Hallo Forengemeinde ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
Wir haben über die Internetseite von Neckermann zwei Wochen ein Strandhäuschen in Frankreich gebucht. Das Angebot von Neckermann galt für 2 Erwachsene und zwei Kinder im alter bis 15 Jahre. Also haben wir gebucht ... wenige Tage später erhielten wir die Reisebestätigung per Post, dort stand auch drinn welches Häuschen wir bekommen würden. Da ich natürlich neugirig gewesen bin wie nun das Strandhäuschen genau aussieht besuchte ich die Internetseite der "Vermieter" vor Ort.Wir mussten jedoch feststellen das dieses Strandhäuschen für 2 erwachsene und 2 kinder bis 12 Jahre sind.
Ich habe daraufhin bei Neckermann angerufen und die Problematik geschildert,worauf sie den Fehler ihrerseits mir bestätigte.Nach einigen hin und her hat sie versucht mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, während ich in der Warteschleife hing.
Nach etwa 10 Minuten meldete sie sich dann wieder und meinte wir würden,eben wegen dem Alter der Kinder das Strandhäuschen nicht bekommen.Ebenso meinte sie das alle anderen Strandhäuser die in unserem Fall in Frage kämen ausgebucht sind.
Die einzigen die noch frei sind, sind fasst drei mal so Teuer und das kännen wir uns nicht leisten.
Sie bot an das die Beschwerdestelle in den nächsten Tagen uns zurückrufen würde um das zu klähren.
Nun zu meiner Frage: Welche Rechte habe ich denn in diesem Fall? Ich habe doch ein ausgeschriebenes Angebot angenommen und dadurch ist doch ein Vertrag zustande gekommen. Nun muss doch Neckermann zusehen das sie den Vertrag auch mit etwas gleichwertigem erfüllt, oder?