Liebe HolidayChecker,
könnt Ihr mir sagen, ob ein Gutschein (nennt sich in diesem Fall Geschenkkarte) auf zwei Jahre befristet sein darf? Es handelt sich um einen ganz normal gekauften Gutschein, nicht um eine nette Geste eines Reisebüros oder so.
Meiner Meinung nach gibt es Urteile, die dem widersprechen. Ich habe zwar gerade nachgegoogelt, bin aber leider nur auf Wischi-Waschi-Antworten gestoßen.
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?
Viele Grüße,
BlackCat70