriert sind, als die beim Apotheker :frowning: ;)

    Der Apotheker der Internetapotheke gemäß dem Apotheken- und Arzneimittelgesetz.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
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