Ich lese öfters hier im Forum die Drohung,..ich werde jetzt einen Anwalt einschalten,...
wenn man z.B. bei einer zu Recht stornierten Buchung sein Geld nicht zurück kriegt, oder auf Stornierungen keine Bestätigung erhält.
Wer zahlt denn dann den Anwalt?
Zunächst mal werde ich wohl in Vorkasse gehen, und dann?
Angenommen es kommt zu keiner Gerichtsverhandlung und die Gegenseite lenkt nach einem Anwaltschreiben ein, muss sie dann auch meine bis dahin entstandenen Unkosten übernehmen? Wenn nicht könnte mich derAnwalt am Ende doch evtl.mehr kosten als die Höhe des Streitbetrags um den es geht.
MfG.hokahe0