Ich habe gestern eine Reise nach Pattaya/Thailand gebucht. In der Hotelbeschreibung auf der Website des Vermittlers und des Reiseveranstalters wird nirgends auf evtl. Baulärm hingewiesen, erst auf der Buchungsseite. Man füllt also die Buchnungseite aus und soll dann kurz vorm Buchen noch die AGBs bestätigen. ERST hier wird in den allg. Geschäftsbed. des Reiseveranstalters in einem Satz auf Baulärm hingewiesen (Baustelle bis 10.2015!!!). Ist es rechtens erst hier auf Baulärm hinzuweisen oder hätte bei einer solchen Dauerbaustelle nicht in den Katalogbeschreibungen schon darauf hingewiesen werden müssen? Wer Ahnung davon hat, bitte um Rückmeldung, vielen Dank!!!
Das grenzt doch schon fast an "Bauernfängerei"....