• Maxamax
    Dabei seit: 1658157327481
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    geschrieben 1711210879932

    Diesmal bin ich leider selber von einer Flugverspätung betroffen und benötige daher eine rechtliche Einordnung.

    Flug BUD - BER war mit 2h verspätet. Dadurch musste ich ein neues Bahnticket buchen, was natürlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden war.

    Die betreffende Airline stellt sich nun quer und verweist darauf, keine Kosten zu übernehmen, da es sich hier um Folgeschäden handelt.

    Muss ich also auf den Kosten sitzen bleiben oder weiterhin hartnäckig bleiben? Kann man hier mit der EU-VO und/ oder Montrealer Übereinkommen argumentieren?

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1711213298951

    Bis 3 Stunden verspätung gibt es, nix.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Maxamax
    Dabei seit: 1658157327481
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    geschrieben 1711216243391

    Hi Haberling, du sprichst von der pauschalen Ausgleichzszahlung, mir geht es hier aber um Schadensersatz.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1711222084106 , zuletzt editiert von Kourion

    Schadenersatz / Entschädigung: Dazu ist beim ADAC oder auf zig anderen Seiten zu lesen:

    "Kommt ihr Flieger mehr als drei Stunden später als geplant am Zielflughafen an, können Sie eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen."

    - hier klicken

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Maxamax
    Dabei seit: 1658157327481
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    geschrieben 1711222326458 , zuletzt editiert von Maxamax

    Vielen Dank, in dem von dir genannten Link ist die Antwort auf meine Frage zu finden, s. Montrealer Übereinkommen. Hat nix mit der von dir erwähnten Ausgleichszahlung zu tun, da es sich dabei um einen pauschalen Betrag handelt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1711223554546 , zuletzt editiert von Kourion

    Ah, der Flieger ist also pünktlich (?) von Budapest losgeflogen, aber - aus welchem Grund ? - zwei Stunden verspätet in Berlin angekommen :

    "Bei internationalen Flügen können Flugreisende ihren Schaden nach dem Montrealer Übereinkommen ersetzt verlangen, der durch eine Flugverspätung bei der Ankunft entsteht." - wieder hier

    Oder verstehe ich das falsch ?

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Maxamax
    Dabei seit: 1658157327481
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    geschrieben 1711223761867

    Er ist verspätet losgeflogen und damit verspätet gelandet.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1711224040756 , zuletzt editiert von Kourion

    Dann ist die Begründung "Folgeschaden" ja korrekt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Maxamax
    Dabei seit: 1658157327481
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    geschrieben 1711224306153

    Ich bat ja um eine rechtliche Einschätzung und zumindest lt. MÜ haftet die Airline für Schäden, die infolge einer Ankunftsverspätung entstehen.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1711233271697

    Das Montrealer Übereinkommen kommt ja hier gar nicht zur Anwendung. :worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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