• Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1243379091000

    Kleine Korrektur:

    Schadenminderungspflicht bedeutet nicht, dass man gelassen abwarten kann, bis die Stornokosten-Staffel greift, i.d.R. 30 Tage vorher.

    Sie bedeutet vielmehr, dass man dem Versicherer lt. AVB umgehend Meldung zu erstatten hat, wenn ein Schadenfall eingetreten ist.

    Das ist er mit der Erkrankung des Angehörigen.

    Das Unterlassen dieser Schadenanzeige bedeutet eine Verletzung der AVB.

    Klingt amtlich, wird aber allgemein weniger restriktiv gehandhabt - w e n n der Versicherte sich sofort nach Eintritt des Schadenfalles (der Erkankung des Angehörigen) mit seiner Reiserückrittskostenversicherung in Verbindung setzt. Anruf genügt zunächst.

    Mit dem zuständigen (Schaden-)Sachbarbeiter (nicht mit einer medizinischen Beratungshotline!!!) wird die weitere Vorgehensweise besprochen.

    Nicht mit dem Reisebüro oder einem Versicherungsvermittler.

    Die Stornostaffel muss man nicht erfragen, diese Tabellen liegen jedem Versicherer vor.

    Auch ersetzt die Versicherung nicht 100 % der Reisekosten, sondern (falls ohne Selbstbehalt) 100 % der geschuldeten Stornokosten.

    Mein Tipp:

    Sofort den Versicherer anrufen, unter Angabe der Versicherungsnummer die Umstände schildern, befolgen, was der Schadensachbearbeiter sagt. Ggf. schriftliche Bestätigung der Vereinbarung erbitten. Nicht mit "Jaja, das machen wir schon" zufrieden geben.

    ... schon erstaunlich, wie viele falsche Empfehlungen hier zu lesen sind, die den Fragesteller enorm viel Geld kosten könnten...

  • plackerer
    Dabei seit: 1188777600000
    Beiträge: 1007
    geschrieben 1243379956000

    @gastwirt sagte:

    wenn Du einen "normalen" Veranstalter hast und Du jetzt stornierst, kommst Du mit 20% Stornokosten wohl raus, wenn es ein virtueller ist, sind diese wohl viel höher. In der Police nachschauen, zwecks dem Angehörigen, dort steht alles geschrieben. Viel Erfolg!

    Ich kann nicht ganz nachvollziehen warum die beim virtuellen höher ausfallen sollen.

    Übrigens gibt es schon sowas wie 0 Prozent Storno kosten oder?

    Habana--irgendwie geht alles.
  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1243417891000

    @Erika1

    Deinem Beitrag nach scheinst Du bei diesem Thema recht erfahren/fachkundig zu sein. Daher möchte ich ein paar Rückfragen zu Deinen Äußerungen stellen.

    @Erika1 sagte:

    Mit dem zuständigen (Schaden-)Sachbarbeiter (nicht mit einer medizinischen Beratungshotline!!!) wird die weitere Vorgehensweise besprochen.

    Nicht mit dem Reisebüro oder einem Versicherungsvermittler.

    Das weder Arzt noch Reisebüro oder Makler in dieser Hinsicht Entscheidungen empfehlen oder gar treffen sollten, ist klar.

    Aus meiner Erfahrung erfolgt die Absprache jedoch über die Medi-Hotline, deren Vermerk in der Kundenakte dann für die Sachberabeiter massgebend ist. Zwei getrennte Anrufe sind meines Wissens nach nicht nötig. Vielelicht eine individuelle Frage der einzelnen Versicherungen.

    @Erika1 sagte:

    Die Stornostaffel muss man nicht erfragen, diese Tabellen liegen jedem Versicherer vor.

    Als Reisender empfinde ich es schon als angehmer, wenn mir klar ist, um welche Summe es sich handelt.

    Ist tatsächlich davon auszugehen, dass Versicherungen in Zeiten zahlreicher Flugtarife und dynamische Reiseangebote tatsächlich alle Staffeln "kennen"?

    @Erika1 sagte:

    Auch ersetzt die Versicherung nicht 100 % der Reisekosten, sondern (falls ohne Selbstbehalt) 100 % der geschuldeten Stornokosten.

    Die Stornokosten sind im Falle der Stornierung die Reisekosten!

    @Erika1 sagte:

    Mein Tipp: (...) Ggf. schriftliche Bestätigung der Vereinbarung erbitten. Nicht mit "Jaja, das machen wir schon" zufrieden geben.

    ... schon erstaunlich, wie viele falsche Empfehlungen hier zu lesen sind, die den Fragesteller enorm viel Geld kosten könnten...

    sic! Hier muss ich ganz klar widersprechen. Auch wenn ich nicht von einem falschen Tipp sprechen mag, aber dieser war zumindest nicht optimal. Nicht nur gegebenenfalls sollte man sich eine schriftliche Bestätigung erbitten, sondern immer. Dazu Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner notieren.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1243456832000

    Hallo Antonia,

    der Medizinische Dienst ist eine Einrichtung der GKV, die den Vertrauensarzt ersetzt.

    Medizinische Hotlines der GKV und auch der PKV können z.B. Ärzte in der Nähe des Wohnortes oder am Urlaubsort benennen, zur Erkrankung selbst können sie nichts sagen - und dürfen das auch nicht. Am Telefon kann man weder Diagnose noch Prognose erstellen.

    Das macht auch der Medizinische Dienst der GKV nicht, dessen Ärzte erstellen nach Untersuchung des Patienten ein Gutachten.

    Jede Krankheit eines jeden Menschen verläuft individuell - eine Binsenweisheit.

    Erste Maßnahme ist, den Versicherer sofort über die Erkrankung zu informieren (vorsorgliche Schadenanzeige).

    Es sind unterschiedliche Maßgaben zu berücksichtigen:

    Erkrankt der Reisende selbst, genügt meist eine Bestätigung des behandelnden Arztes über die Reiseunfähigkeit.

    Erkrankt eine Person aus dem versicherten Personenkreis (Angehörige), muss eine wirklich schwerwiegende Erkrankung vorliegen, so dass - wie man sagt - mit dem Schlimmsten zu rechnen ist.

    Bei einer Erkrankung sollte es (meine persönliche Meinung) gleichgültig sein, was die Rücktrittskostenstaffel an Summen benennt, vor allem, wenn man einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung hat.

    Du würdest überrascht sein, wenn Du wüsstest, über welche Daten Versicherer verfügen. Sie kennen den Preis einer Glasscheibe jedweder Größe, einfach-, doppelt-, dreifach- oder Schallschutz-verglast. Ebenso wissen sie, was von jedem sich auf unseren Straßen bewegenden Fahrzeug Scheinwerfer, Außenspiegel und sonstwas kosten - das nur am Rande.

    Mein "ggf. eine schriftliche Bestätigung verlangen" bezog sich auf eine mündlich getroffene Vereinbarung mit dem Sachbearbeiter.

    Die Regel ist es, dass man auch auf eine vorsorgliche Schadenmeldung einen Fragebogen erhält, mit dem weitere Auskünfte erbeten werden und der damit als Bestätigung des Eingangs der Meldung gilt.

    Klingt alles sehr amtlich, jedoch weiß jeder Sachbearbeiter, dass nicht einmal der behandelnde Arzt zuverlässige Prognosen über den Verlauf einer Krankheit geben kann. Also hält man sich zunächst an die AVB, die besagen, dass der Eintritt eines (möglichen) Versicherungsfalles umgehend zu melden ist.

    Wenn Du "Reisekosten" mit "vertraglich geschuldeten Stornokosten" gleichsetzen möchtest, bitte gern. Für mich handelt es sich hier um zwei völlig verschiedene Gegebenheiten.

    Mein letzter Satz hinsichtlich falscher Empfehlungen bezog sich nicht auf Dich - Du hast ja nicht empfohlen, gelassen abzuwarten, bis die 30-Tage-Frist unmittelbar bevorsteht.

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1243505975000

    @Erika1 sagte:

    der Medizinische Dienst ist eine Einrichtung der GKV, die den Vertrauensarzt ersetzt.

    Von der GKV oder PKV ist doch gar keine Rede. Es geht um die mezinischen Beratungsstellen und Partnerärzte der Versicherungen. Diese sind für genau solche Fragen da. Rücksprachen mit dem behandelnden Arzt sind an der Tagesordnung, keine Ferndiagnosen per Telefon.

    @Erika1 sagte:

    Bei einer Erkrankung sollte es (meine persönliche Meinung) gleichgültig sein, was die Rücktrittskostenstaffel an Summen benennt, vor allem, wenn man einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung hat.

    Natürlich geht die Gesundheit vor. Meiner Erfahrung nach beruhigt das Wissen um Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen jedoch. Gerade da die Versicherungsbranche doch eher skeptisch betrachtet wird und die Grundfrage "Zahlt die Versicherung?" bis zum Geldeingang im Raum schwebt.

    @Erika1 sagte:

    Du würdest überrascht sein, wenn Du wüsstest, über welche Daten Versicherer verfügen. Sie kennen den Preis einer Glasscheibe jedweder Größe, einfach-, doppelt-, dreifach- oder Schallschutz-verglast.

    Das ist mir schon aus eigener Erfahrung bekannt. Aber für die Reisewelt und vor allem die genannten Beispiele mag ich der Versicherung dieses Wissen nicht zutrauen. Selbst Touristiker beim RV oder RB habe ich schon "trudeln" (Versteht man das?) sehen.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1243517784000

    Doch, von GKV/PKV ist insofern die Rede, als Du den Medizinischen Dienst angesprochen hast, den es nur bei der GKV gibt.

    Mittlerweile nennst Du sie "Beratungsstellen".

    Für den Patienten ist der behandelte Arzt zuständig und nicht irgendeine Beratungsstelle oder medizinische Hotline einer Versicherung.

    Diese Fragen sind für den Threaderöffner nicht relevant; er wollte lediglich wissen, wie er sich verhalten soll.

    Im Übrigen ist es nicht nötig, dass Du meine Beiträge häppchenweise zitierst - ich weiß durchaus, was ich geschrieben habe.

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1243590558000

    Ich versuche mal "die Kuh vom Eis zu holen" und ein finales Statement zu formulieren. Gerne auch in der gewünschten, zitatefreien Form - wenngleich ich die "Häppchen"-Form, da wir ja auch/vor allem für Mit- und Nachleser schreiben, für angemessener halte.

    Bedauerlicherweise habe ich wohl die von mir gemeinte Einrichtung nicht richtig benannt. Natürlich geht es mir nicht um die quasi-öffentliche Stelle DES Medizinischen Dienst esder GKV/PKV, sondern um die medizinischen Abteilungen der jeweiligen Reiseversicherungen. Diese sind als Bindeglied/Mediator/... zwischen behandelndem Arzt resp. Patienten und Versicherung gedacht. Dabei geht es NICHT um medizinische, sondern um fallbezogene, versicherungsvertragliche Themen. Diese können/sollten nicht mit dem versicherungsvertragsunkundigen Personal von Arztpraxen und Krankhäusern besprochen werden.

    In der Hoffnung nun Wissen und Erfahrung klarer formuliert zu haben, verbleibe ich mit besten Grüßen

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1243640311000

    Ich brauche keine Kuh vom Eis zu holen.

    Und das Finale wäre längst erreicht, wenn Du nicht insistiert hättest.

    Ich habe dem Threaderöffner geantwortet: erster und zunächst einziger Ansprechpartner ist der Schadensachbearbeiter seiner Reiserücktrittskostenversicherung.

    Es handelt sich hier um eine simple RRV und nicht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Fallbezogene... versicherungsvertragliche.. versicherungsvertragsunkundiges Personal...whow!

    Du kennst den Spruch "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit"?

    Die von Dir als "quasi-öffentliche Stelle des Medizinischen Dienstes" ist nicht "quasi" - sie ist öffentlich und rechtlich bindend.

    Für mich ist das Thema erledigt; der Threaderöffner müsste - wenn er überhaupt noch mitgelesen hat - wissen, wie er sich zu verhalten hat.

  • BlackCat70
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    Zielexperte/in für: Allgäu
    geschrieben 1244671953000

    Hallo zusammen,

    ich brauche bitte mal ganz ganz ganz schnell Eure Hilfe.

    Meine Freundin wollte mit ihrem Partner am Freitag (also übermorgen) nach Punta Cana fliegen. Nun ist seine Mutter so erkrankt, daß er nicht fliegen will.

    Zur Diskussion steht jetzt, ob sie alleine fliegt (eher nicht) oder ob jemand anders einspringt. Im Bekannten-/Verwandtenkreis konnte so schnell niemand ausfindig gemacht werden, der übermorgen verreisen will.

    Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, daß es ein Portal für solche Reisen gibt, die man kurzfristig nicht antreten kann. Es ist mir schon klar, daß Werbung hier nicht erlaubt ist, wenn jedoch jemand einen Hinweis hat, bitte ich um Info per PN oder in "verschlüsselter" Form.

    Oder habt Ihr sonst noch gute Ideen, um den Schaden in Grenzen zu halten? Ich habe im Eifer des Gefechts nicht nachgefragt, wie hoch die Selbstbeteiligung bei der RRV in diesem Fall ist, aber bestimmt sind das nicht nur Peanuts.

    Viele Grüße,

    BlackCat70

  • AntoniaW
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    geschrieben 1244712045000

    @Erika1 sagte:

    Es handelt sich hier um eine simple RRV und nicht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Genauso. Simple RRV mit medizinischer Hotline statt BU o.a.

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