Diesmal bin ich leider selber von einer Flugverspätung betroffen und benötige daher eine rechtliche Einordnung.
Flug BUD - BER war mit 2h verspätet. Dadurch musste ich ein neues Bahnticket buchen, was natürlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden war.
Die betreffende Airline stellt sich nun quer und verweist darauf, keine Kosten zu übernehmen, da es sich hier um Folgeschäden handelt.
Muss ich also auf den Kosten sitzen bleiben oder weiterhin hartnäckig bleiben? Kann man hier mit der EU-VO und/ oder Montrealer Übereinkommen argumentieren?