• lopo123
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    geschrieben 1277203620000

    Hallo Forengemeinde ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...

    Wir haben über die Internetseite von Neckermann zwei Wochen ein Strandhäuschen in Frankreich gebucht. Das Angebot von Neckermann galt für 2 Erwachsene und zwei Kinder im alter bis 15 Jahre. Also haben wir gebucht ... wenige Tage später erhielten wir die Reisebestätigung per Post, dort stand auch drinn welches Häuschen wir bekommen würden. Da ich natürlich neugirig gewesen bin wie nun das  Strandhäuschen genau aussieht besuchte ich die Internetseite der "Vermieter" vor Ort.Wir mussten jedoch feststellen das dieses Strandhäuschen für 2 erwachsene und 2 kinder bis 12 Jahre sind.

    Ich habe daraufhin bei Neckermann angerufen und die Problematik geschildert,worauf sie den Fehler ihrerseits mir bestätigte.Nach einigen hin und her hat sie versucht mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, während ich in der Warteschleife hing.

    Nach etwa 10 Minuten meldete sie sich dann wieder und meinte wir würden,eben wegen dem Alter der Kinder das Strandhäuschen nicht bekommen.Ebenso meinte sie das alle anderen Strandhäuser die in unserem Fall in Frage kämen ausgebucht sind.

    Die einzigen die noch frei sind, sind fasst drei mal so Teuer und das kännen wir uns nicht leisten.

    Sie bot an das die Beschwerdestelle in den nächsten Tagen uns zurückrufen würde um das zu klähren.

    Nun zu meiner Frage: Welche Rechte habe ich denn in diesem Fall? Ich habe doch ein ausgeschriebenes Angebot angenommen und dadurch ist doch ein Vertrag zustande gekommen. Nun muss doch Neckermann zusehen das sie den Vertrag auch mit etwas gleichwertigem erfüllt, oder?

  • soedergren
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    geschrieben 1277210463000

    Hallo zusammen,

    rein rechtlich ist es so, dass nicht du ein Angebot des RV angenommen hast, sondern dieser durch seine Bestätigung deine Anmeldung (Buchungsangebot) angenommen hat. Ob oder ob nicht ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, kommt daher darauf an, was genau in der Bestätigung stand. Wurde dort "Kinder bis 15 Jahre" bestätigt?

    Wenn nicht, würde ggf. die Bestätigung von der Anmeldung abweichen und dann leider schon deshalb kein Vertrag zustande gekommen sein. Wenn ja, gibt es einen gültigen Vertrag, an den Neckermann sich zu halten hat und - wenn sie dies nicht können - ggf. Schadenersatz zu leisten hätte.

    Gruß,

    soedergren

  • lopo123
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    geschrieben 1277212788000

    In der Reisebestätigung stehen die Namen aller Reisenden einschl. das angegebene Alter der Kinder (15 Jahre).

  • soedergren
    Dabei seit: 1209945600000
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    geschrieben 1277214071000

    Na ja, dann spricht einiges dafür, dass ein Vertrag besteht und Neckermann erst mal in der Pflicht steht.

  • YouRise
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    geschrieben 1277215568000

    Sofern du alles schrifltich hast bist du schon mal auf einen guten Standpunkt.

    Der Reiseveranstalter hat eine Buchung angenommen und Leistungen versprochen die er nicht einhalten kann.

    Das ist das gleiche als ob sie einen Pool versprechen und dieser nicht vorhanden ist.

    Rechtlich gesehen hat man anrecht auf minderung des Reisepreis.

    Da ihr die Reise allerdings sowieso nicht antreten könnt weil ihr das Strandhäuschen nicht bekommen würdet besteht meines erachtens Recht auf Schadensersatz.

    Allerdings kann der RV das ganze wegen Irrtum anfechten, dann ist der Vertrag von vorne rein nicht wirksam.

    Allerdings kann es dennoch eine Schadensersatzpflich geben.

    Ich würde Vorschlagen dass dem RV eindeutig klar gemacht wird dass man Schadensersatz fordern wird sofern kein gleichwertiges Angebot zum selben Preis erstellt wird die sämtliche Leistungen beinhaltet die auch beim gebuchten Angebot vorhanden gewesen wäre. Eine kleine Abweichung wäre auch noch vertretbar.

    Falls der RV nicht wie gewünscht reagiert würde ich Vorschlagen einen Anwalt aufzusuchen, dieser setzt relativ kostengünstig ein Schreiben auf und verschickt es an den RV.

    Meistens bewirkt das wunder.

    Allerdings solltest du jetzt nicht zuviel Erwarten, wenn dann gibt es nur wenig Schadensersatz.

    Controller: »N 123YZ, say altitude.« Pilot: »Altitude.« Controller: »N 123YZ, say airspeed.« Pilot: »Airspeed.« Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.« Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.« Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1277226374000

    Hmm.: wo liegt denn bitte der Unterschied ? Kinder bis 12 Jahre oder Kinder bis 15 Jahren ? Sind es zu kleine Betten, oder schlafen sie im gleichen Raum ?

    Ich würde mich erstmal über das Problem informieren, was mit den 3 Jahren begründet ist. Vileicht kann man es mit einem Preisnachlass als Kompromiss akzeptieren ?

    Zur rechtlichen Lage ist alles gesagt worden: Vertragsbruch rechtfertigt Kündigung, Rückzahlung aller bereits geleisteter Zahlungen und das Recht, den RV auf Schadensersatz zu verklagen.

    Nur mit Kindern in den Ferien: ist da denn noch was adäquates als Alternative zu buchen ? Recht haben und Recht bekommen ist schön, aber mit dem Recht dann zuhause auf dem Sofa zu sitzen ist glaube ich keine echte Alternative

    Gruss Gabriela

  • Dylan
    Dabei seit: 1184630400000
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    geschrieben 1277229013000

    @gabriela_maier sagte:

    ...und das Recht, den RV auf Schadensersatz zu verklagen.

    Wieso und mit welchem Recht den Reiseveranstalter auf Schadenersatz verklagen? Ist denn ein Schaden eingetreten?

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • Barpi
    Dabei seit: 1223424000000
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    geschrieben 1277229410000

    Hallo Lopo 123

    Mich würde interessieren, wie der Unterschied ist zwischen dem Häuschen A und Häuschen B, d.h. für 12jährige bzw. 15jährige.

  • Siegfried
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    geschrieben 1277229639000

    Es gibt schon Unterschiede zw. Kinder bis 12 und Kinder bis 15.

    Das bestimmt der Hotellier. (Nehme an, es gibt da auch gesetzliche Vorgaben, zwecks der Zimmergröße).

    Haben das schon jahrelang mit unseren geliehenen Kindern durchgemacht.

    Es war unser Lieblinsclub, der Club Albatros. Ein Club Alltoura von Alltours.

    Ein Kind war 10. Das Andere 14 Jahre.

    Lt. Alltours: Achtung: Bei Buchung mit 2 Kindern darf nur 1 Kind von 7-14J. gebucht werden. ( 1 Kind 2-6J. und 1 Kind 7-14J sind möglich).

    Da ich den Direktor und den Chefportier gut kenne, erlaubten Die mir auch ältere Kinder mitzunehmen. Beim 1. Mal mußte ich aber mit Alltours kämpfen (Bis zur Chefetage), um 2 ältere Kinder unterzubringen . Obwohl das Hotel es erlaubte. Ich mußte dann Alltours schriftlich bestätigen, daß ich mit der beengten Unterbringung einverstanden sei. Das stand dann auch in der AB.

    Das Appartement besteht aus einem großen Wohnzimmer und einem großen Schlafzimmer. Für den Hotellier war es kein Problem. Er stellt/stellte eine 2. Schlafstelle in das Wohnzimmer.

    Er sagte mir aber auch, daß es Leute gab, die damit einverstanden waren (mündliche Absprache).

    Hinterher haben Diese Typen dann geklagt!

    Im letzten Jahr klappte das auch. Da waren die Kinder noch/schon 14+17.

    In diesem Jahr ist der Junge 18. Da nehmen wir aber getrennte Zimmer.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1277233776000

    @Dylan:

    das hatten wir schon in anderen threads geklärt: Schadensersatz, weil der RV den den vereinbarten Reisevertrag nicht liefert. Die Gerichte sprechen in der Regel 50% der ursprünglichen Reisekosten als Schadensersatz zu. Ist auch so ok, denn der Reisende müsste analog ja auch Stornokosten zahlen, wenn er die Reise nicht antritt oder aus anderen Gründen absagt.

    Gruss Gabriela

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