Mal allgemein gefragt zu folgender Situation: Zwei Personen buchen als Pauschalreise ein DZ. Der Veranstalter bietet auch EZ oder DZ zur Alleinbenutzung an, jeweils mit erheblichem Aufschlag. Person B erkrankt wenige Tage vor Abreise, Person A will reisen und macht das auch, kommt also allein am gebuchten Hotel an. Dürfen Hotel oder Veranstalter ihm deshalb nachträglich den Aufschlag für DZ zur Alleinbenutzung berechnen?
Doppelzimmer gebucht, einer fällt aus
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geschrieben 1490019570631
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geschrieben 1490020110603
Haste Langeweile?
Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk. -
geschrieben 1490021958786
Nöö, Rüsselseuche.
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geschrieben 1490022259997
Das Thema gabes doch erst letzte Woche, wo Du einen Ratschlag gabst ..
Schon vergessen ?@Florian..
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geschrieben 1490022583716
Wenn B wegen Rüsselseuche nicht mit kann und keine Änderung der Buchung erfolgt dann wird dir nichts zusätzlich berechnet.
Wenn du dir aber, z.B. in einigen asiatischen Ländern, spontan einen Ersatz für deine rüsselverseucht verhinderte Begleitung suchst kann es im Hotel durchaus zu Zusatzkosten kommen. Das nennt sich dann Joiners-Fee.
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geschrieben 1490029894711
Da wurde sie aber nicht beantwortet, sondern der Thread geschlossen wegen Veranstalterbezug.
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geschrieben 1490031972722
Eine Nachforderung an die reisende Person gibt es nicht, für die Kosten muss ja die nicht reisende Person einstehen.
Dabei ist es unerheblich, welcher Körperteil verseucht ist ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1490034789142
bei verseuchten Körperteilen würde ich es mal hiermit versuchen
Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk. -
geschrieben 1490036572966 , zuletzt editiert von Kourion
So ist es normalerweise.
Hier - Pauschalreise für 2 Personen im DZ ( = 2x Grundpreis) kostet wohl weniger als Pauschalreise für 1 Person (Grundpreis + EZ-Zuschlag).
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1490040946000
Das ist mir durchaus bewusst, Kourion. Allerdings wird vermutlich der Rüsselnde nicht ungeschoren und ohne Stornokosten davonkommen und somit ist die nicht zu erbringende Leistung kompensiert - entweder durch ihn oder durch seine Versicherung.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.