Die Einträge hier sind ja nun schon etwas älter, das Problem bleibt aber aktuell. Wir haben eine neuntägige Reise gebucht, nach altem Flugplan wären wir um 23.55 Uhr des Anreisetages gelandet. Die jetzt gerade bekanntgegebenen Flugzeiten sagen aus, dass wir erst um zehn Minuten nach Mitternacht landen werden. Es ist also definitiv ein Urlaubstag weniger, da wir erst am Anreisetag folgenden Tag landen. Da wir auch bei der Abreise bereits um 6.00 Uhr losfliegen, wird es ein ganz schön kurzer Urlaub. Gibt es denn für diese Fälle einen Anspruch auf Rückerstattung, da wir lediglich acht Tage am Urlaubsort sind?
Anreise-/Abreisezeit
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geschrieben 1286054395000
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geschrieben 1286062237000
@Hastengröner:
Entscheidend ist weder die Ankunftszeit/Tag am Ziel- Flughafen noch die Ankunftszeit/Tag im Hotel.
Entscheidend ist der Abflugtag. Und wenn erst am ersten Urlaubstag um 23.59 Uhr gestartet wird ist formell alles korrekt.
Auch der Rückreisetag hat 24 Std. die der Reiseveranstalter ganz für sich nutzen kann.
Wenn du Pech hast wirst du um 1.00 Uhr in der Früh abgeholt.
Also bei 8 gebuchten Tagen effektiv nur reine 6 Tage wenn man Pech hat.
Ein möglicher klitzekleiner Nachteil einer Pauschalreise.
Machen kannste nicht viel, und geld zurück gibts auch keins.
Evtl aus Kulanzgründen 30.- bis 50.- Euro. Ein Rechtsanspruch besteht sicher nicht.
Alles nachzulesen in den AGB des RV.
Gruß
Waltraud
PS: Eben aus den genannten Gründen buche ich nur 14 Tage
"BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015) -
geschrieben 1286107415000
@Hastengröner:
Hallo,
das nenn ich doch '..........', ich glaube, das Wort beginnt mit 'Korinthen'..........
Wuerde ich als RV hierzu einen Brief erhalten, der wuerde aber sofort in Ablage rund wandern.
Und die Frage die sich mir stellt, ist: Was machst Du, wenn durch guenstige Windverhaeltnisse der Pilot diese 15 Minuten aufholt und vor 24 Uhr landet. Das passiert ja haeufig genug......... Wahrscheinlich Dich ins Faeustchen lachen, wenn Du zuvor etwas rausgelutscht hast.
Du bist genau der Kunde fuer solche man bei den RV eine 'blacklist', aehnlich wie bei den Versicherungen, anlegen sollte.
Viele Gruesse
bernardo2001
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geschrieben 1286190321000
Hallo bernardo, warum so aggressiv? Du könntest ja zumindest nach den Hintergründen fragen. Es ist nämlich so, dass das Reisebüro auf entsprechende Frage geantwortet hat, dass wir ja noch vor Mitternacht landen würden und deshalb kein Grund zur Klage bestünde. Genau auf diesen Passus habe ich mich bezogen. Danke übrigens an alle anderen, die etwas freundlicher geantwortet haben. Letztlich ist es ja bei Pauschalreisen ein Risiko, dass eingegangen wird und ich will mich deshalb auch nicht über die Maßen beklagen.
Viele Grüße
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geschrieben 1286269072000
@Hastengröner
Huch ... da hat Dein Reisebüro aber tüchtigen Quark erzählt. Um die Uhrzeit der Landung geht es ja, wie schon geschrieben wurde, gar nicht, bei der Frage nach Reisedauer.
Viel wichtiger wäre ein Hinweis zur Zählung der Reisetage bzw. eher Reisenächte gewesen. Es werden schliesslich Übernachtungen bezahlt. Davon habt Ihr hoffentlich 8 Stück gebucht. Sonst dürftet Ihr am Tag der Landung nicht mitten in der Nacht in euer seit dem Vorabend auf euch wartendes Zimmer, sondern erst zum regulären CheckIn am Mittag/Nachmittag. Alles schon mal da gewesen ...
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geschrieben 1286276933000
@Hastengröner
Jemanden, der wegen 15 Minuten Flugverschiebung nach einer Entschädigung fragt, kann man schon als Korinthen... bezeichnen.
Zur rechtlichen Seite wurde schon fast alles geschrieben. Von der Regel, dass der Reiseveranstalter am An- und Abreisetag zeitlich fast alles darf, gibt es eine Ausnahme: Für den Fall, dass günstige Flugzeiten bei einer Kurzreise (etwa 7 Übernachtungen) nachträglich geändert werden, z.B. der Abflug von 8.00 Uhr morgens auf 21.00 Uhr abends verlegt wird, hat ein Gericht eine Entschädigung zuerkannt. Ob sich das in der Rechtsprechung durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, waren dir aber die ungünstigen Flugzeiten bei der Buchung bereits bekannt. Daher trifft dieses Urteil für dich nicht zu.
Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии! -
geschrieben 1286498627000
Hallo!
Ich habe zu der Diskussion noch eine weitere Variante hinzuzufügen. Bei Buchung der Reise war Abflugzeit mit 17.20 angegeben. Als die Reiseunterlagen kamen, war der Flug auf 19.25 verschoben und heute (4 Tage vor Abflug) kam die Mitteilung, dass der Flieger um 23.55 (!!!) geht. Was wäre denn nun, wenn der Flieger nicht pünkltich abhebt. Dann wären wir ja vom Datum her, das ja so entscheidend ist, tatsächlich beim nächsten Tag. Hätte ich dann einen Anspruch auf Entschädigung?
Bin gespannt auf Eure Antworten. Herzlichen Dank schon mal.
Gruß
Kleinshorty
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geschrieben 1286622826000
Mir ist bekannt, dass es hier schon Richter gegeben hat, die dem Reisenden eine Entschaedigung zugesprochen haben, denn wenn man z.B. von einer Flugzeit von rd. 3 Stunden ausgeht und alle Zeiten bis zum checkin im Hotel beruecksichtigt, kann man sicherlich nicht mehr von einer Nachtruhe sprechen.
Ist die spaete Flugzeit bei Buchung der Reise bekannt, das ist aber bei Dir offensichtlich nicht der Fall, dann wird man keine Entschaedigung erhalten.
Viele Gruesse
bernardo2001
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geschrieben 1286671067000
@kleinshorty 4711
Wenn der Flieger erst nach 24.00 Uhr startet, hast du meines Erachtens Anspruch auf Schadenesersatz. Weil nämlich der Reiseveranstalter seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dich am vereinbarten Abreisetag loszuschicken.
Gruß
Manfred
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