• zeitigweise
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    geschrieben 1459747465000

    Guten Morgen und vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    haben nun wie empfohlen an den Zoll geschrieben! Ist die Antwort positiv, werden. Wir mit dem Mit dem Ausdruck einreisen. Ob wir rot oder grün nehmen wissen wir noch nicht, denn eigentlich sind für sri Lanka keine Adler gelistet! Wir warten aber erst mal die Antwort ab.

    ich lass euch wissen wies ausgegangen ist

    grüsse

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • Malini
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1459748061000

    Rückmeldung wäre nett... ;)

    Wünsche Dir weiterhin einen schönen Urlaub!  :D

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • hokahe0
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    geschrieben 1459763363000

    wir warten auf die Rückmeldung von zeitigweise,

    bis dahin habe ich beim googlen das noch gefunden...

    www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/laenderauswahl

    Ich verstehe das so, das Federn von Greifvögeln ( einzeln oder mehrere? ) unter den Artenschutz fallen.

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1459768470000

    Ein Dankeschön und eine Rückmeldung ist eigentlich selbstverständlich! Denn es ist wirklich sehr nett, dass vermeintlich fremde, einem Hilfestellung geben! Ausserdem steht vielleicht ein anderer User vor einer ähnlichen Situation und eine "gelöster Fall" ist evtl. auch Hilfestellung für ihn! So funktioniert ein Forum! Danke an alle!

    ich bin auf folgendes gestoßen, demnach dürfte die Einfuhr kein Problem darstellen, hängt ja kein Vogel dran und kommerziell ist es auch nicht

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Artenschutz/artenschutz_node.html

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1459859513000

    Der Zoll hat geantwortet 

    keine ausgestopften oder lebende Vögel und Tiere 

    allerdings würden wir weiter an den BFN verwiesen, die wir nun angeschrieben haben und auf deren Antwort wir nun warten

    es bleibt spannend

    fortsetzung folgt ;)

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1459925675000

    guten Morgen und sonnige Grüße 

    Haben nun wieder Antwort bekommen und nun wird es kompliziert! ( kopiere euch die Antwort hier her, wenn wir wieder in D sind, und ich an den normalen Pc komme)

    zusammmenfassung

    es es gilt zuerst die Art zu bestimmen und danach den evtl. Schutzgrad zu ermitteln, also A oder B

    bei A muss man Dokumente hier in Sri lanka beantragen um eine einfuhrgenehmigung nach D zu beantragen, außerdem muss ein Dokument und zweifacher Ausführung mitgeführt werden.

    bei B reicht dieses Dokument das bei Einreise vorgelegt werden muss.

    wir machen nun ein Foto von der Feder und lassen Sie hier! 

    Schade, denn sie wird einfach entsorgt werden! Deutschland das Land der Bürokratie!

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • Claudia86
    Dabei seit: 1150416000000
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    geschrieben 1459942457000

    Das wäre mir auch alles viel zu umständlich und am Ende verbringt ihr Stunden damit, jedem Zollbeamten alles gebetsmühlenartig zu erklären, was ihr recherchiert habt. :D

    Schade ist es trotzdem - aber vielleicht habt ihr euch viel Arbeit / Ärger erspart.

    De gustibus non est disputandum. Alle 60 Sekunden vergeht in Afrika eine Minute.
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1460455422000

    Wie versprochen, detailierte Aussagen der Behörden:

    1) vom Zoll

    Sehr geehrter Herr XXX,

    ausgestopfte Tiere, Gegenstände, die aus Tierteilen hergestellt wurden oder durch ihre Fremdartigkeit faszinierend wirkende Pflanzen können anziehend auf uns wirken. Oft werden uns solche Souvenirs auf Urlaubsreisen angeboten. Doch hierbei ist äußerste Vorsicht geboten.

    Möglicherweise sind diese Tiere oder Pflanzen (auch wenn sie bereits tot sind oder nur noch Teile davon vorhanden sind) artengeschützt.

    Um auszuschließen, dass die Adlerfeder unter die Einfuhrbeschränkungen nach der Artenschutzverordnung – VO (EG) Nr. 338/97 – und/oder Besitz- und Vermarktungsverboten nach dem Bundesnaturschutzgesetz fallen, bitte ich Sie das Bundesamt für Naturschutz zu konsultieren, denn für die dem Besitz- und Vermarktungsverboten unterliegenden Waren ist grundsätzlich eine schriftliche Ausnahmegenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz vorzulegen.

    Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner:

    www.bfn.de

    Konstantinstr. 110

    53179 Bonn

    Telefon (0228) 8491-0

    Fax (0228) 8491-9999

    Die Anforderungen des Bundesamtes für Naturschutz kontrolliert die Zollverwaltung, aber sie entscheidet nicht über die Einfuhr. Die Zollverwaltung hat hier eine sogenannte Mitwirkungspflicht, die Entscheidung der Einfuhrfähigkeit obliegt dem Bundesamt für Naturschutz.

    Unter folgendem Link können Sie den Schutzstatus selbst ermitteln: www.wisia.de

    Bitte bei Recherche den entsprechenden Suchbegriff eingeben und die Suche starten.

    Entsprechen die Waren nicht den Einfuhrvoraussetzungen, werden die Sendungen vom Zoll zurückgewiesen. Sie müssen dann ggf. an Ort und Stelle entsorgt werden.

    Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

    http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Artenschutz/artenschutz_node.html

    Gerade bei dieser Form von Reisemitbringseln spielen auch die Zollbestimmungen des Ausfuhrlandes eine große Rolle. Darum sollten Sie sich auch über die Bestimmungen von Sri Lanka informieren, damit Sie sich nicht strafbar machen.

    Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Generalzolldirektion

    Zentrale Auskunft

    Postfach 10 07 61

    01077 Dresden

    Auskunft für Privatpersonen:

    Tel.: 0351/44834-510

    Fax: 0351/44834-590

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    Internet: www.zoll.de

    Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion

    Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

     

    2) Bundesamt für Naturschutz

    Sehr geehrter Herr XXX,

    alle Arten der Gattung Aquila spp. (Adler) sind entweder im Anhang A oder Anhang B der VO(EG) 338/97 geschützt. Mit dieser VO wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) in der EU umgesetzt.In der Datenbank WISIA des Bundesamtes für Naturschutz www.wisia.dekönnen Sie recherchieren, in welchem Schutzstatus die betroffene Adlerart steht (am linken Rand auf "Recherche" klicken und dann als Suchbegriff Adler eingeben. Der Schutzstatus A oder B ist jeweils in der Spalte 'EG' eingetragen.Zur Einfuhr einer Feder einer Anhang A Art sind ein CITES-Exportdokument des Ausfuhrlandes und eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz erforderlich.Das CITES-Exportdokument müssen Sie bei folgender Behörde beantragen:The Director General

     

    Department of Wildlife Conservation

     

    N° 811 A

    Jayanthipura Road

     

    BATTARAMULLA

     

     

    Tel: +94 (11) 288 85 85 / 6

     

    Fax: +94 (11) 288 33 55

     

    Email: dg@dwc.gov.lk

     

    Website: http://www.dwc.gov.lk

    Die Einfuhrgenehmigung müssen Sie vor der beabsichtigten Einfuhr bei uns mit einer Kopie des CITES-Exportdokumentes von Sri Lanka und dem unten eingestellten Antragsformular beantragen Die Einfuhrgenehmigung kann nur erteilt werden, wenn die wissenschaftliche Behörde dazu eine positive Stellungnahme abgibt. Da Sie bereits nächsten XXX zurückkommen werden, ist es zeitlich ausgeschlossen, die erforderliche Einfuhrgenehmigung ausstellen zu können. Da Sie zur Einfuhr dem deutschen Zoll sowohl das Original des CITES-Exportdokumentes als auch das Original und das gelbe Exemplar der Einfuhrgenehmigung vorlegen müssen, können Sie eine Feder einer Anhang A-Adlerart nicht mitnehmen. Bitte lassen Sie in diesem Fall die Feder in Sri Lanka, da Sie anderenfalls mit der Beschlagnahme und der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen müssen.

    Zur Einfuhr einer Feder einer Anhang B Art zum persönliche Gebrauch im Reisegepäck ist ein CITES-Exportdokument von Sri Lanka erforderlich (s.o.) Eine Einfuhrgenehmigung muss in diesem Fall nicht erteilt werden, vorausgesetzt Sie bringen die Feder im Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch mit (keine kommerziellen Absichten). Dem deutsche Zoll müssen Sie das Original und eine Fotokopie des CITES-Exportdokumentes vorlegen. Der Zoll wird das Originaldokument einbehalten und an uns weiterleiten. Sie erhalten nach der Zollabfertigung die Kopie des Dokumentes mit dem Abfertigungsvermerk der Zollstelle zurück. Dieses Dokument ist dann Ihr Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr und des rechtmäßigen Besitzes für die Feder. Ohne das CITES-Exportdokument dürfen Sie die Feder nicht einführen, anderenfalls müssen Sie mit der beschlagnahme und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens rechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1460455542000

    Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für ALLE Antworten, Hilfestellungen und Anregungen bedanken!   :kuesse:

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
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