Meine Mitreisende einer sehr teuren Reise (eine gemeinsame Buchung DZ) kann aus Krankheitsgründen nicht fahren. Ich als Hauptbucherin bin lt. Versicherung berechtigt, dann auch selbst von der Reise Abstand zu nehmen, meine vorhandene RRV übernimmt meine eigenen Stornokosten von 20 %. Ich habe diese RRV extra für diese Reise abgeschlossen (höheren Reisepreis, ohne Selbstbeteiligung). Meine seit 10 Jahren bestehende Rücktrittskostenversicherung hätte nämlich bei weitem nicht die Kosten der Reise abgedeckt und ist auch nur mit 20 % SB versichert. Außerdem ist die ältere RVV ein Jahresvertrag und könnte erst zum Mai n. J. auslaufen, ich hätte sie also gar nicht kündigen können. Ich habe auch die Absicht (natürlich!), den Schaden nur bei der neueren Versicherung geltend zu machen. Nun hörte ich, dass das nicht geht. Ist das richtig? Was kann ich jetzt noch tun?
Karin
Doppelte Reiserücktrittsversicherung - wie ist die Sachlage?
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geschrieben 1482066566565
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geschrieben 1482067117251
Karin,
warum sollte das nicht gehen, solange du nur bei einer Versicherung den Schaden geltend machst .
Ich habe auch 2 RRV, die 1. ADAC deckt nur 1500 € , die 2. neue 2000 € , im Falle eines Rücktritts würde ich bei der einen Flug, bei der anderen die Hotelbuchg. einreichen. Habe es Gottseidank noch nicht in Anspruch nehmen müssen, aber ich sehe da kein Problem.
Truschel
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geschrieben 1482072757111
Truschel, hast Du dies mit den Versicherungen geklärt? Ich hab mal bei einer Versicherung angefragt, bei der sowohl mein Mann als auch ich über die Kreditkarte versichert sind, ob wir höherpreisige Reisen splitten können. Also dann Flug über mich und Hotel über meinen Mann, da kam eine Ablehnung, dass dies als eine Reise gilt unabhängig wer die Leistung gebucht und bezahlt hat.
Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt. -
geschrieben 1482076055588
Domino,
nein habe ich nicht - aber ich bin ja Single -- und ich kann doch evtl. nur Flug gebucht haben oder eben nur Hotels.
Bei Pauschalreisen würde bei mir ja jeweils eine Vers. reichen / greifen.
Aber meine BIZ Flüge nach TH , da ist die Vers.Summe schon erreicht.
ABer, wenn ich daheim bin mach ich mich diesbezüglich schlau. Interessiert mich nun auch.
Truschel
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geschrieben 1482079648777
Ja Truschel, überprüfen ist besser. Wir buchen auch Hotels und Flüge getrennt und trotzdem wurde das ausgeschlossen. Nicht dass Du Dich vermeintlich abgesichert fühlst und im Schadenfall das Nachsehen hast.
Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt. -
geschrieben 1482085704899
Wenn ihr was rausgefunden habt... es würde mich brennend interessieren. Ich glaube, man muss bei der Schadensmeldung die 2. Versicherung angeben und dann will keine zuständig sein.
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geschrieben 1482086960865
Über den unsere KK haben wir eine abdeckung bis € 10000,--.
für unsere kommende reise in 2017 brauchten wir wesentlich mehr, also haben wir uns mit der aufstockungsmöglichkeit bei AVIRA beholfen. Alles über 10000,-- wird von denen übernommen, bis 10000 halt die KK RRV.
wurde aber schonmal hoer im forum thematisiert.
Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia -
geschrieben 1482093514542 , zuletzt editiert von Kourion
Ich habe eine Reiserücktrittsversicherung über die KK und eine über den ADAC.
Im Herbst 2014 kam es zu einem Schadensfall, ich habe ca. 32 Tage vor Reiseantritt storniert. Gemeldet habe ich die Sache bei der Versicherung über die KK. Und ja, ich wurde auf dem Formular nach einer weiteren Versicherung gefragt und habe auch die ADAC-RRV angegeben.
Die Erstattung der Stornogebühr wurde von der KK-Versicherung ohne jegliches Problem übernommen.
P.S.: Beide RRV ohne Selbstbeteiligung.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1482164329007
Wo wurde das thematisiert? Ich muss mich morgen entscheiden, wie ich das mache. Dann müsste ich den Arzt meiner nicht fahrenden Freundin auch nochmal aufsuchen, um den 2. Versicherungsbogen (ärztliche Auskunft) von der ersten RVV ausfüllen zu lassen. Das wird nicht gehen.
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geschrieben 1482164419888
Kourion, möglicherweise sprechen die sich dann ab, wer den Schaden zu welchem Anteil übernimmt, oder? Ohne dass man da noch was machen muss. Meine geringere Versicherung ist auch vom ADAC, die läuft schon 10 Jahre, brauchte ich nie.