• Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1490019570631

    Mal allgemein gefragt zu folgender Situation: Zwei Personen buchen als Pauschalreise ein DZ. Der Veranstalter bietet auch EZ oder DZ zur Alleinbenutzung an, jeweils mit erheblichem Aufschlag. Person B erkrankt wenige Tage vor Abreise, Person A will reisen und macht das auch, kommt also allein am gebuchten Hotel an. Dürfen Hotel oder Veranstalter ihm deshalb nachträglich den Aufschlag für DZ zur Alleinbenutzung berechnen?

  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
    Beiträge: 10858
    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1490020110603

    Haste Langeweile? :flushed:

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
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    geschrieben 1490021958786

    Nöö, Rüsselseuche.

  • edithe
    Dabei seit: 1242518400000
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    Zielexperte/in für: Türkische Riviera
    geschrieben 1490022259997

    Das Thema gabes doch erst letzte Woche, wo Du einen Ratschlag gabst ..

    Schon vergessen ?@Florian..

    Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1490022583716

    Wenn B wegen Rüsselseuche nicht mit kann und keine Änderung der Buchung erfolgt dann wird dir nichts zusätzlich berechnet.

    Wenn du dir aber, z.B. in einigen asiatischen Ländern, spontan einen Ersatz für deine rüsselverseucht verhinderte Begleitung suchst kann es im Hotel durchaus zu Zusatzkosten kommen. Das nennt sich dann Joiners-Fee. :satisfied:

  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
    Beiträge: 2806
    geschrieben 1490029894711

    @edithe

    Da wurde sie aber nicht beantwortet, sondern der Thread geschlossen wegen Veranstalterbezug.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1490031972722

    Eine Nachforderung an die reisende Person gibt es nicht, für die Kosten muss ja die nicht reisende Person einstehen.

    Dabei ist es unerheblich, welcher Körperteil verseucht ist ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • reiselilly
    Dabei seit: 1198195200000
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    Zielexperte/in für: Südtirol
    geschrieben 1490034789142

    @Florian80w,

    bei verseuchten Körperteilen würde ich es mal hiermit versuchen

    Vergangenheit ist Geschichte, Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1490036572966 , zuletzt editiert von Kourion

    @vs

    So ist es normalerweise.

    Hier - Pauschalreise für 2 Personen im DZ ( = 2x Grundpreis) kostet wohl weniger als Pauschalreise für 1 Person (Grundpreis + EZ-Zuschlag).

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1490040946000

    Das ist mir durchaus bewusst, Kourion. Allerdings wird vermutlich der Rüsselnde nicht ungeschoren und ohne Stornokosten davonkommen und somit ist die nicht zu erbringende Leistung kompensiert - entweder durch ihn oder durch seine Versicherung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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