BGH: Reisebüro nicht zum Hinweis auf Reiseabbruchversicherung verpflichtet

  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1154348829000

    BGH-Urteil vom 25.7.2006 – X ZR 182/05: Tritt ein Reisebüro ähnlich wie ein Reiseveranstalter auf, muss es auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskosten- und einer Rücktransportkostenversicherung hinweisen, nicht aber auf eine Reiseabbruchversicherung.

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  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1154365907000

    Das ist korrekt - die EU-Informationspflichten sagen nur aus, dass der Kunde auf eine ReiseRÜCKTRITTSKOSTEN- und RÜCKTRANSPORTversicherung NACHWEISLICH hingewiesen werden muss.

    Da Reiseveranstalter und Reisebüros im Sinne des ABG nicht als Versicherungsfachleute gelten, müssen sie auch keine besonderen Kenntnisse darüber hinaus haben.

    Im Gegenteil, es wird häufig darauf hingewiesen, dass Kunden bei besonderen Fragen sich direkt an die Versicherung(en) wenden sollten.

    Gruß

    Peter

  • emdebo
    Dabei seit: 1093392000000
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    geschrieben 1154541967000

    Verkehrte Welt?

    Da gibt es womöglich für Reisebüros eine zusätzliche Einnahmequelle - Reiseabbruch-Versicherung - und diese wird den Kunden verschwiegen!

    Kann das nicht ganz nachvollziehen. Wenn man keine Reisen

    mehr anbietet, kann man auch nicht verklagt werden. ;)

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1154558568000

    Viel zu viele kennen leider gar nicht den Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann. Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Eki
    Dabei seit: 1085788800000
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    geschrieben 1154587693000

    und für was ist dann der reisesicherungsschein :question:

    ich dachte immer, die kommen dann für die entstandenen kosten auf, wenn man eine reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, weil der veranstalter pleite ist.

  • Erika1
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    geschrieben 1154591826000

    Der Reisepreissicherungsschein schützt den Urlauber vor dem Bankrott des Veranstalters.

    Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt vor den Stornokosten des Urlaubers bei Todesfällen, schwerer Erkrankung usw. - VOR dem Antritt der Reise.

    Die Reiseabbruchversicherung versichert die gleichen Risiken wie die Rücktrittskostenversicherung NACH Antritt der Reise, wenn eine vorzeitige Rückreise erforderlich wird. Sie hat mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Veranstalters nichts zu tun.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1154599740000

    @'salvamor41' sagte:

    ...und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann.

    ehm? ...--> Insolvenzsicherungsverordnung... ? Sicherungschein...!? Lieber @salvamor41...

    @'salvamor41' sagte:

    ...Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

    ... sofern ein Fall eingetreten ist, der in den Versicherungsbedingungen als Versicherungsfall vermerkt ist.

    Man bekommt dann die zusätzlichen Rückflugkosten ersetzt (je Versicherung auch möglich nur teilweise) und nicht genutzte Urlaubsanteile (auch je Versicherung unterschiedliche Bedingungen), also z. B. die Kosten für die 2. Woche Appartementmiete.

    In Österreich grundsätzlich kein Thema, diese Versicherung, da sie in den Komplettversicherungspaketen der beiden großen Reiseversicherungsgesellschaften inkludiert ist. Nur wenn wenn man nur eine Rücktrittsversicherung abschließt, sollte man die Bedingungen aufmerksam studieren, ob eine Reiseabbruchversicherung inkludiert ist oder nicht.

    Gruß

    Peter

  • meinungsfreiheit
    Dabei seit: 1151971200000
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    geschrieben 1154601066000

    @'salvamor41' sagte:

    Viel zu viele kennen leider gar nicht den Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann. Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

    viel zu viele oder nur ein paar wenige, lieber salvamor41 :shock1:

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
  • salvamor41
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    geschrieben 1154602440000

    Mea culpa, da habe ich wohl etwas verwechselt! 'tschuldigung!

    Das kommt davon, weil wir nie eine Abbruchversicherung abschließen. Man sollte auch nur über etwas reden, wenn man Ahnung davon hat. ;)

    Wir buchen in dem Fall, daß wir früher zurück müssen, unseren Linienflug um. Das ist zwar auch kostenpflichtig € 100,00 oder so), aber das Risiko gehen wir ein.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • meinungsfreiheit
    Dabei seit: 1151971200000
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    geschrieben 1154603606000

    @salvamor41

    halb so wild, auch administratoren sind nur Menschen ;)

    Apropo Risiko:

    Bei uns ist in der Kreditkarte zwar die Abbruchversicherung mit drin, aber Vorsicht:

    Nicht gedeckt sind meist Kosten für Begleitpersonen, sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Versicherten.

    Die Bedingungen einer Versicherung im Schadensfall, ein Kapitel für sich.

    Die Reiserücktrittversicherung gibts übrigens ja auch nur noch mit 20% Eigenanteil im Schadensfall.

    Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!
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