Hallo,
ich bin neu hier und brauche Euren Rat. Ich arbeite im Reisebüro und wir bieten auch Parkplätze für den Urlaub an. Der Anbieter dafür hat völlig normale AGB. Er klärt den Kunden genauestens über die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen auf.
Nun wollte eine unserer Kunden schlauer sein und buchte auf Empfehlung eines Bekannten einen andern Parkplatzanbieter (sagen wir mal XXX) im Internet. Jetzt kam eine Flugzeitenänderung, so dass der Kunde schon früh statt abends anreisen muss. Diese Umbuchung erfolgte gegen Gebühr. Bis dahin noch vertretbar.
Die Kundin erzählte mir das, und dass sie im Nachhinein ein schlechtes Gefühl bei der Sache hat, und dass sie bereut den Parkplatz nicht über uns gebucht zu haben. Ich sagte, dass sie doch stornieren und über uns buchen könne. Darauf sagte sie, dass sie nur mit 100% stornieren kann. Ich konnte das kaum glauben, denn bei uns ist es bis 24 h vor Antritt kostenfrei. Ich habe mir die AGBs dieses Anbieters angeschaut und folgenden Passus gefunden:
1.Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für APCOA ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Ziffer III. verstößt, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten.
Rein gar nichts zu den Rechten des Kunden stand da. Im Vergleich dazu unser Anbieter:
Parkplatzbuchungen:
• bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,
• ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des Leistungspreises
Ich habe die Kundin darauf angesprochen. Sie sagte, dass Sie erst nach der Buchung auf der Buchungsbestätigung bei den Hinweis gelesen hatte, dass eine Stornierung nicht möglich oder nur bei voller Bezahlung möglich sei. Und dass sie das stutzig gemacht hat.
Ist soetwas Rechtens?
Ich bin gespannt auf Eure Meinung...
LG cora229