Hallo Andre,
schön dich nach zwei anderen Reise/rechts/foren auch hier zu finden und ich klick mal gleich die Antwort ein, die du auch in den anderen beiden foren findest:
> Hallo erstmal
> Bin froh dieses Forum gefunden zu haben und ich hoffe, dass mir einer von Ihnen weiterhelfen kann.
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> Sachverhalt:
> - Sachverhalt: Urlaubsreise gebucht am 25.08.2004 (Gesamtpreis 1550 Euro) - heute teilt Chef mit, dass der mündlich vereinbarte Urlaub nichtig sei.
> Reisedaten: 19.3 - 26.3.05
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---> Frage: wurde vorher vom Chef die Urlaubsgenehmigung eingeholt? Wenn ja, so muss dieser die Stornogebühr ersetzen.
> Wie in meinen AGB´s steht, wären jetzt 20 Prozent vom Reisepreis fällig, gültig bis 30 Tage vor Abflug.
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---> das hat man mit der Unterschrift unter dem Reisevertrag anerkannt.
> Jedoch habe ich bis auf die Buchungsbestätigung heute noch keinerlei Kosten verursacht und so find ich es doch etwas happig über 300 Euro an Rücktrittsgebühren zu zahlen.
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--> Theoretisch gibt es das so genannte Mäßigungsrecht des Richters. Der kann unangemessen hohe Stornokosten reduzieren.
> Zudem steht in meinen AGB´s: Weißt der Kunde dem Veransteler nach, dass dem Veranstalter tatsächlich geringere Kosten als die 20 Prozent entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber dem Veranstalter auszugleichen.
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> Ich denke für ein paar Blatt Papier, Porto und die damit verbundene Arbeit stehen in keiner Relation zu über 300 Euro. Vor allem da es bis zur Reise noch fast ein halbes Jahr hin ist und ich 31 Tage vorher die gleiche Summe zu zahlen hätte.
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-->Theoretisch sind diese Überlegungen natürlich richtig. Jedoch, wo macht der Veranstalter dann den STrich? 3 Monate vorher? 3 Wochen vorher? Aus diesem Grunde ist es eben gesetzlich zulässig, Stornogebühren zu verrechnen.
> Wie kann man mit dieser Klausel zum Erfolg kommen? Evtl. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.
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--> die Rechtsschutzversicherung kann eine Klage anstrengen und hoffen, dass der Richter von seinem Mäßigungsrecht Gebrauch macht. Macht er's nicht, bleibt alles beim Alten.
Tipp: wenn die Stornogebühren bis ein Monat vor Reisebeginn 20 Prozent betragen, so kann man natürlich auch erst einen Monat und einen Tag davor stornieren.
Vielleicht findet sich bis dahin eine /mehrere Ersatzpersonen? Namensänderungen in der Regel E 20.-- oder E 30.--
Oder vielleicht ändert der Chef seine Meinung und man ändert seine Arbeitsstelle...
Gruß
Peter