Ich habe Dir doch schon eine Antwort gegeben!?
Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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geschrieben 1408101694000März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???
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geschrieben 1408102964000
xxxDU47057xxx:
Ich habe Dir doch schon eine Antwort gegeben!?
Hab's gelesen.. aber vielleicht hat ja jemand noch eine andere Meinung dazu?
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geschrieben 1408103122000
Da das genau einer der Fälle ist, bei dem Veranstalter auch nach dem viel gelobten Urteil die Flugzeiten abändern dürfen, wird sich Öger nicht drängen lassen.
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geschrieben 1408103369000
Überflüssiges Zitat entfernt!
Welche Fälle sind das denn?
Ich habe im Zuge des BGH-Urteils bisher nur mitbekommen, dass RV die Flugzeiten nur dann abweichen lassen dürfen, wenn es aufgrund von Streiks, Wetter oder kriegerischen Handlungen nicht ändern lässt.
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geschrieben 1408103789000
Tja, da solltest Du Deine Informationen dringend auffrischen. Und Dir dann Gedanken machen, ob der Verbraucherschutz wirklich die Verbraucher schützt.
Denn wenn der Reiseveranstalter keinen Einfluss auf die Flugzeiten hat, können sich diese ändern. Also eben wenn die Airline den Flug verschiebt oder storniert, oder wenn sich bei sehr frühen Buchungen die Slots der Flughäfen verschieben...
Lies einfach mal ein paar Seiten hier im Thread zurück, da gibts bereits genug Fälle.
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geschrieben 1408104232000
Überflüssiges Zitat entfernt!
Ich habe mich vorher nicht mit dem Thema befasst, weil ich einer der wenigen Glücklichen bin, der nie irgendwelche gravierenden Änderungen hinnehmen musste.
Wie du meinem Ausgangspost entnehmen kannst, habe ich heute meine Unterlagen erhalten und mich somit auch erst in den vergangen Stunden kurz in die Materie eingelesen.
Da war deine Info bisdato noch nicht enthalten.
Und in einem 236 Seiten-Thread auf vorausgegangene Infos zu verweisen ist auch ziemlich.. naja.. amüsant.
Ich danke dir jedenfalls trotzdem für die Info, werde mich nun aber dennoch mal an Öger wenden und nach einer Umbuchung fragen.
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geschrieben 1408104576000
Offenbar hat nach deinen Recherchen die Fluggesellschaft die Startzeit nach hinten verlegt. Das - zumal rechtzeitig vor Antritt der Reise - berechtigt den Veranstalter zur Änderung.
Es bleibt dir allerdings unbenommen, bei Öger mit dem Wunsch vorzusprechen, dich auf den XQ Flug zu buchen. Möglicherweise machen die das sogar gerne, sofern sie noch Kapazitäten haben (Öger wohlgemerkt, nicht XQ!)?
Nur argumentiere um Himmels Willen nicht mit einem irgendwie gearteten BGH Urteil - dieses greift im vorliegenden Falle nämlich überhaupt nicht und hat auch nichts mit den von dir angeführten Bedingungen zu tun - sondern schildere schlichterdings deine Vorlieben und betrachte es als das was es tatsächlich ist, nämlich die Bitte um ein Entgegenkommen ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1408104661000
Habe ich gemacht, meci für die Infos!
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geschrieben 1408104890000
Ich hab ja nicht verlangt, den ganzen Thread zu lesen, 10, 20 Seiten dürften schon drin sein, die User von denen Du Hilfe erwartest, haben sich ja auch schlau gemacht.
Leider haben viele Medien und auch der Verbraucherverein das Urteil nur sehr verkürzt dargestellt, um es als Sieg zu feiern.
Der wichtige Grund im Urteil des BGH ist eben die Änderung der Flugzeiten etc. durch den beauftragten Leistungserbringer.
Die von Dir genannten Fälle höherer Gewalt sind eher wichtig, wenn der Flug auf den Tickets verspätet ankommt und Du eine Entschädigung nach der EU-Verordnung haben möchtest, also zwei verschiedene Paar Schuhe.
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geschrieben 1408105056000
Wenn Du es gemacht hast ( ich gehe mal davon aus, dass Du den Anruf bei Öger meinst), dann wäre es nett zu erfahren, welches Ergebnis das Telefonat gebracht hat.
März 2016 ✈ New York// November 2016 ✈ ???