Der BGH hat ganz aktuell mit AZ Xa ZR 46/10 einem Reisenden Schadensersatz zugesprochen, der mit einem"Rail & Fly Ticket" in einer Pauschalreise einen Zug benutzt hatte, so das er bei rechtzeitiger Ankunft 2 Stunden vor Abflug zum Einchecken bereit gewesen wäre. Der Zug hatte aber 2 1/2 Stunden verspätet.
Der RV hatte sich verteidigt, das mit dem Ticket nur eine Kostenersparnis angeboten worden sei, aber damit keine Leistung aus dem Pauschalpaket. Schon das Amts- und das Landgericht Frankfurt hatten dies aber abgelehnt. Begründet hat der BGH das mit einer konkreten Werbeaussage des RV, wonach der Reisende doch bequemer den "Anreise-Service" benutzen sollte. Damit wurde nach Auffassung der Gerichte der Ansicht des RV widersprochen.
So schön das für den Kläger gewesen sein mag, die RV werden das leicht mit kleineren Änderungen in ihren Werbeaussagen bzw. in ihren AGB abfedern.
Positiv ist aber, das sie "missverständliche" Angaben oder Aussagen nicht nach Gutsherrenart zu ihren Gunsten auslegen dürfen, und sie zwingt, sich in Zukunft nicht nur darin klarer zu positionieren.
Gruss Gabriela