• rene1103
    Dabei seit: 1112745600000
    Beiträge: 320
    geschrieben 1253042435000

    Moin Zusammen,

    mir tat sich die Tage beim Kataloge stöbern folgende Frage auf:

    Wenn Hotel 1 über Themenrestaurants verfügt und im Katalog nichts von einer beschränkten Nutzung oder maximalen Nutzung von z. B. 3 Mal die Woche angibt, gehe ich davon aus das ich die Themenrestaurants täglich nutzen darf. Erst recht wenn andere Hotelanlagen im Katalog diese Beschränkung erwähnen. Denn dadurch verschafft sich Hotel 1 in meinen Augen einen gewissen "Wettbewerbsvorteil" gegenüber Hotel 2 mit Beschränkung.

    Nun buche ich dieses Hotel und erfahre bei Ankunft von der Reiseleitung das man die Themenrestaurants nur maximal 3 Mal die Woche besuchen darf.

    Habe ich nun das Recht auf Schadensersatz/Reisepreisminderung? Natürlich gibt es noch Ausweichmöglichkeiten auf das Buffetrestaurant. Mir geht es aber viel mehr um diesen "trügerisch" verschafften, angeblichen Wettbewerbsvorteil. Denn es kann ja sein, das dieser Grund, die unbeschränkte Nutzung der Themenrestaurants, ausschlaggebend war das ich dieses Hotel gebucht habe?!

    Wie denkt ihr dadrüber?

    LG

    René

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1253043419000

    Ich befürchte, das die Katalogbeschreibung lediglich die Existenz eines separaten Restaurants ausweist. Und das die Benutzung beschränkt sein wird kann man sich ja nach Adam Riese selbst ausrechnen:

    denn was wäre, wenn alle Hotelgäste an einem Abend dort tafeln wollen ?

    Also kein Mangel !

    Gruss Gabriela

  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
    Beiträge: 10933
    gesperrt
    geschrieben 1253048527000

    wenn Gabi keine Chance sieht, dann hast du schlechte Karten... :laughing:

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
    Beiträge: 1935
    geschrieben 1253051239000

    Vielleicht hat Gabi Fieber?

    Solange der Katalog nicht ausdrücklich zusagt, dass Du dort jeden Abend tafeln kannst ist alles ok.

    Just my two cents.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
    Beiträge: 325
    geschrieben 1253096128000

    @gabriela_maier sagte:

    Ich befürchte, das die Katalogbeschreibung lediglich die Existenz eines separaten Restaurants ausweist. Und das die Benutzung beschränkt sein wird kann man sich ja nach Adam Riese selbst ausrechnen:

    denn was wäre, wenn alle Hotelgäste an einem Abend dort tafeln wollen ?

    Also kein Mangel !

    Gruss Gabriela

      

    Hallo,

     

    sehe ich etwas anders:

     

    Wenn in meiner Hotelbeschreibung steht:

    „Wahlweise stehen auch zwei a-la-carte-Restaurants zur Verfügung“ gehe ich davon aus, dass ich auch wählen kann wie oft ich dort essen möchte (wobei es oftmals heißt „mit Reservierung“ ).

     

    Wir hatten diesen Fall im letzten Urlaub. Die ausgewiesene Taverne zum Mittagessen gab es gar nicht mehr, die zwei a-la-carte Restaurants waren ein Restaurant (an verschiedenen Tagen einmal „asiatisch“ und einmal „italienisch“ ). Und das „a-la-carte“ stellte sich als festes Vier-Gang-Menü heraus, wobei man zwischen zwei Hauptgerichten wählen konnte. Die „Karte“ wechselte übrigens während unseres ganzen Urlaubes übrigens nicht.

     

    Wir haben dies vor Ort reklamiert, es wurde keine Abhilfe geschaffen (konnte eigentlich auch gar nicht) Auch wurde uns vor Ortallerdings auch kein kleiner „Ausgleich“ angeboten. Wir haben uns dann von zuhause aus mit dem Reiseveranstalter in Verbindung gesetzt und eine Entschädigung erhalten.

    Versehentlich erzeugte Smilies entfernt!

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
    Beiträge: 1705
    gesperrt
    geschrieben 1253114143000

    Dann hat sich der RV allerdings in meinen Augen kulant gezeigt. Ich wage zu bezweifeln, ob es eine fixe Definition für "à la carte" geben muss. Heisst das die Auswahl aller Gänge nach einer umfangreichen Karte ? Oder wie hier nur die Auswahl zwischen 2 Hauptgerichten. Gebe aber zu, das Letztere ist schon dünn.

    Ich glaube, die Spezialitätenreastaurants -als Alternative zum abendlichen Buffet- werden überall gleich organisiert:

    es gibt die Thematisierung ( italienisch, spanisch, asiatisch, türkisch usw. ) und die zeitliche Festlegung, wann es was gibt. Das heisst, es braucht nicht mehrere Lokalitäten zu geben, es kann an einem Abend das eine sein und am nächsten Abend das andere.

    Es gibt die Voranmeldung, damit die Küche planen kann, und es gibt die Kapazität, wieviel Gäste angenommen werden können.

    Ich wüsste auch nicht, wie man das anderes organisieren könnte.

    Gruss Gabriela

  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
    Beiträge: 325
    geschrieben 1253116990000

    Also, um das zu präzisieren:

     

    Neben dem Hauptrestaurant wurden laut Hotelbeschreibung zwei weitere „A-la-carte“-Restaurants angeboten „(Themenabende“ gab es zusätzlich im Hauptrestaurant). Diese A-la-carte-Restaurants stellten sich jedoch als ein Restaurant mit Menüwahl heraus, welches an bestimmten Tagen ein „asiatisches Menü“ anbot und an anderen Tagen ein „italienisches Menü“ (die Karte wurde innerhalb dieser Themen auch nicht einmal geändert während unseres Aufenthaltes).

    Wir hätten laut Hotelbeschreibung aber von drei (!) Restaurants ausgehen können (tatsächlich waren gab es nur das Hauptrestaurant und eben dieses a-la-carte-Restaurant mit seinem Angebot an bestimmten Wochentagen). Das man sich vorher anmelden muss, stellt sich für mich ja auch nicht als Mangel dar.

  • madu69
    Dabei seit: 1185840000000
    Beiträge: 99
    geschrieben 1253118600000

    @rene1103 sagte:

    Moin Zusammen,

    mir tat sich die Tage beim Kataloge stöbern folgende Frage auf:

    Wenn Hotel 1 über Themenrestaurants verfügt und im Katalog nichts von einer beschränkten Nutzung oder maximalen Nutzung von z. B. 3 Mal die Woche angibt, gehe ich davon aus das ich die Themenrestaurants täglich nutzen darf. Erst recht wenn andere Hotelanlagen im Katalog diese Beschränkung erwähnen. Denn dadurch verschafft sich Hotel 1 in meinen Augen einen gewissen "Wettbewerbsvorteil" gegenüber Hotel 2 mit Beschränkung.

    Nun buche ich dieses Hotel und erfahre bei Ankunft von der Reiseleitung das man die Themenrestaurants nur maximal 3 Mal die Woche besuchen darf.

    Habe ich nun das Recht auf Schadensersatz/Reisepreisminderung? Natürlich gibt es noch Ausweichmöglichkeiten auf das Buffetrestaurant. Mir geht es aber viel mehr um diesen "trügerisch" verschafften, angeblichen Wettbewerbsvorteil. Denn es kann ja sein, das dieser Grund, die unbeschränkte Nutzung der Themenrestaurants, ausschlaggebend war das ich dieses Hotel gebucht habe?!

    Wie denkt ihr dadrüber?

    LG

    René

     

    Nun ja, ich denke mal, da nicht auf eine Beschränkung hingewiesen wurde (wie eigentlich bei den meisten Hotels) könnte das schon ein Indiz für einen Mangel sein.

    Aber wenn dürfte der dann auch äußerst gering ausfallen.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1253120099000

    @rene

    ich bin da irgendwie noch gespaltener meinung drüber.

    einerseits hast du recht, wenn nichts von einer eingeschränkten nutzung steht, sollte man davon ausgehen, dass man es immer nutzen kann.

    allerdings kann die nennung des themenrestaurants im katalog ja auch bei der allgemeinen beschreibung gestanden haben. dort steht dann, wie das hotel ausgestattet ist.

    zum beispiel: 250 zimmer, sauna, pool, bankettsaal, lobby, etc.

    das heißt bei den oben erwähnten dingen ja auch nicht zwingend, dass du all das auch täglich nutzen kannst.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • rene1103
    Dabei seit: 1112745600000
    Beiträge: 320
    geschrieben 1253139372000

    Vielen Dank für die vielen verschiedenen Meinungen und Antworten. Eigentlich hätte ich selbst drauf kommen müssen den Inhalt der Anpreisung mitzuposten. Daher hole ich das mal fix nach:

    Ausstattung:

    "...Abends stehen 6 Spezialitätenrestaurants zur Auswahl: internationale Küche, mexikanisch, orientalisch, Star Rock Cafe, Steakhaus und ein Goumetrestaurant (Reservierungen erforderlich für A-La-Carte Restaurants)"

    So, da das Wort "Abends" fällt, heißt für mich das eine gewisse Regelmäßigkeit besteht. Wenn man nun in die Anlage eincheckt und ein Reisebegleiter direkt klärt: "die A-la-Carte Restaurants dürfen Sie während ihres 14tägiges Aufenthaltes nur 4x nutzen" liegt für mich hier eine klare Täuschung des Gastes vor. Denn die Info über die beschränkte Nutzung fehlt ja komplett...

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!