Hallo,
wir sind letzte Woche aus unserem Kenia-Urlaub zurückgekehrt.
Eigentlich war der Urlaub sehr schön, zumindest die Safari.
Allerdings gab es im Hotel einige Einschränkungen, weil wir im Durchschnitt nur ca. 25 Gäste waren (davon nur 3 Deutsche). Jetzt wollen wir uns an unseren Reiseveranstalter wenden, um evtl. Geld zurück zu bekommen.
1. Lt. Katalogbeschreibung gab es im Hotel 4 à la Carte Restaurants. Diese waren bedingt durch die wenigen Gäste entweder komplett oder zum Teil geschlossen. Wir hatten nur 2 Möglichkeiten, wo wir etwas essen konnten und die Auswahl dort war recht überschaubar. Da wir HP hatten, mussten wir aber darauf zurückgreifen. Zum Frühstück gab es ebenfalls recht wenig zur Auswahl und die Speisen waren zum Teil recht zäh (weil schon alt).
2. Zudem stehen in der Katalogbeschreibung 2 Poolbars. Diese waren natürlich auch geschlossen.
Dann hatten wir leider auch noch mit Renovierungsarbeiten (Baulärm) im Hotel zu kämpfen und baten darum in ein anderes Hotel zu wechseln. Das wurde uns vom Reiseleiter nur mit einem Aufpreis von fast 30 eur pro Nacht angeboten. Das nette Angebot haben wir also nicht angenommen! Unser Reiseleiter war zu den angegebenen Zeiten auch nicht anzutreffen. (Wir waren ja die einzigen Gäste, die er betreut hatte in dem Hotel.)
Zudem ist das Baden im Meer nur eingeschränkt möglich, da direkt vor dem Hotel ein Riff ist. Bei Ebbe kann man ohne Badeschuhe nicht ins Wasser. Bei Flut sind sehr viel Seegras und Algen im Wasser und am Strand. Das geht aus der Katalogbeschreibung nicht hervor.
In der Katalogbeschreibung steht drin, dass es auf dem Zimmer ein Telefon gibt. Es steht aber nicht drin, dass man es nur benutzen kann, um mit der Rezeption zu sprechen.
Kann uns jemand helfen, was wir an Mängeln geltend machen können?
Wir haben diesen Urlaub mitte Dezember zu einem Preis von ca. 1.400 eur pro Person gebucht. Jetzt kostet es nur noch fast die Hälfte!
Deswegen möchten wir die Einschränkungen, die wir hatten, nicht einfach so hinnehmen.