• drea-w
    Dabei seit: 1109376000000
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    geschrieben 1413308061000

    Hallo,.

    meine Mutter und Schwester befinden sich gerade in der Türkei in Urlaub. Da beide körperlich stark eingeschränkt sind, wurde bereits bei der Buchung der Wunsch nach einem Zimmer mit Dusche angegeben. Außerdem wurde eine Mail und auch ein Fax von uns ans Hotel gesendet (angeblich nicht angekommen). In sämtlichen Hotelbeschreibungen steht, dass die Zimmer Dusche haben bzw. Dusche oder Badewanne.

    Nun ist es leider so, dass kein Zimmer mit Dusche zur Verfügung steht (im ganzen Hotel gibt es nur 2 Zimmer mit Dusche), alle anderen haben eine Badewanne mit einer fest montierten Duschwand.

    Da der Einstieg in die Badewanne aber dadurch relativ schmal ist, kommen beide nicht in die Badewanne, da sie nicht in der Lage sind, das Bein gerade nach oben zu heben.

    Im Hotel sind alle sehr nett und hilfsbereit, aber Abhilfe können sie in diesem Fall nicht schaffen. Eines der behindertengerechten Zimmer wird frühestens Anfang nächster Woche frei, aber da sie dann gerade mal noch 5 Tage dort sind, ist der Aufwand mit einpacken und wieder auspacken auch recht hoch, um dann noch umzuziehen.

    Ist es in diesem Fall möglich, einen Mängelanzeige mit Aussicht auf Erfolg beim Reiseveranstalter einzureichen.

  • ginus
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    geschrieben 1413316497000

    Hallo drea-w,

    im allgemeinen - aber das wirst du schon wissen - ist der Wunsch nach einem bestimmten Zimmer für den RV nicht bindend. Soll heißen der RV gibt den Wunsch idealerweise weiter, und das Hotel berücksichtigt dies mit Glück. In eurem Fall noch unterstützt durch 2 Schreiben direkt an das Hotel. Die werden sehr wahrscheinlich schon angekommen sein,  haben aber leider nicht die Beachtung gefunden die erforderlich gewesen wäre, und jetzt wird vor Ort - leider bis jetzt nicht sonderlich erfolgreich - Schadensbegrenzung versucht.

    Wie das jedoch mit einer besonderen Fürsorgepflicht des RV bei Menschen mit Behinderung aussieht weiß ich leider auch nicht. Ich gehe jedoch bis jetzt davon aus, dass dem RV bei Buchung nichts von den körperlichen Einschränkungen war?

    Wie intensiv wurde denn die Dusche erbeten; z.B. steht dort "unbedingt mit Dusche"?

    Wie wurde gebucht Reisebüro oder Internet?

    Wieviele Zimmer hat denn das Hotel insgesamt?

    Wie genau lautet die Beschreibung des beauuftragten RV zur Badausstattung?

    ginus

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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1413318408000

    Darauf wurde drea-w auch schon bei der Suche hingewiesen klick

  • drea-w
    Dabei seit: 1109376000000
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    geschrieben 1413319514000

    Dem Reiseveranstalter war die Gehbehinderung bekannt. Dem Hotel wurde die Gehbehinderung per Mail und Fax mitgeteilt.

    Es geht ja auch nicht darum, dass es nun eine Badewanne anstatt der gewünschten Dusche im Zimmer ist. Es geht darum, dass aufgrund der Gehbehinderung es körperlich überhaupt nicht möglich ist, die Badewanne/Dusche zu benutzen.

    Wenn diese Duschwand nicht verbaut wäre, wäre es den beiden Damen ja möglich, in die Badewanne zu kommen, wenn auch beschwerlich. So geht aber eben gar nichts.

    Der gebuchte Reiseveranstalter hat noch überhaupt keine eigene Beschreibung, es werden dort jeweils die Hotelbeschreibungen von Bucher angezeigt (gebucht wurde bei Öger Tours). Sowohl bei Öger als auch Thomas Cook oder Neckermann wird jeweils diese Beschreibung angezeigt. Und hier steht überall Dusche, ebenso bei anderen Veranstaltern wird überall geschrieben, dass die Zimmer mit Dusche ausgestattet sind.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1413320007000

    Eben - der Kundenwunsch ist dann nicht ausreichend, wenn nicht ausreichend Zimmer zum "Wunsch" vorgehalten werden können.

    :disappointed:

    Leider gibt es keine Pflicht - ausgenommen expliziter Buchung eines barrierefreien Zimmers - und demnach auch keinen rechtlich verargumentierbaren Anspruch auf Minderung.

    Zimmerwünsche jenseits der irgendwie spezifizierten Kategoie sind stets unverbindlich - du kannst ergo auf ein Meerblickzimmer abheben, jedoch nicht auf eine Dusche sofern diese nicht verbindlich zugesagt wurde.

    :?

    Edit:

    @drea-w

    Eine Dusche kann sich leider auch innerhalb einer (tiefen!) Wanne befinden und ist dennoch im Sinne der nicht spezifizierten Beschreibung als "vorhanden" zu werten.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • drea-w
    Dabei seit: 1109376000000
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    geschrieben 1413320289000

    So stelle ich mal wieder fest, dass es nicht genügt, Besonderheiten beim Buchen sowohl dem Reisebüro als auch dem Veranstalter mitzuteilen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1413320514000

    Nein - das hat noch nie genügt ... Sorry!

    So traurig es erscheinen mag - es wird in der Masse ohne explizite Kategorie der Buchung schlichterdings genauso überlesen, wie der Vorzug eines nach Osten gerichteten Balkons ...

    :disappointed:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • drea-w
    Dabei seit: 1109376000000
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    geschrieben 1413320683000

    Aber so lernt man aus Fehlern: Wenn ich für die beiden wieder ein Hotelzimmer buche, dann buche ich ein behindertengerechtes.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1413321102000

    Exakt - damit ist der Anspruch "gebucht" und nicht nur "erwünscht".

    Ich sehe bei einem gewissen Grad der körperlichen Beeinträchtigung keine Alternative.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • drea-w
    Dabei seit: 1109376000000
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    geschrieben 1413321193000

    Stimmt. Ist jetzt die ganzen Jahre gut gegangen und dieses mal eben nicht. Aber außer das Problem mit der Dusche gefällt es den beiden echt gut und das ist ja die Hauptsache.

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