• Markus1011
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    geschrieben 1403379093000

    Ich habe gestern eine Reise nach Pattaya/Thailand gebucht. In der Hotelbeschreibung auf der Website des Vermittlers und des Reiseveranstalters wird nirgends auf evtl. Baulärm hingewiesen, erst auf der Buchungsseite. Man füllt also die Buchnungseite aus und soll dann kurz vorm Buchen noch die AGBs bestätigen. ERST hier wird in den allg. Geschäftsbed. des Reiseveranstalters in einem Satz auf Baulärm hingewiesen (Baustelle bis 10.2015!!!). Ist es rechtens erst hier auf Baulärm hinzuweisen oder hätte bei einer solchen Dauerbaustelle nicht in den Katalogbeschreibungen schon darauf hingewiesen werden müssen? Wer Ahnung davon hat, bitte um Rückmeldung, vielen Dank!!!

    Das grenzt doch schon fast an "Bauernfängerei".... :-(

  • soosi
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    geschrieben 1403379600000

    ...bedenke bitte das die Kataloge schon frühzeitig gedruckt werden u.U nicht mehr ganz aktuell sein könnten.

    Bist ja in den AGB hingewiesen worden und somit hättest Du die Möglichkeit gehabt den Buchungsvorgang abzubrechen.

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1403379815000

    Die AGB kann man schon vor der endgültigen Wahl von Veranstalter und Hotel und dem Ausfüllen der Buchungsseite lesen. Und sollte man auch.

    Jeder Landwirt, der einigermassen Ahnung hat, liest die Vertragsbedingungen auch vorher, also kein Grund, da "Bauernfängerei" zu vermuten.

  • Markus1011
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    geschrieben 1403380835000

    Danke vorab für die Antworten, aber sorry wenn ich da wirklich zu blöde bin ;-).

    Geht mal auf die ab-in-den-urlaub Seite und schaut Euch dochmal mit Abflug Düsseldorf Reisezeitraum 2.7.-12.7. das Hotel Mercure Pattaya in Thailand mit Veranstalter Meiers Weltreisen (gewählt, da mit Transfer) an, ab wann man auf Baulärm hingewiesen wird. Sollte das jemand vor der Buchungsseite sehen, bitte um Hinweis wo, dann geb ich mich geschlagen und stell mich schämend in die Ecke :-)

    Vielen Dank!

  • Markus1011
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    geschrieben 1403380971000

    Naja, aber vor der Hotelwahl kann wohl keiner auf Baulärm hinweisen, da die AGBs ja vorher nicht wissen können wo es genau hingeht ;-)

    Mam62:

    Die AGB kann man schon vor der endgültigen Wahl von Veranstalter und Hotel und dem Ausfüllen der Buchungsseite lesen. Und sollte man auch.

    Jeder Landwirt, der einigermassen Ahnung hat, liest die Vertragsbedingungen auch vorher, also kein Grund, da "Bauernfängerei" zu vermuten.

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1403381088000

    Natürlich kann man die AGB der in Frage kommenden Veranstalter vorher lesen. Wie willst Du denn sonst wissen, ob der Veranstalter überhaupt in Frage kommt?

    Und Unister Portale und Webseiten besuche ich schon aus Prinzip nicht!

  • soosi
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    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1403382030000

    Markus1011:

    .. Man füllt also die Buchnungseite aus und soll dann kurz vorm Buchen noch die AGBs bestätigen. ERST hier wird in den allg. Geschäftsbed. des Reiseveranstalters in einem Satz auf Baulärm hingewiesen...

    Also hast Du doch die Info bekommen.

    Warum hast Du dann gebucht ???

    Naja, aber vor der Hotelwahl kann wohl keiner auf Baulärm hinweisen, da die AGBs ja vorher nicht wissen können wo es genau hingeht...

    anscheindend doch,sonst hättest Du die Info nicht erhalten,denke da musst Du dich schon an die eigene Nase fassen. ;)

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
  • vonschmeling
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    geschrieben 1403385613000

    @Markus1011

    Der Veranstalter genügt der Informationspflicht, wenn er über wesentliche Veränderungen (auch Baulärm) zwischen der Buchung und dem Antritt der Reise unterrichtet.

    In dem von dir beschriebenen Fall ist dies übererfüllt, du hattest ja sogar noch die Option, den Vorgang nach Erhalt der Information abzubrechen und anders zu entscheiden.

    Wenn explizit auf Baulärm hingewiesen wird bieten die Veranstalter/ Vermittler üblicherweise eine kostenlose Umbuchung an.

    Im Übrigen hat der Hinweis nicht das Mindeste mit den AGB zu tun und ist selbstverständlich frühestens übermittelbar, wenn der Kunde das Hotel im betroffenen Zeitraum zur Buchung auswählt.

    Weshalb man dafür schon wieder inkriminierende Prädikate gebrauchen muss ist mir schleierhaft. Jedenfalls in dieser Hnsicht hat sich der Anbieter nichts vorzuwerfen und ist die Reihenfolge aus rechtlicher Sicht gänzlich untadelig.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • xxxDU47057xxx
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    geschrieben 1403423130000

    Außerdem kann der Veranstalter (MWR) nichts dafür, wie die Daten beim Vermittler (aidu) angezeigt werden. Hättest Du dir direkt über die HP von Meiers das Hotel angeschaut.....dort steht in der Hotelbeschreibung unter "wichtige Hinweise" genau diese Info (und das sogar sehr ausführlich). 

    Also keine Bauernfängerei, sondern von Dir leider schlecht recherchiert.  ;)

    März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
  • Kourion
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    geschrieben 1403428446000

    @Markus

    Und hier bei HC findet man diese Info auf dem Buchungsformular rechts unter "0ffizielle Mitteilung des Reiseveranstalters".

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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