• dtrotzi@
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    geschrieben 1281097267000

    Hallo,

    ich möchte hier einmal über meine schlechten Erfahrungen über ein großes Düsseldorfer Online Reisebüro berichten.

    Nachdem ich schon weit mehr als ein  Dutzend mal dort Buchungen vorgenommen habe und auch Bonusberechtigt war, denn bei jeder Buchung erhält man zusätzlich 10€ und bei sechs Buchungen bekommt man dann 60€ ausgezahlt. Neben diesem Verlust der Bonuszahung ist mir auch noch ein weiterer Nachteil zuteil geworden.

    Zur eigentlichen Frage: Darf ein Geschäftsführer, die bereits vorreservierte Buchung stornieren lassen, nur weil der Bucher nicht mit

    ihm telefonisch sprechen möchte , sondern mit der freundlichen und kompetenten

    Mitarbeiterin? Durch die Nichtbuchung ist mir ein Schaden von 180€ entstanden, weil am nächsten Tag diese Reise bei dem Veranstalter unerwartungsgemäß erhöht wurde.?  

    dieter 53
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1281098428000

    Da wäre die Argumentation der Gegenseite mal interessant.

    Da scheint mir evtl. mehr vorgefallen zu sein, als hier zu lesen ist.

    Andererseits, niemand kann gezwungen werden, Geschäfte zu tätigen. Wenn ich einen Kunden ablehne, dann ist das die freie Entscheidung des Unternehmens.

    Der Bonus wäre dann interessant, wenn nach einigen Buchungen weitere Buchungen zur Vermeidung von Auszahlungen abgelehnt werden und das ganze des öfteren so gehandhabt wird und System hätte. Aber das zu belegen ...

    Hak es ab und schau Dich nach einer zuverlässigen Buchungsstelle um.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Karl99
    Dabei seit: 1186444800000
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    geschrieben 1281102371000

    Ich glaube nicht, dass das Reisebüro einem Kontrahierungszwang unterliegt!

  • traveller4073
    Dabei seit: 1227657600000
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    geschrieben 1281102971000

    Wenn die Vorreservierung bereits eingebucht war, dann würde ich von einem Vorvertrag ausgehen. Dieser dient dazu, um den (folgenden) Hauptvertrag (Buchung) abzuschließen und stellt an sich die Verpflichtung zum Abschluß des Folgevertrages dar.

     

    Wie bereits von privacy angemerkt, wäre interessant, welche Vorgeschichte hier vorhanden ist. Abhängig von dieser können natürlich wichtige Gründe vorliegen, welche den GF des Reisebüros zur Ablehnung des Kunden veranlassen.

    Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1281104106000

    hast du nicht die gleiche Frage vor 2 wochen schon mal gestellt? Die Geschichte kommt mir SEHR bekannt vor!

  • dtrotzi@
    Dabei seit: 1247875200000
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    geschrieben 1281183535000

    Hallo,

    vielen Dank für einige konstruktive Meinungen und nicht wie von Wirt etc. jedesmal gleichartig verfaßt, das Einstein Zitat. Hat er wohl irgendwann einmal gelesen und verwendet es nun jedesmal bei Forenbeiträgen um vielleicht poetischer zu wirken.

     

    Die Frage von mir ist doch nur, darf ein Geschäftsführer einen Stamm-Bonus-Kunden eine bereits vorreserviert Buchung bei einem Reiseveranstalter verweigern?

    Ich frage deshalb, weil einen Tag später der Reiseveranstalter den Preis für das gleiche Hotel um 120€ erhöht hat. Neben dieser finanziellen Einbuße, wird mir auch die Bonus-Zahlung von je 10€ -bei sechs Buchungen wird diese ausgezahlt-, verweigert.

    Ist dieses nicht ein unlauterer Wettbewerb?

    Mir ist es letztendlich egal , wo ich buche aber nur weil einem Geschäftsführer die Art und Weise meiner Nichtkommunikation mit ihm mißfällt, eine Buchung zu verweigern, finde ich krass.

     

    dieter 53
  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    geschrieben 1281186338000

    @gastwirt sagte:

    hast du nicht die gleiche Frage vor 2 wochen schon mal gestellt? Die Geschichte kommt mir SEHR bekannt vor!

    nur mal zur Klarstellung! Ich habe dir lediglich eine Frage gestellt, OHNE EINSTEINZITAT! selbiges nutzt ein anderer, NICHT ICH, als Signatur.

  • dtrotzi@
    Dabei seit: 1247875200000
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    geschrieben 1281186409000

    @gastwirt sagte:

    hast du nicht die gleiche Frage vor 2 wochen schon mal gestellt? Die Geschichte kommt mir SEHR bekannt vor!

    Hallo, hier ist Dieter 53

     

    Leider , hatte den Namen des Reisebüros genannt, wußte nicht das man dieses unterlassen sollte.

    Aber ich finde diese vorgehensweise des  Geschäftsführers mir als guten Stammkunden gegenüber unerhöhrt.

    Oder?

    dieter 53
  • gastwirt
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    geschrieben 1281186720000

    traue ich mir ehrlich nicht zu, aus der Ferne zu beurteilen!

  • AntoniaW
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    geschrieben 1281189235000

    Stornierung der Reservierung: Ich denke, dieses Recht steht dem Unternehmer zu. Die Wirtschaftlichkeit dieser Entscheidung kann ich nicht beurteilen. Die Haltung des Veranstalters ebenso wenig.

     

    Veweigerung der Buchungsannahme: Dito. Für diesen Punkt wird sich sicher der fragliche Veranstalter interessiren. Ich könnte mir hier einen Konflikt mit dem Agenturvertrag vorstellen. Die vorgeschlagene Alternative wäre wohl direkt beim Veranstalter zu buchen.

     

    Versagung des Bonus: Hier bin ich unsicher. Wenn die obigen Aktionen unbegründet sind und die AGB zum Bonus entsprechend formuliert bzw. zu verstehen sind, sollte auch eine vorzeitige Auszahlung möglich sein. Für beide Seiten sind dies ja keine Summen um lange oder gar gerichtlich miteinander zu streiten.

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