Bei "unserer" Bank wo ich arbeite gibt es KK auf Wunsch der Eltern (in begründeten Fällen) für Minderjährige Kinder ab 14, allerdings mit begrenztem Verfügungsrahmen und als Verrechnungskonto muss das Konto der Eltern angegeben werden.
Es gibt durchaus Fälle, wo ein Minderjähriger auch in Deutschland eine KK braucht, was aber hier nichts zur Sache tut
Nur am Rande...
Der Aufenthaltsort der Mdj. ist doch da nicht zwingend relevant....wobei ein Auslandsaufenthalt sicher EINE Begründung für eine KK eines Mdj. ist...eine von vielen....auch bei einem Patzer an einem deutschen Flughafen wäre die direkte Buchung über KK möglich gewesen.
Wenn ich das Recht in Erinnerung habe: ein 16 Jähriger KANN einen Vertrag eingehen, allerdings KÖNNTEN die Eltern wider
Aber auch wenn die Online Buchung (wieder als solche funktionieren könnte...AGBs?
Überleg Dir bitte mal ernsthaft, was Du da planst! Willst Du nicht nochmal lieber ein offenes Gespräch führen??
DEINE Eltern sind also einverstanden mit einem Zuschuss??? O.k., lass sie doch den Flug buchen und Dein Freund bezahlt seinen Anteil Cash.....
Vielleicht gibt es aber auch Gründe, dass seine Eltern nicht WOLLEN, dass es Weihnachten herkommt? Nicht nur, dass sie kein Geld annehmen wollen?
Aber auch den Stolz, kein Geld anzunehmen muss man wohl respektieren. Vielleicht haben sie sich vorher krumm gelegt für den Auslandsaufenthalt mit klaren Regeln....kein Zwischenheimflug.....?
Sorry, aber heimlich geht da gar nichts, so könntet ihr Euch viel Ärger einhandeln und einiges verbauen.