• jupp85
    Dabei seit: 1390003200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1390050111000

    Hallo zusammen,

    ich hatte im November eine Pauschalreise gebucht. Wenige Tage vor Abflug wurde der Flugort von Köln-Bonn auf Düsseldorf verlegt. Die Uhrzeiten waren in etwa gleich, so dass das wohl im Rahmen der gesetzl. Regelung bleibt. Über Ab-in-den-Urlaub wurde dann mit FTI ausgehandelt, dass wir pro Nase 30 EUR erstattet bekamen. AIDU sagte, wir sollen aber vor Ort noch eine Mängelanzeige ausfüllen, da wäre noch mehr drin!

    Nun war auf dem Hinflug so extrem viel Stau, dass wir (und wohl auch viele andere Passagiere) den Flug verpasst haben.  Der Herr vom (AHS-Schalter: aviation handling services) sagte, es wäre zu spät, er habe die Tickets schon weiterverkauft. Der Koffer-Schalter war auch schon zu. Theoretisch hätten wir ohne Koffer einchecken können, aber Tickets waren ja schon verkauft...

    Wir bekamen dann glücklicherweise für 166,- EUR pro Person einen neuen Flug über LTur.

    Vor Ort haben wir dann beim Abflug eine Mängelanzeige ausgefüllt.

    Auf der Mängelanzeige haben wir in Kooperation mit der FTI-Dame vermerkt: "Flugumbuchung bei Anreise, Anreise zum APT verzögert, Flug verpasst (Kosten). Zeitverlust."

    Das Merkwürdige war, die Dame fragte die ganze Zeit, ob das alles wäre. Ob da nicht noch was zusätzlich vermerkt werden soll. Ich hatte keine Ahnung, merkte aber, dass da wohl noch etwas Wichtiges fehlte. Was, das weiß ich bis heute nicht.

    Nun habe ich die Tage eine Mail an FTI geschrieben, wann denn endlich eine Reaktion erfolgt. Darauf hin schreibt man: "Um eine Überprüfung von Beanstandungen vornehmen zu können, sieht der Gesetzgeber vor, dass der Reisende selbst nach der Rückkehr aus dem Urlaub konkrete Forderungen zusammen mit einer Begründung schriftlich beim Veranstalter einreicht. Das Aufnehmen der Mängelanzeige genügt nicht (siehe auch Hinweis auf dem Formular)."

    Finde diese Stellungnahme nicht so prickelnd. Man weiß halt wie man sich davor drückt...

    Auf dem Formular sehe ich nun, dass ich einen Monat dazu Zeit habe. Dieser Monat ist bereits verstrichen - ich habe es einfach nicht gesehen -.

    Meine Frage nun: Lohnt es sich noch, auf diese Mängelanzeige zu reagieren und wenn ja was?

    Herzlichen Dank für Eure Einschätzung!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1390051100000

    Nein, das lohnt sich nicht, weil du die Frist versäumt hast und das Problem der rechtzeitigen Anreise zum Flughafen sowieso dein Bier ist.

    Für die Verlegung des Abflughafens besteht Anspruch auf die Anreisekosten, diese sind beim Veranstalter innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.

    Zudem ist es ebenfalls dein Bier, die Formulare zur Beschwerdeführung gründlich zu lesen und entsprechend zu handeln.

    M.E. besteht kein Anspruch auf die Erstattung des zusätzlich aufzubringenden Flugpreises, ich würde höflich an die Kulanz des RV appellieren und um die Erstattung der Anreisekosten trotz versäumter Frist bitten. Am besten gibst du offen zu, den betreffenden Passus übersehen zu haben und erhebst nicht irgendwelche Vorwürfe.

    Mehr drin? :frowning:

    Ich frag mich, wie die bei AIDU zu so einer Aussage kommen?

    Alternativ hättest du kostenfrei vom Vertrag zurücktreten können - mehr als die reine Kostenerstattung der Anreise ist gesetzlich jedoch nicht vorgesehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Mühlengeist
    Dabei seit: 1103760000000
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    geschrieben 1390052047000

    Ich werde es nie begeifen warum man sich mit dem Auto zeitlich knapp bemessen auf eine stauträchtige Strecke begibt, zumal der öffentliche Nahverkehr zwischen Köln und Düsseldorf in regelmäßigen Abständen und zu relativ zivilen Preisen (wenn ich mich recht erinnere um die 12,00 € pro Strecke und Nase) verkehrz. Parken in Düsseldorf ist ja auch nicht ganz preiswert und für den Koffertransport gibt es auf den Bahnhöfen fast überall Kofferkarren.

  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1390061156000

    Mühlengeist,

    dem obigen Post kann ich nirgends entnehmen, dass der TO von Köln nach Düsseldorf gefahren ist... :?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • mcgee
    Dabei seit: 1133913600000
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    geschrieben 1390061711000

    Hallo,

    davon mal abgesehen, fällt mir dazu gleich noch eine Frage ein.

    Zurücktreten vom Vertrag könnte man kostenfrei, egal bei welcher Entfernung zum Airport ? Und wie weit könnte theoretisch ein VA den Abflugort ändern ?

    Beispiel:

    Wohnort Flensburg

    eigentlicher Flughafen Hamburg

    neuer Flughafen Bremen, Hannover oder Berlin. Das sind dann bis zu 3 h Mehranreise.

    Zumutbar ?

    Wenn ich etwas gebucht habe, möchte ich es auch haben und eigentlich nicht, wenn auch kostenfrei, zurücktreten. Wenn ich nun zusätzliche Kosten hätte, z.B. Vorübernachtung am Flughafen, weil der Flieger gegen 6 Uhr geht, wird das dann auch ersetzt ? Könnte dann geltend gemacht werden, oder ?

    Danke für Antworten :kuesse:

  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1390063971000

    @Malini

    jupp85:

    ...Nun war auf dem Hinflug so extrem viel Stau, dass wir (und wohl auch viele andere Passagiere) den Flug verpasst haben.

    diesen Part würde ich wie Mühlengeist so interpretieren, dass TO mit dem Auto gefahren ist.

    @mcgee

    Welche Kosten Du vom VA ersetzt bekommst hängt vermutlich von Deinem Verhandlungsgeschick ab. :D

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    gesperrt
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    geschrieben 1390064608000

    Domino27,

    Auto ist klar, aber nicht, dass er von Köln nach D'dorf gefahren ist...

    Darum ist der Hinweis von Mühlengeist auf den ÖPNV überflüssig...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1390064707000

    @mcgee

    Flughafenänderung ist immer eine sogenannte wesentliche, und wenn sie unwesentlich für den Betroffenen ist, wird er kaum vom Vertrag zurücktreten.

    In der Tat wird das mit den Übernachtungeskosten unterschiedlich gehandhabt, i.d.R. kommen die Veranstalter nur für die zusätzlich anfallenden Anfahrtskosten auf, bei kurzfristigen Änderungen ersetzen sie zuweilen auch unnütz ausgegebene Parkplatzgebühren.

    Bei Übernachtungen herrscht nicht viel Bereitschaft zum Entgegenkommen, sofern es sich um eine Änderung und nicht um eine Verspätung handelt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jupp85
    Dabei seit: 1390003200000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1390394012000

    Vielen Dank für die guten Tipps, vor allem von vonschmeling!

    Ich denke ich versuch´s dann mal mit dem Appell in Richtung Kulanz.

    Was ich jedoch nicht verstehe ist, wie sich Mühlengeist erlaubt aus heiterem Himmel zu behaupten, ich wäre aus (Richtung) Köln unterwegs gewesen.

    Einfach mal etwas sinnloses in den Raum werfen, um eine Diskussion unverhältnismäßig ausufern zu lassen. Was ist, wenn ich eine viel weitere Anreise habe, oder aus einer ganz anderen Richtung gekommen bin...?

    Ich möchte mich nicht weiter darauf einlassen und bedanke mich nochmals bei denen, die die Diskussion in die richtige Richtung getrieben haben!

    Wiederschau´n!

  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1390397119000

    Ist doch völlig egal woher man zum Flughafen kommt, aber ich verstehe nicht, warum die bekannte Änderung des Abflugsortes die Ursache für den verpassten Flug sein soll und warum der Veranstalter dafür bezahlen soll.

    Dass man die Änderung nicht hinnehmen muss, ist klar und dafür wurde ja auch eine Kompensation verhandelt wurde.

    Was jemand an der Hotline des Vermittlers sagt, hat keinerlei Bedeutung, die Aussage kapier ich auch nicht.

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