Januar 2013 haben wir im Intenet eine Reise nach Kreta mit Reiserücktrittversicherung bei "E R V" gebucht.
November 2013 haben wir eine neue Reise Donau-Krim-Kiew ebenfalls mit Reiserücktrittsversicherung bei "Hansa Merkur" gebucht.
Anfang 2014 erfahren wir, dass wir nicht nur für die einmalige Kretareise eine Rücktrittsversicherung sondern eine fortlaufende Jahresversicherung abgeschlossen hätten, und der Jahresbetrag abgebucht wird.
Also haben wir für die Reise Donau-Krim-Kiew im September 2014 versehentlich - unwissentlich- eine doppelte Rückreiseversicherung.
1. Muss "Hansa Merkur" als Letztversicherer die versehentliche Versicherung stornieren?
Im Schadensfall bekämen wir doch auch nicht von beiden Versicherungen also doppelt ersetzt.
2. Muss der Reiseveranstalter "nicko tours" die Reise "Donau-Krim-Kiew" wegen kriegsähnlichen Zuständen schon jetzt kostenlos stornieren?