@ mkfpa: siggi is´ nicht mehr.
Vielleicht könnte @kburg, bevor die Spekulationen ausarten, uns mal mitteilen, warum die Koffer wieder ausgeladen wurden.....
@carsten79 sagte:
Finde ich auch alles etwas komisch...
1. Warum wurden die Koffer ausgeräumt? Und dann mit anderen Fliegern nach Mallorca gebracht?!
2. Gegen wen klagt ihr denn nun? Neckermann oder Condor? Oder direkt beide? Was kann denn Neckermann dafür?!
3. Warum fällt euch das erst nach fast 4 Monaten ein?!
Verstehe eigentlich nur Bahnhof...
Neckermann als Veranstalter haftet natuerlich fuer seine Erfuellungsgehilfen, also auch fuer die Fluggesellschaft, wenn da etwas gemacht wird, was der maengelfreien Leistungserbringung entgegensteht. Und wenn Gepaeck nicht mit der gleichen Maschine, mit der geflogen wird, befoerdert wird, ist das ein Mangel, allerdings kein gravierender. Das sieht auch der Gesetzgeber so.
Aber meiner Auffassung nach ist das Ausladen der Koffer kein Grund von der Reise zurueck zu treten, da dieser Mangel ja nicht erheblich oder gravierend ist.
Viele Gruesse
bernardo2001
Also, der Urherber des Beitrags scheint sich nicht weiter zu äußern...
Ich denke, man sollte hier nicht weiter spekulieren. Die Maschine ist wohl offenbar ohne (oder mit weniger?) Gepäck geflogen. Dazu gab es schon mal etwas ähnliches auf Lanzarote, auch mit Condor und sicherlich auch schon einmal mit anderen Airlines. Was das nun hier auch immer für eine Ursache hatte, es ist keinesfalls ein Grund, von sich aufgrund eines schlechten Gefühls den Flieger zu verlassen. Eine Klage diesbezüglich dürfte Null Chance haben, man kann sich das Geld und den Aufwand sparen!
Einzig, wenn denn nun aufgrund dieses Umstandes das Gepäck nach dem Gast im Hotel angekommen ist und dadurch der Urlaubsbeginn (der Pauschalreise...wegen Neckermann?)sich verzögerte, könnte eine gewisse Summe des Reisepreises erstattet werden. Ist das Gepäck noch am selben Tag wie der Gast eingetroffen, sollte man sich ebenfalls den Aufwand einer Klage (oder was es auch immer ist) sparen...
Nach 24h sollte man den ersten Urlaubstag und eine Pauschale für Ersatzbeschaffung als erstattungsfähige Größe erwarten können. Kostet eine 2 wöchige Pauschalreise in dieses Hotel im Sommer beispielsweise 1000€, sind vielleicht 120€ p.P. realistisch. Wenn man dafür unbedingt klagen will...nun ja.
In einem solchen Fall würde ich so vorgehen:
1. Dokumentation des Mangels vor Ort, also auch Bestätigung von Neckermann auf Mallorca.
2. Der ein oder andere Veranstalter dürfte schon vor Ort was "anbieten"
3. Ansonsten nach Rückkehr Schreiben an Neckermann mit Doku, ggf. Einkaufsquittungen für Schlafanzug und Zahnbürste;-) im Anhang.
4. Nachvollziehbare Aufrechnung des Ersattungsanspruchs
5. per Einschreiben und nach fehlender Reaktion nach 14 Tagen "bestimmt" nachhaken.
6. Unzufrieden oder keine Reaktion hierauf -> Anwalt
Hinweis: Das Forum hier ist keine Rechtsberatung und ich bin kein Anwalt!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!