• cora229
    Dabei seit: 1429142400000
    Beiträge: 4
    geschrieben 1429197381000

    Hallo,

    ich bin neu hier und brauche Euren Rat. Ich arbeite im Reisebüro und wir bieten auch Parkplätze für den Urlaub an. Der Anbieter dafür hat völlig normale AGB. Er klärt den Kunden genauestens über die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen auf.

    Nun wollte eine unserer Kunden schlauer sein und buchte auf Empfehlung eines Bekannten einen andern Parkplatzanbieter (sagen wir mal XXX) im Internet. Jetzt kam eine Flugzeitenänderung, so dass der Kunde schon früh statt abends anreisen muss. Diese Umbuchung erfolgte gegen Gebühr. Bis dahin noch vertretbar.

    Die Kundin erzählte mir das, und dass sie im Nachhinein ein schlechtes Gefühl bei der Sache hat, und dass sie bereut den Parkplatz nicht über uns gebucht zu haben. Ich sagte, dass sie doch stornieren und über uns buchen könne. Darauf sagte sie, dass sie nur mit 100% stornieren kann. Ich konnte das kaum glauben, denn bei uns ist es bis 24 h vor Antritt kostenfrei. Ich habe mir die AGBs dieses Anbieters angeschaut und folgenden Passus gefunden: 

    1.Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für APCOA ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen die Benutzungsbestimmungen gemäß Ziffer III. verstößt, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten.

    Rein gar nichts zu den Rechten des Kunden stand da. Im Vergleich dazu unser Anbieter:

    Parkplatzbuchungen:

    • bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,

    • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des Leistungspreises

    Ich habe die Kundin darauf angesprochen. Sie sagte, dass Sie erst nach der Buchung  auf der Buchungsbestätigung bei den Hinweis gelesen hatte, dass eine Stornierung nicht möglich oder nur bei voller Bezahlung möglich sei. Und dass sie das stutzig gemacht hat.

    Ist soetwas Rechtens?

    Ich bin gespannt auf Eure Meinung...

    LG cora229

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1429198527000

    Die AGB von APCOA sind auf deren HP Klick bereits vor einer Buchung mit folgendem Passus einsehbar:

    "§ 4 Rücktritt

    Der Mieter kann vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann ausschließlich im Internet im Loginbereich des Mieters unter dem Punkt „Meine Reservie- rung/Stornieren“ erfolgen. Für die Wirksamkeit des Rücktritts kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter an. Bis 48 Stunden vor dem Mietbeginn kann der Mieter kostenlos zurücktreten, im Falle eines späteren Rücktritts hat der Vermieter einen

    Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in folgender Höhe:

    - bis 48 Stunden vor Beginn Mietzeit: ohne Entgelt

    - ab 48 Stunden vor Beginn Mietzeit: 100 % des Mietpreises"

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • reiseheinzl
    Dabei seit: 1207094400000
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    geschrieben 1429199420000

    bernhard707:

    Die AGB von APCOA sind auf deren HP Klick bereits vor einer Buchung mit folgendem Passus einsehbar:

    "§ 4 Rücktritt

    Der Mieter kann vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann ausschließlich im Internet im Loginbereich des Mieters unter dem Punkt „Meine Reservie- rung/Stornieren“ erfolgen. Für die Wirksamkeit des Rücktritts kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter an. Bis 48 Stunden vor dem Mietbeginn kann der Mieter kostenlos zurücktreten, im Falle eines späteren Rücktritts hat der Vermieter einen

    Anspruch auf Zahlung einer Rücktrittspauschale in folgender Höhe:

    - bis 48 Stunden vor Beginn Mietzeit: ohne Entgelt

    - ab 48 Stunden vor Beginn Mietzeit: 100 % des Mietpreises"

    ...kommt hier eigentlich mal ein Dankeschön???

    Roger
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1429200986000

    @reiseheinzl,

    :frowning:

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • cora229
    Dabei seit: 1429142400000
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    geschrieben 1429201096000

    OK, vielen Dank bernhard707 und Roger, 

    das habe ich nicht gesehen.

    Aber bei meiner Kundin stand auf der Buchungsbestätigung unter den Hinweisen bei Punkt 8 folgendes:

    • Stornierungen dieser Buchung sind in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der APCOA PARKING Deutschland GmbH nicht möglich.

    Ich und auch die Kundin haben bei denen angerufen und es wurde seitens des Anbieters bestätigt, dass eine Stornierung nicht möglich sei. Sie behaupten, dass das einen Auflage des Flughafens war.

    Der Flughafen widerum meinte, nein, das wollte der Parkplatzanbieter so.

    Es widerspricht sich eben alles ein wenig und das hat uns stutzig gemacht.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1429202831000

    Möglicherweise hat ja deine Kundin einen bestimmten Tarif in einem der angebotenen Parkhäuser gebucht, dessen AGB allerdings mit Sicherheit ebenso bereits vor einer Buchung einsehbar waren.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • cora229
    Dabei seit: 1429142400000
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    geschrieben 1429203399000

    Auch möglich...

    Sie kann es auch nicht mehr richtig nachvollziehen. Jedenfalls will sie das nächste mal wieder lieber über uns buchen.

  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
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    geschrieben 1429264288000

    Na aber mal ehrlich: wer braucht ein Reisebüro um ein Parkhaus zu buchen? :question:

    Sachen gibts...

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1429273516000

    ...oder anders, welches Reisebüro braucht ein Forum um die relevanten AGB eines Anbieters zu finden...

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • cora229
    Dabei seit: 1429142400000
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    geschrieben 1429280286000

    Vielen Dank, bernhard707 für obige Bemerkung. Wir haben halt nicht die Zeit stundenlang AGBs zu erforschen. Und da sich hier auch Reiserechter rumtummeln....

    HAt sich eh erledigt.

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