• guest
    Dabei seit: 1041638400000
    Beiträge: 13949
    geschrieben 1092053245000

    Ja, aso lange mir nix besseres einfällt, werde ich warten bis ich in der AMEX 3 Monatsfrist bin und erst dann buchen.......

  • lasemann
    Dabei seit: 1073260800000
    Beiträge: 229
    geschrieben 1092130184000

    moin,

     also ich habe schon mehrmals prepaid gebucht und hatte nie ein problem. wenn es eine kette ist (interconti etc) hat manüberhaupt kein problem und sonst würde ichhalt nur über seriöse anbieter buchen und nicht welche die mir irgendwie google ausspuckt. direkt am hotel zu buchen, habe ich auch schon gemacht und hatte keine probleme.

    lasse

  • lasemann
    Dabei seit: 1073260800000
    Beiträge: 229
    geschrieben 1092130184000

    moin,

     also ich habe schon mehrmals prepaid gebucht und hatte nie ein problem. wenn es eine kette ist (interconti etc) hat manüberhaupt kein problem und sonst würde ichhalt nur über seriöse anbieter buchen und nicht welche die mir irgendwie google ausspuckt. direkt am hotel zu buchen, habe ich auch schon gemacht und hatte keine probleme.

    lasse

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1092140691000

    Die Absicherungspflicht gegen Konkurs gibt es nur für Reiseveranstalter, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben und nur für Pauschalreisen. Das heißt, Ferienwohnungs- und Hotelanbieter müssten den Buchstaben des Gesetzes nach auch nicht versichert sein - sind es aber trotzdem in der Regel.

    Bei einer Buchung z. B. eines Ferienresorts in der Südsee gelten die dort gültigen Gesetze bzw. sind allfällige Forderungen auch am Sitz des für den dortigen Unternehmer zuständigen Gerichts einzubringen.

    Gruß

    Peter

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
    Beiträge: 1939
    geschrieben 1092140691000

    Die Absicherungspflicht gegen Konkurs gibt es nur für Reiseveranstalter, die ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsland haben und nur für Pauschalreisen. Das heißt, Ferienwohnungs- und Hotelanbieter müssten den Buchstaben des Gesetzes nach auch nicht versichert sein - sind es aber trotzdem in der Regel.

    Bei einer Buchung z. B. eines Ferienresorts in der Südsee gelten die dort gültigen Gesetze bzw. sind allfällige Forderungen auch am Sitz des für den dortigen Unternehmer zuständigen Gerichts einzubringen.

    Gruß

    Peter

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!