• Krimitante74
    Dabei seit: 1208044800000
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    geschrieben 1531936141375

    Hallo,

    wir haben gerade eine Info vom Reisebüro bekommen, dass das von uns gebuchte Hotel auf Rhodos überbucht ist und wir in ein Ersatzhotel sollen. Das gefällt uns aber nicht. Reiseantritt wäre schon der 31.7 - wir sind maximal genervt und würden am liebsten unser Geld zurück verlangen und gar nicht fliegen. Geht das so einfach?

    Sind Flug und Hotel getrennt zu betrachten?

    Für jede Hilfe dankbar,

    Caro

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1531938555340 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @krimitante74 sagte:

    Hallo,

    wir haben gerade eine Info vom Reisebüro bekommen, dass das von uns gebuchte Hotel auf Rhodos überbucht ist und wir in ein Ersatzhotel sollen. Das gefällt uns aber nicht. Reiseantritt wäre schon der 31.7 - wir sind maximal genervt und würden am liebsten unser Geld zurück verlangen und gar nicht fliegen. Geht das so einfach?

    Das geht, wenn evtl. auch nicht "so einfach" siehe:

    Sind Flug und Hotel getrennt zu betrachten?

    Hast du eine Pauschalreise gebucht sind von einer Kündigung alle Leistungsteile betroffen, also auch der Flug.

    Fallst du Bausteine gebucht hast, kannst du den Flug erhalten und das Hotel kündigen - davon gehe ich aber eher mal nicht aus?!

    So oder so unterbreitet dir der Veranstalter mit dem alternativen Hotel ein Angebot welches du jederzeit ablehnen kannst.

    Alternative gefällt nicht? Kündige und verlange dein Geld zurück.

    Du möchtest reisen, der Preis ist so kurzfristig aber schweißtreibend hoch: Unterbreite dem Veranstalter deinerseits Vorschläge.

    Die Ankündigung erfolgt sehr kurzfristig, es sollte demnach im Interesse des Veranstalters liegen, ein absolut gleichwertiges Hotel anzubieten. Andernfalls könnt ihr ihn für Schadenersatz in Höhe von etwa 50% der Reisekosten zusätzlich zur Erstattung in Anspruch nehmen.

    Es gibt allerdings zu dieser Thematik schon einen sehr umfangreichen Thread, vielleicht liest du dich da mal schlau und findest die eine oder andere Frage bereits beantwortet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Krimitante74
    Dabei seit: 1208044800000
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    geschrieben 1531939788219

    Super, vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir haben pauschal Hotel und Flug gemeinsam gebucht, der Reisepreis ist natürlich vor ein paar Tagen abgebucht worden.

    Das Ersatzhotel hat zwar auch 4 Sterne beim Veranstalter, hat aber viele schlechte Bewertungen hier und hat z.B. keinen Wasserpark mit Rutschen. Es soll ein Shuttleservice von Hotel neu zu Hotel alt zu bestimmten Zeiten angeboten werden ("soll eingerichtet werden", also nicht fest!), damit man dann den Waterpark nutzen kann und das AI dort. Außerdem bietet man uns einen Halbtagesausflug als "Goodie" an. Der Weg zum Hauptstrand von Faliraki beträgt nun 1,7 km (vorher 1km mit inkludiertem Shuttle-Service vom Hotel aus).

    Wir sind jetzt echt am Überlegen, das Ganze abzusagen, da wir so genervt sind. Derzeit haben wir so viele Termine und müssen uns jetzt kurzfristig um sowas kümmern, die Vorfreude ist dahin. Das einzig Gute ist, dass wir es schon jetzt erfahren und nicht erst am Urlaubsort.

    Ob wir eine Entschädigung kriegen würden, ist wohl eher fraglich, da wir ja beweisen müssten, dass das Hotel nicht gleichwertig ist - wie ein Gericht das sehen würde, kann vorher wohl keiner sagen.

    Wir wären ja erst mal froh, wenn wir die Kohle ohne Wenn und Aber zurück bekämen, aber wenn ich den anderen Thread so lese, kann es passieren, dass man uns das erst mal verwehren wird...mal sehen, was sich ergibt.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1531940223466

    Nein, eigentlich kann man euch die Erstattung des Reisepreises nicht verweigern, und zudem müsste der Veranstalter eine Gleichwertigkeit beweisen um sich von einer Kompensation zu exkulpieren.

    Versuch macht kluch ... wenn ihr keinen Bock auf Driss habt kündigt ihr (=Ablehnung des alternativen Hotels) und verlangt die Erstattung des Erlangten.

    Ich sehe darin kein besonderes Problem.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • michi137
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    geschrieben 1531942549119

    Könnte man nicht kündigen und dann die Lastschrift zurückgehen lassen (sofern normale Abbchung vom Konto)?

    Ich weiss nicht, wie dazu die rechtliche Lage ist, aber man müsste keinem Geld nachlaufen, bzw. bestenfalls der Anzahlung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1531957814787 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ist nicht so ohne weiteres zu empfehlen - die Einzugsermächtigung dürfte Teil des Vertrages sein und der würde dann insgesamt unwirksam.

    Falls das als Kolateralschaden hinzunehmen ist wäre der Widerspruch gegen die Einzugsermächtigung eine Alternative, aber eben nur mit Einschränkung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
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    geschrieben 1531981983395

    Hallo Krimitante74

    Wann hast Du gebucht? Wenn Du Frühbucher bist würde sich für mich der Verdacht aufdrängen das Du durch einen Gast ersetzt werden sollst der bereit ist mehr zu bezahlen.

    Gruß

    Karl

  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1531985154860 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Sorry wukovits, ich denke wir sollten da keine schrägen Töne reinbringen. Solche Theorien passen nicht in die Technik der RV.

    Es gibt Verträge zwischen Hotels und Veranstaltern.Die Differenz zu einem anderen Hotels holt sich ein Veranstalter in solchen Fällen immer vom Hotel.Glasklar geregelt, solche Dinge-- verdient im Sinne von besserem Preis ist da also überhaupt nichts.

    Einer hat nicht aufgepasst und bis zuletzt mit dem stop-sale gewartet, und das ist der Hotelier- so ist das in 99 % aller Überbuchungs-Fälle.

    Der Hinweis von vs ist absolut korrekt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1531986930210 , zuletzt editiert von Kourion

    @wukovits (kurz OT)

    Buche seit über 10 Jahren immer früh und wurde noch nie durch einen "besser zahlenden" Gast ersetzt. Ich bestreite allerdings nicht, dass Überbuchung durch nicht erfolgtes stop-sale seitens des Hoteliers vorkommt. Hab's auf Santorini selbst mitbekommen, wo ein genervter Mitarbeiter des Veranstalters aus diesem Grund eine Auseinandersetzung mit dem Hotelier hatte. Klar, denn so etwas wird gern mal dem Veranstalter angelastet.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1531987725534 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Ich hab so eine Katastrophe mal zufällig bei einem kurzen Besuch in einem Hotel in der Türkei erlebt-- da waren es 50 Leute--

    allerdings war das eine Hotel- Group, die Gäste konnten in einem anderen Hotel der Kette untergebracht werden.

    Mit allen möglichen kostenlosen Zusatzleistungen.

    Erfahren hatten sie es vor Ort:

    Der Fehler: Zentrale Reservierung der Group--Kontingent im falschen Hotel eingebucht und den stop sale dann auch noch zu spät rausgehauen..

    Kommt aber nicht mehr so häufig vor, weil die Hoteliers inzwischen kräftig zur Kasse gebeten werden, von den Veranstaltern.

    Vertragsstrafen- Übernahme aller Zusatzkosten für Ersatz- Hotels, etc....Sowas ist wirklich klar geregelt.

    Der stop sale läuft telefonisch(antike Form) meist aber direkt in das System des Veranstalters oder das der Incoming.

    Daher sollten wir auf Fabeln einfach verzichten.

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