Hallo allerseits,
angenommen ich hätte einen Flug gebucht und sich Sitzplätze kostenpflichtig reserviert, im Flugzeug dann aber ein Upgrade in die 1. Klasse durchgeführt und von der Flugbegleitung die Info erhalten, dass man dann das Geld für die reservierten Sitzplätze erstattet bekäme.
Man nimmt also Kontakt mit der Fluggesellschaft airberlin auf und erhält die Information:
"Nach Prüfung der vertragstechnischen Hintergründe und unter Würdigung der pers. Umstände muss
ich Ihnen mitteilen, dass die Bedingungen für eine Erstattung eines Standardtarifes nicht erfüllt sind.
Airberlin erstellt seine AGB stets transparent und auf der Grundlage der ständigen Rechtssprechung,
natürlich auch unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Standards."
Die AGB bzeiehen sich bei airberlin ausschließlich auf "Gebote", aber wir haben gar nicht geboten. Die Flugbegleitung sagte uns sogar, dass Handeln nicht möglich sei. Damit ist die Begründung "AGB", doch hinfällig.
Die persönlichen Umstände sind hier eindeutig nicht "gewürdigt" worden, denn der Reisender hat ja dem Unternehmen mehr Geld eingebracht durch das Upgrade als durch die Sitzplatzreservierung vorher. Es entsteht also der Eindruck, dass man hier abgezockt werden soll, wenn man sich für ein Upgrade entscheidet, da die Flugbegleitung ja bestätigt hatte, dass man das Geld zurück bekomme.
Verweis auf die AGB schön und gut, aber da ich den Flug ja in Anspruch genommen hatte UND vor allem mein Sitzplatz, auf dem ich ja nicht mehr saß, danach anderen Passagieren zum Kauf angeboten wurde (!!!), müsste AirBerlin mindestens aus Kulanzgründen der Erstattung für die Sitzplatzreservierung zustimmen?
Ich werde das an meinen Anwalt weitergeben, wollte euch aber trotzdem mal mitteilen, wie AirBerlin so mit Kunden verfährt, die ihnen viel Geld in den Rachen schmeißen.
Vielleicht könnt ihr dazu ja mal eure Meinung schreiben?