hallo liebe kenner.
mich beschäftigt eine frage:
immer wieder liest man bei nur-flügen, dass man sich 48 stunden vor abflug telefonisch die flugzeiten bestätigen soll.
nun habe ich das bisher immer brav gemacht.
nach meinem namen hat noch niemand gefragt. es geht also wohl nur darum, dass man dem fluggast etwaige verschiebungen der flugzeit mitteillen könnte.
was ist denn, wenn der flug nach diesen 48 stunden doch verschoben wird und man deswegen den flieger verpasst?
die airline könnte sich ja raus reden und behaupten, sie hätten das den anrufenden mitgeteilt.
einen beweis, dass man mit jemandem am telefon gesproche hat, gibt es ja nicht.