Moin Zusammen,
mir tat sich die Tage beim Kataloge stöbern folgende Frage auf:
Wenn Hotel 1 über Themenrestaurants verfügt und im Katalog nichts von einer beschränkten Nutzung oder maximalen Nutzung von z. B. 3 Mal die Woche angibt, gehe ich davon aus das ich die Themenrestaurants täglich nutzen darf. Erst recht wenn andere Hotelanlagen im Katalog diese Beschränkung erwähnen. Denn dadurch verschafft sich Hotel 1 in meinen Augen einen gewissen "Wettbewerbsvorteil" gegenüber Hotel 2 mit Beschränkung.
Nun buche ich dieses Hotel und erfahre bei Ankunft von der Reiseleitung das man die Themenrestaurants nur maximal 3 Mal die Woche besuchen darf.
Habe ich nun das Recht auf Schadensersatz/Reisepreisminderung? Natürlich gibt es noch Ausweichmöglichkeiten auf das Buffetrestaurant. Mir geht es aber viel mehr um diesen "trügerisch" verschafften, angeblichen Wettbewerbsvorteil. Denn es kann ja sein, das dieser Grund, die unbeschränkte Nutzung der Themenrestaurants, ausschlaggebend war das ich dieses Hotel gebucht habe?!
Wie denkt ihr dadrüber?
LG
René