Zu einem "kostenfreien" Storno reicht es nicht, wenn ein halber Stern als "Bezeichnung" verloren geht...
Ein Kunde schließt einen Vertrag über Leistungen ab. Also über Informationen, die er in Informationen erhalten hat: Lage des Hotels, Ausstattung, Verpflegsleistung usw. und schließlich der Preis.
Wenn jetzt also jemand im Internet bucht und das Hotel und seine Leistungen betrachten kann, wird er schwer - bei selber Internetseite / Leistungen - glaubhaft machen können, dass ein halber Stern nun seine Entscheidung maßgeblich beeinflusst hätte.
Anders wäre es, wenn der halbe Stern auch eine Leistung verringert, die vorher bei fünf Sternen inbegriffen gewesen war.
Ausschlaggebend wird auch der Preis im Verhältnis zu anderen gleichwertigen Hotels sein. Beispiel: Fünf-Sterne gebucht € 200.-- die Nacht/Zimmer, vergleichbare fünf-Sterne-Hotels € 500.-- aufwärts, gebuchtes Hotel verliert einen halben Stern, man kann davon ausgehen, dass die € 200.-- eben die versprochenen Leistungen ergeben werden. Sonst würden die anderen fünf-Sterne-Hotels ja nicht das Doppelte oder mehr verlagen (Achtung: BEISPIEL!!).
Meint
Peter