• Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1182033913000

    Lese gerade, daß einige, sogar der Administrator von der Frankfurter Tabelle reden und klagen und wieviel kann ich bekommen usw. Schlaft Ihr mit der unter dem Kopfkissen? Ich fahre in den Urlaub um mich zu erholen ,Spaß habe und Freude. Nicht, wieviel % kann ich pro Kakerlake u.ä. reinklagen. Habe gar keine Lust, mich mit Anwälten, Veranstaltern zu streiten. Das ist mir alles viel zu dumm. Sicher, wenn es etwas sehr gravierendes ist. Das ist mir bei meinen vielen Reisen in den vergangenen zig Jahren erst einmal passiert. Da wurden wir, statt in einem 5* Hotel in Kenia, in einem Zelt untergebracht. Aber doch nicht, wenn das Meer zu kalt, der Himmel zu blau, der Kaffee zu schwarz, die Sonne zu rot ist. Auch suche ich nicht jedes Staubkorn, oder das fehlende Handtuch. Mich interessiert die Frankfurter Tabelle auch nicht. Leute, genießt Euren Urlaub und freut Euch über die schöne Zeit.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182035563000

    Hallo Siegfied,

    ich kann Dir voll und ganz zustimmen, doch eines muß ich auch dazu sagen. Wenn ich im Urlaub eklatante Mängel habe, dann muß ich die auch korrekt reklamieren können. Die Frankfurter Tabelle gilt als Anhaltspunkt dafür, wie viel ich für nicht erbrachte Leistung oder fehlende Standards überhaupt einfordern kann. Wenn Du Mängel an deinem Auto hast, so reklamierst Du sicher auch.

    Berechtigte Reklamationen müssen eine fundierte Basis haben, aber darum kann ich meinen Urlaub trotzdem Genießen und das Beste daraus machen.

    Gruß

    Berthold

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1182078168000

    Hallo, Berthold,

    Wenn ich eklatante Mängel hätte, würde ich die auch reklamieren. Dafür brauche ich nicht die Frankfurter Tabelle, sondern einen Rechtsanwalt. Hatte den ja erst einmal bemüht. Über Kleinigkeiten sehe ich hinweg. Wenn es etwas mehr ist, schreibe ich einen Brief an den Veranstalter, ohne Forderungen, bin nicht pingelig. TUI ist eigentlich sehr kulant. Hatte mal auf Ischia ein Hotel mit Sauna gebucht, für den Frühling, um mich schön auf zu wärmen. Im Katalog noch beschrieben. Wurde aber zwischendurch für einen größeren Pool gecancelt. Lebte damit. Zu Hause einen netten Brief geschrieben, ohne Forderung. Bekam eine Gutschrift über 10 %, für die nä. Reise. Ist doch nett. Mit der Frankfurter Tabelle, oder als Streithammel, hätte ich vielleicht 10,5 % rausgeholt. Wenn ich nichts bekommen hätte, wär mir das auch egal. Wie gesagt, will mich im Urlaub und nach dem Urlaub nicht ärgern. Ich weiß, sehr viele pochen auf Ihr Recht und klagen, das steht mir zu. Aber, denken Die auch mal an Ihre Pflichten? Bestimmt nicht.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1182080904000

    @Siegfried

    Deine Einstellung deckt sich wahrscheinlich mit der Mehrheit aller

    Urlauber, zumal die Reklamationsquoten insgesamt ja nur einen

    wirklich kleinen Bruchteil bei den Reiseveranstaltern ausmachen

    sollen.

    Interessant dieser Artikel, wo auch zu einer gewissen Gelassenheit

    aufgerufen wird und zudem der Hinweis gegeben wird, daß Ansprüche

    welcher Art sich eigentlich einzufordern erst lohnen, wenn der

    Anteil von 20% vom Reisepreis rückerwartet werden kann:

    Überzogene Erwartungen (hier klicken)

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1182085052000

    @privacy

    Klasse Link, doch mit einer Kleinigkeit im empfohlenen Artikel gehe ich nicht konform. Wenn ich Sorgen mit dem Hotel habe, versuche ich das doch zuerst persönlich und feundlich mit dem Hotelier / der Rezeption zu regeln. Eventuell hilft ja auch ein kleines Trinkgeld weiter.

    Die Beweissicherung bzw. Reklamation beim Reiseleiter sollte erst danach erfolgen. Das gebietet meines erachtens die Höflichkeit.

    Gruß

    Berthold

  • Housil
    Dabei seit: 1162598400000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1182090843000

    Die Frankfurter Tabelle wurde von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts entwickelt. Deswegen heißt sie so.

    Sie gibt brauchbare Anhaltspunkte für die Minderung des Reisepreises - je nach vorliegendem Reisemangel.

    Die Prozentsätze sind aber für andere Gerichte oder auch für die Reiseveranstalter keineswegs bindend - stellen aber einen Anhaltspunkt (für alle) dar.

    Ich bin auch nicht kleinlich und wenn mal ein Handtuch fehlt, das Bad nach dem Putzen immernoch dreckig ist, das Essen verschimmelt ist... aber irgendwann ist eine Grenze erreicht. Diese ist halt individuell unterschiedlich.

    Ihr könnst Euch aber sicher sein, dass der Reiseveranstalter nicht so großzügig ist. Überweise ihm doch einfach mal "ein paar" Euro weniger und warte ab, ob der das genau so gelassen sieht. Also erwarte ich auch, dass ich die vertraglich zugesicherte Leistung erhalte - so wie er den vollen Reisepreis von mir bekommt.

    Wir haben dieses Mal (leider) das aller erste Mal reklamieren müssen. Es fehlte ein Badzimmer, ein Zimmer war komplett falsch etc. Wir waren den ganzen, ersten Urlaubstag an der Rezeption rumgehockt und durften warten... :disappointed:

    Die ganzen Kleinigkeiten wie fehlende Handtücher, Wasser aus den Wänden und Decke, Tage lang keine Handtücher (im 5 * Haus!!!), Zimmer wurde nicht sauber gemacht etc. haben wir zwar erwähnt, dafür aber nichts zurück gefordert.

    Mal schauen wie "kulant" sich die Fa. Neckermann zeigt. Lt. Frankfurter Tabelle übrigens eine Forderung von über €600 = ca. 30%.

    Wer nichts weiß, muß alles glauben
  • privacy
    Dabei seit: 1171238400000
    Beiträge: 2837
    geschrieben 1182095082000

    @ADEgi

    Natürlich ist der "kleine Dienstweg" immer angesagt, aber wenn es

    nicht funktioniert, wird daraus ein Boomerang. Nur Reklamationen

    beim Vertragspartner ( und bei einer Pauschalreise ist das nicht der

    Hotelier) werden ab Zeitpunkt des Eingangs der Beschwerde bei

    einer (hoffentlich nicht erforderlichen) späteren Auseinandersetzung

    berücksichtigt.

    Kommt natürlich immer auf den Umfang der Beschwerde an

    und ob es, wie vorher schon gesagt, überhaupt Sinn macht.

    Aber jeder Redakteur hat natürlich seine eigene Meinung ...

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1182180727000

    @ Housil,

    ja, wenn ein ganzes Zimmer fehlt, würde ich auch was machen, genau wie Du. Bei fehlenden Handtücher etc nichts.

    Gruß

    siegi

    s.w.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!