Hallo @all,
letztlich geht es ja nicht um die Kosten beim Einsatz einer Kreditkarte. Zumal Großunternehmen gänzlich andere, niedrigere Kosten entstehen als hier die für den Milchmann um die Ecke oder
vergleichbare Firmengrößen.
Das Gericht hat lediglich festgehalten, daß von dieser (und anderen Airlines) dem Kunden eine
im Markt übliche, aufpreisfreie Zahlungsvariante angeboten werden muß. Und das wird voraussichtlich in Deutschland das Lastschriftverfahren werden. Irgendwo habe ich schon gelesen, daß Ryanair das jetzt so handhabt. Dann können sie auch weiterhin als Variante die Kreditkartenkosten berechnen. Die bisher angebotene kostenlose Variante mittels der debitcard war eben in Deutschland nicht "üblich".
Gruß privacy