• muemmler
    Dabei seit: 1081382400000
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    geschrieben 1312981223000

    Hallo,

     

    meine Eltern haben bei einem Veranstalter in Esslingen wie jedes Jahr ihre Fähre von Ancona nach Igoumenitsa mit der Superfast gebucht.

    Angeblich noch zu einem Frühbucherpreis, war aber schon im Mai. Frühbucher geht eigentlich nur bis März. Sie mussten auch gleich voll bezahlen.

    Nun hat sich meine Mutter aber den Fuss gebrochen und sie haben storniert.

    Leider ist der Veranstalter nicht fähig eine vernünftige Stornorechnung zu schicken, die sie bei ihrer (Rücktritt-) Versicherung einreichen können. Er hat Ihnen nur eine über € 15.- geschickt, also über die Stornogebühr. Dort ist aber nicht ersichtlich das zum Stornierungszeitpunkt schon der volle Reisepreis fällig war und auch bezahlt wurde.

    Angeblich kann er das mit seinem Programm nicht anders?!

    Ich habe zwar auch die Rechnung mit eingereicht, aber theoretisch könnten sie ja noch was davon wieder erstattet bekommen haben.

    Auf der Rechnung steht auch nicht spezeill, das es sich um einen Frühbucherpreis handelt, es sind einfach nur Prozente abgezogen. Denn dann wären auch die Stornobedingungen klar.

    Ich weiß nicht mehr weiter, der schaltet einfach auf sturr.

    Gruß

    Anja

  • Schluckbrunnen
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    gesperrt
    geschrieben 1312984755000

    Hi, das kann ich gerade nicht ganz nachvollziehen. Wozu eine 2. Rechnung (Stornorechnung?)

     

    Deine Eltern haben doch sicher die Rechnung und einen Nachweis, dass diese bezahlt wurde. Mehr brauchst du nicht. Sollte die Versicherung weitere Dokumente fordern, soll sie diese selbst beim Veranstalter einfordern.

  • katjaworld
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    geschrieben 1312987547000

    @muemmler, ich verstehe deine Ausführungen nicht ganz. Beträgt denn die Stornogebühr am Tag der Stornierung nur 15 €? Dann müsste die RRV auch nur für diese Kosten aufkommen, denn eine RRV kommt ja nun mal nur für die entstandenen Stornogebühren auf und nicht für den gezahlten Reisepreis. Die Differenz zwischen dem gezahlten Reisepreis und der Erstattung der Stornogebühren durch die RRV müssten sich deine Eltern dann vom Veranstalter wiederholen und nicht von der RRV. Ich habe selbst gerade eine Reise stornieren müssen und habe dazu von der TUI eine Stonokostenabrechnung für die RRV bekommen, die auch lediglich die anfallenden Stornokosten beinhaltet und nichts über den Reisepreis und etwaige Anzahlungen aussagt. Insofern scheint das Schriftstück, was ihr erhalten habt, schon rechtens zu sein. Was steht denn in den AGBs des Veranstalters zu den Stornokosten in € oder % zum Zeitpunkt eurer Stornierung? Das wäre nochmal wichtig herauszufinden. Handelt es sich wirklich nur um die 15 € bei 100% Reisepreiszahlung bei Buchung, muss der Veranstalter euch die Differenz erstatten, nicht die RRV. Wenn du es doch anders gemeint hast, als du anfänglich geschrieben hast, dann meld dich hier nochmal und versuche, es nochmal etwas klarer zu formulieren.

    Welche Bedeutung hat eigentlich die Tatsache, dass es sich um einen Frühbucherpreis handelt in Bezug auf die Klarheit der Stornobedingungen? Vielleicht kannst du dazu auch nochmal was sagen. Ich buche so selten eine Fähre, so dass sich mir der Zusammenhang nicht ganz erschließt.

  • zuckerpueppi
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    geschrieben 1312992149000

    @muemmler

    Hier die Stornobedingungen der Superfastferries:

    http://www.superfast.com/site/content.asp?sel=486&loc=3&query=

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
  • muemmler
    Dabei seit: 1081382400000
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    geschrieben 1313006277000

    Hallo,

    danke für die Antworten!

     

    Zu Steinerlein:

     

    Klar haben meine Eltern die Rechnung, auch mit einem Stempel der Bank versehen, dass sie bezahlt haben. Reicht der Versicherung aber nicht, da laut den Stornobedingungen von Superfast zum Stonierungszeitpunkt noch der gesamte Reisepreis zurück erstattet würde.

    Wie schon gesagt, sie hatten laut Veranstalter einen Frühbucherpreis. Da kann man nicht mehr stornieren (lt. Superfast ). Leider ist das auf der Rechnung nicht aufgeführt. Man sieht da nur, das Prozente abgezogen sind, aber nicht auf was die sich beziehen.

     

    Zu katjaworld:

     

    Vom Veranstalter haben wir nur noch die Rechnung über die Stornogebühr von € 15.- erhalten, die bei einem Storno von ihm erhoben wurden. Der Reisepreis war da ja schon längst bezahlt, darum kann er denn ja nicht mehr in Rechnung stellen, sagt er.

    Eigentlich sollte er uns ja nur bescheinigen, das der Reisepreis nicht mehr zurück erstattet wird, da es sich um ein Frühbucherangebot handelt.

    Die Stornobedingungen habe ich oben schon erklärt.

     

    Zu zuckerpueppi:

     

    Danke, die Stornobedingungen habe ich natürlich. Hier ist wie gesagt der Satz: ausgenommen bei Sonderangeboten, zu denen die Frühbucher gehören, wichtig.

     

    Gruß Anja

  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
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    geschrieben 1313011173000

    @muemmler: Aahh, jetzt versteh ich den Zusammenhang dank deiner Antwort und zuckerpueppis Link zu den AGBs. Hab mich jetzt auch mal durch die Homepage des Veranstalters gehangelt, denn in den AGBs ist ja nicht eindeutig beschrieben, wann es sich um ein nicht erstattungsfähiges Sonderangebot handelt. So, jetzt bin ich erstmal schlauer. Bei mir war das ja nun ähnlich. Hotel über TUI gebucht und den Flug aber separat über easyjet. Auch bei easyjet sind die Flüge nicht stornierbar. Entweder du fliegst oder du lässt es bleiben. Die RRV wollte natürlich auch ein Schriftstück, dass ich die Flüge nicht in Anspruch genommen habe. Also bei easyjet angerufen, 12 € per Kreditkarte bezahlt und prompt eine Mail von easyjet bekommen mit einer Auflistung der angefallenen Kosten. Sprich, Flugpreis, Kreditkartenzahlung und Speedy Boarding einzeln aufgelistet. (Die Kreditkartenzahlung und Speedy Boarding bekomme ich wohl von der RRV nicht zurück.) Was ich damit sagen will: Euer Veranstalter braucht für derartige Aktionen kein aufwendiges Buchungsprogramm, er müsste nur mal sein Outlook oder ein anderes E-Mail-Programm bemühen und euch per Mail mit Hinweis auf die AGBs bescheinigen, dass es sich um eine nicht erstattungsfähige Reise in Form eines Sonderangebotes handelt und die Kosten auflisten. Wenn du das noch nicht probiert hast, bitte den Veranstalter nochmal darum. Ich drück euch die Daumen!

  • zuckerpueppi
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    geschrieben 1313062560000

    @muemmler

     

    An deiner Stelle würde ich mich mit Superfastferriers direkt in Verbindung setzen!

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, haben deine Eltern über einen Vermittler gebucht.

    Da auch er über ein Reservierungssystem verfügt und bei der Fährgesellschaft ja die Passage storniert hat, MUß er von denen eine Stornorechnung bzw. Stornierungsbestätigung erhalten haben.

    Freundliche Worte sterben nie, aber sie müssen ausgesprochen werden, bevor sie leben können.
  • katjaworld
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    geschrieben 1313065277000

    Also ich kann ja nur aus meiner Erfahrung mit easyjet sprechen, aber der Hintergrund ist ja in beiden Fällen derselbe. Es wurde eine Reise in Form eines Fluges oder einer Fährpassage gebucht, die nicht stornierbar sind und wo in beiden Fällen der volle Reisepreis fällig wird. Da in meinem Fall der Flug nun mal laut AGBs definitiv nicht zu stornieren war, gab es von easyjet auch keine Stornierungsbestätigung. Dies teilte ich so auch meiner RRV mit der Frage mit, wie ich nun weiter vorgehen soll. Die RRV teilte mir mit, dass sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Information benötigt, dass ich den Flug nicht angetreten habe. Das hat mir easyjet nun auch per Mail unter Auflistung der enstandenen Kosten zukommen lassen und in ihrem System vermerkt, dass Frau Katja den Hin- und Rückflug für 2 Personen nicht in Anspruch nimmt. Wenn ihr @muemmler tatsächlich bei einem Vermittler gebucht habt, würde ich mich auch nochmal direkt mit Superfastferries in Verbindung setzen und um dieses Schreiben bitten. Es geht ja eher weniger darum, dass deine Eltern vielleicht noch Geld vom Veranstalter zurückbekommen könnten (das geht schon auf der Homepage des Veranstalters aus den AGBs und der Leistungsbeschreibung eines Frühbucherangebotes hervor, dass es nicht so ist), sondern dass sie diese Reise definitiv nicht angetreten haben und entsprechende Kosten entstanden sind.

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