Es ist richtig, das über dieses Thema schon früher in anderen threads diskutiert wurde. Was ich aber hier jetzt in einzelnen Beiträgen lese sollte doch schon kommentiert werden.
Zunächst ist es richtig, das RV in ihren AGB die Höhe der Anzahlungen selbst festlegen dürfen. Und es ist genau so richtig, das niemand einen Anbieter mit einer hohen Anzahlungsquote auswählen muss. Aber, und jetzt kommt das grosse Aber: wer glaubt denn im Ernst, das eine solche Initiative im stillen Kämmerlein ausgebrütet wurde ? Die Branche trifft sich bei den verschiedenen Gelegenheiten, und man wir doch noch über den Ernst der Lage an sich und über Verbesserungen z.B. der Liquidität unverbindlich reden dürfen ? Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Also werden wir uns in recht kurzen Schritten auf die Erhöhung der Anzahlung einstellen müssen.
Ist das in Ordnung ? Sicher nicht ! Eine Anzahlung soll zunächst mal den aquisitorischen Aufwand abdecken ( bei Versicherungen nennt man das z.B. Abschlusskosten ) und dann Zug um Zug fällige Vorlaufleistungen finanzieren.
Aquisitorischer Aufwand entsteht zum Teil ohne Zweifel erstmal durch die Katalogherstellung, die Hotelauswahl, Verhandlungen mit allen beteiligten Dienstleistern wie z.B. den airlines u.a. Aber das darf man ohne weiteres auch als normale Betriebskosten bezeichnen.
Wer muss wann bezahlt werden ? Die Reisebüros haben durchweg glaubwürdig versichert, das sie erst nach Einang des kompletten Reisepreises ihr Geld erhalten. Die airlines ? Will das hier jemand ernsthaft glaubwürdig diskutieren ? Das Kontingente komplett im Voraus ohne den Gegenwert einer Fixbuchung u.U. schon 10 Monate ( bei extremen Frühbuchungen ) bezahlt werden müssen ? Bitte bitte nicht
Die Hoteliers ? Die armen -Verzeihung- Schweine sind doch die letzten Partner der RV, die ihre Rechnungen bezahlt bekommen, weil man bei denen allen Unbill ( incl. der Kosten aus Prozessausfällen für Minderleistungen ) ablädt ? Sie werden doch bis auf wenige Premiummarken geknebelt und sind der Marktmacht der RV hilflos ausgeliefert.
Also wer hat einen Vorteil von der hohen Anzahlung ? Ich erspare mir die Antwort. Es werden mal wieder die Gerichte sein ( ich vermute sogar bis zum Europäischen Gerichtshof ), die eventuell da Abhilfe schaffen. Der Klagegrund wird eine "einseitige und unzumutbare Belastung" des Verbrauchers sein.
Ich bin gespannt.
Gruss Gabriela