• hokahe0
    Dabei seit: 1191974400000
    Beiträge: 389
    geschrieben 1585820352967

    Ich lese öfters hier im Forum die Drohung,..ich werde jetzt einen Anwalt einschalten,...

    wenn man z.B. bei einer zu Recht stornierten Buchung sein Geld nicht zurück kriegt, oder auf Stornierungen keine Bestätigung erhält.

    Wer zahlt denn dann den Anwalt?

    Zunächst mal werde ich wohl in Vorkasse gehen, und dann?

    Angenommen es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung und die Gegenseite lenkt nach einem Anwaltschreiben ein, muss sie dann auch meine bis dahin entstandenen Unkosten übernehmen? Wenn nicht könnte mich derAnwalt am Ende doch evtl.mehr kosten als die Höhe des Streitbetrags um den es geht.

    MfG.hokahe0

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585820699237

    Im Falle einer vorgerichtlichen Einigung bzw. eines Vergleichs werden die Kostenn unter den Gegnern aufgeteilt.

    Kommt es zu einem Urteil zu deinem Vorteil werden die Kosten dem Beklagten aufgebrummt.

    Eine Ausnahme: Einreden gem. VO(EG)261/04

    Sofern das LVU dich nicht über die Fluggastrechte informiert hat muss es auch vorgerichtliche Anwaltskosten übernehmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • wukovits
    Dabei seit: 1089417600000
    Beiträge: 1901
    geschrieben 1585821140357

    Hallo hokahe0

    Einen Anwalt einzuschalten kommt in den meisten Fällen nur für Besitzer einer Rechtschutzversicherung in Frage. Die Gegenseite weis natürlich das nicht jeder Kunde eine Versicherung hat und schaltet daher zuerst auf Stur. Ich wurde selbst 1999 von Gulet zunächst hingehalten, nachdem der Veranstalter ein Schreiben meines Anwalts erhalten hatte ging es plötzlich ganz fix.

    Gruß

    Karl

  • Candecor
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1585821800089 , zuletzt editiert von Candecor

    @Hoga...

    Der Anwalt arbeitet in diesem Fall nichts anderes als ein Inkassounternehmen. Geleistete Zahlungen werden zuerst der Begleichung der Anwaltsforderungen zugeschrieben. Die Hauptforderung (deine Reisekostenerstattung) wird erst danach bedient. Die Kosten des Anwalts richten sich nach der Gebührenordnung.

    Wenn sich die Rechtslage so darstellt, dass dein Anspruch unstreitig ist, wird sich kein Unternehmen darauf einlassen, das Ganze vor Gericht eskalieren zu lassen und weitere Kosten zu produzieren und deshalb deine Forderung und die Anwaltskosten zahlen.

    Die Anwaltskosten sind bereits im ersten Schreiben des Anwalts aufgeführt und als Gesamtforderung in Summe dargestellt.

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1585823232471

    @wukovits sagte:

    Einen Anwalt einzuschalten kommt in den meisten Fällen nur für Besitzer einer Rechtschutzversicherung in Frage.

    und leider schalten die meisten auch nur aus diesem Grunde einen Anwalt ein. Ist bezahlt, muss dann auch genutzt werden - egal ob es was bringt.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
    Beiträge: 2001
    geschrieben 1585825182648

    Ich habe keine Rechtsschutzvers. habe aber durchaus die finanz. Möglichkeiten dem RV bis zum bitteren Ende entgegenzuhalten.

    Und mit Anwalt kommt es gar nicht bis zum bitteren Ende, weil der Sachverhalt glasklar ist. Noch!

    Ich war Die. beim Anwalt, Schwerpunkt Reiserecht und auch der hat sich köstlich amüsiert über die mir angebotenen Gutscheine.

    Rettet eure Penunzen-solange noch etwas da ist! An die Reisebranche: Das was ihr jetzt erlebt ist unternehmerisches Risiko. War euch vorher durchaus bewusst.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585825289767

    @candecor sagte:

    Wenn sich die Rechtslage so darstellt, dass dein Anspruch unstreitig ist, wird sich kein Unternehmen darauf einlassen, das Ganze vor Gericht eskalieren zu lassen und weitere Kosten zu produzieren und deshalb deine Forderung und die Anwaltskosten zahlen.

    Quod esset demonstrandum ... ich erinnere mal an eine endlose Litanei von Niederlagen betreffend Fluggast ./. LVU - da haben die sich trotz vollkommen eindeutiger Rechtslage um jeden Cent gestritten :wink:.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1585825901110

    @altloewin63 sagte:

    Ich habe keine Rechtsschutzvers. habe aber durchaus die finanz. Möglichkeiten dem RV bis zum bitteren Ende entgegenzuhalten.

    Dann geht es dir ja finanziell entschieden besser als denjenigen die dir den Gutschein anbieten um ihre eigene Existenz und damit viele Arbeitsplätze zu retten und auch anderen die Möglichkeit auf Schadensbegrenzung zu geben.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • altlöwin63
    Dabei seit: 1227139200000
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    geschrieben 1585828135378

    Anscheinend habe ich aber in guten Zeiten gespart-währenddessen sich manche nur auf andere verlassen.

    Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • Candecor
    Dabei seit: 1565756925313
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    gesperrt
    Bekannter Forentroll
    geschrieben 1585828427005

    @altloewin63 sagte:

    Und das Geld nur so rausgeschmissen haben wie es verdient wurde.

    Oder haben es als Darlen an Reiseveranstalter gegeben, anstatt sich dies über einen Anwalt wieder zu beschaffen. Aus Solidarität mit den Mitarbeitern natürlich ....

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
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