• die_tipps
    Dabei seit: 1294185600000
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    geschrieben 1422209539000

    Hallo,

    meinen Eintrag habe ich schon unter Erfahrungen FTI veröffentlicht und darin die Frage gestellt, ob die Entschädigung, die wir von FTI erhalten haben angemssen oder unverschämt ist. wir haben den Hinwies erhalten hier einmal die Frage zu der Erstattung zu stellen. Daher poste ich noch einmal.

    Kurz zur Situation

    Wir waren letztes Jahr in der Türkei (Kumköy) und haben erneut das gleiche Hotel Miramare Beach gebucht. Der Grund für die Entscheidung war letztendlich, das wir das Hotel, die Qualität des Essensunddie ganze Anlage gut fanden.

    Bei Ankunft (22:30 Uhr) jedoch wurden wir schon überrascht. Unser gebuchtes Familenzimmer (2 Erwachsene, 2 Kinder) war nicht frei und man teilte uns mit, das wir in in zwei Tagen in dasvorgeseheneZimmer umziehen werden. Wir wurden vorerst in ein Doppelzimmer mit zwei ausklappbaren Reisebetten untergebracht. Das war eine enge Angelegenheit und wir haben aus dem Koffer gelebt. Da wir keinen Balkon hatten, haben wir unsere nassen Sachen draußen am Schutzgitter der Fenster gehängt.

    Der Tag des Umzuges stand an, doch bevor wir das alte Zimmer geräumt hatten, schauten wir uns das neue Zimmer an. Kaum zu glauben, das man das uns als Gäste überhaupt angeboten hat. Das Zimmer war noch kleiner, war ausgestattet mit einem Doppelbett, einem Schlafsofa und dazu sollte noch ein Klappbett gestellt werden.

    Wie dem auch sei, haben wir nach langem Hin und Her ein entsprechendes Zimmer erhalten und konnten den Urlaub langsam genießen. Aus den zwei Tagen in dem Doppelzimmer wurden letztendlich 3 Tage.Das ganze haben wir aber mit dem Hotel selber geklärt ohne das die Reiseleitung, die FTI tätig war.

    Das einizge was wir gemacht habe, dem Reiseleiter vor Ort den Sachverhalt gemeldet und eine Mängelanzeige eröffnet, die wir dann nach unserer Rückkehr beim Reiseveranstalter einreichen und eine Entschädigung bekämen.

    Das Hotel war sehr bemüht uns den Urlaub zu versüssen und bat uns Ausflüge, Masssage, etc. an, die wir aber nicht angenommen haben und das ganze über die FTI regeln wollten. Selbst derReiseleiter vorOrt empfahl uns das.

    Wieder zurück aus dem Urlaub, alles schriftlich verfasst inkl. dem Mängelbericht und FTI geschickt und Wochenlnag nichts gehört. Auf Nachfrage haben wenige Tage später, dann das typische, standardmäßige Entschuldigungsschreiben erhalten mit einem Verrechnungsscheck in Höhe von 77,- €. Wir persönlich finden das nicht angemessen und haben dieses auch der FTI mitgeteilt. Mittlerweile ist ein reger schriftlicher Austausch entstanden, wobei die FTI ihre Entschädigung als gerechtfertig ansieht und daher keine höhere Erstattung zustimmt.

    Wir hätten gerne mal erfahren und gewußt, ob die Höhe des Betrages in Ordnung ist.

     Danke und Gruß

    Die Tipps

  • vonschmeling
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    geschrieben 1422211529000

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, @die_tipps! ;)

    Die Angemessenheit einer Erstattung kann man nur im Blick auf den Reisepreis beurteilen.

    Damit du ggf. ohne ihn zu nennen nachrechnen kannst hier die üblichen Werte:

    3 Aufenthaltstage unter extrem abweichenden Bedingungen (keine ausreichende Aufbettung, kein Balkon etc.)?

    3x 100% eines gesamten Tagessatzes der Reise.

    Umzug innerhalb des Hotels?

    50% eines Tagessatzes der Reise.

    Nun war es strategisch nicht besonders schlau direkt mit dem Hotelier zu verhandeln - der Vertragspartner wird durch den Reiseleiter repräsentiert und sind Beschwerden nur an ihn zu richten. Letztlich forderst du ja auch die Minderung von ihm und nicht etwa von Hotelier ... !?

    Dennoch solltest du deine Forderung explizit beziffern - beispielsweise im Rahmen der von mir eben genannten Größenordnung.

    Im Falle extremer Abweichungen von der gebuchten kann noch Schadenersatz für unnütz aufgebrachte Urlaubszeit in Höhe von 40% eines Tagessatzes zusätzlich beansprucht werden für die Aufenthaltstage im grottigen Zimmer.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • die_tipps
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    geschrieben 1422213231000

    Hallo vonschmeling,

    Danke für die Willkommensgrüße.

    Da wurde glaube ich etwas falsch verstanden bzw. ich ees etwas unverständlich geschrieben. Wir haben nur mit dem Hotelier das Thema mit dem Zimmer geklärt, dass wir auch das bekommen was wir gebucht haben. Das hatten wir auch vom Reiseleiter gesagt bekommen, das wir darauf bestehen sollen und es mit dem Hotelier abklären sollen. Komischerweise hat der Reiseleiter sich darausgehalten.

    Alles andere, in Form von den Angeboten des Hoteliers haben wir nicht angenommen und daraufhin alles über den Reiseleiter geregelt.

    Zum Reisepreis - Wir haben für die 2 Wochen (2 Erwachsene , 2 Kinder) Familienzimmer insgesamt  knapp 3.700 € bezahlt.

    Könntest du bitte anhand des Reisepreises deine Rechnung mir einmal verdeutlichen?

    Danke und Gruß

    Die Tipps

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1422214935000

    Ein Tagessatz der Reise beträgt demnach €264 - 3 Tagssätze €793.

    Plus 50% für den Umzug innerhalb des Hotels ergeben sich allein so schon €925.

    Wollte man noch Schadenersatz für die ersten drei Aufenthaltstage beanspruchen kämen weitere €317 hinzu.

    Das Angebot ist somit vollkommen lächerlich.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • die_tipps
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    geschrieben 1422223217000

    Hallo vonschmeling,

    so eine ähnliche Rechnung habe ich der FTI auch vorgelegt und der Kundernservice gab

    mir die Rückmeldung, dass Sie meine Rechnung nicht verstehen würden und halten an ihrer Meinung und der mich absolut nicht nachvollziehbaren Berechnung ihrer Erstattung fest.

    Hier der Auszug aus dem Antwortschreiben

    Sehr geehrter Herr xxx,

    Sie haben uns nunmehr mehrfach kontaktiert.

    Schade, dass Sie unsere abschließende Entscheidung nach wie vor nicht akzeptieren. Sollten wir uns bisher noch nicht bei Ihnen entschuldigt haben, dass Ihr Urlaub nicht so verlaufen ist wie Sie sich das erhofft haben, tun wir das an dieser Stelle ausdrücklich. Wir haben Ihnen unsere Entscheidung zu dem eingetretenen Sachverhalt begründet, Ihre Aussagen im Urlaubsgebiet recherchiert, geprüft und in Anlehnung an die momentane Rechtsprechung nach bestem Wissen und Gewissen bewertet. Dass Sie die Erheblichkeit der Beeinträchtigung anders, massiver einschätzen, ist Ihr gutes Recht. Sie rechtfertigt aber keine höhere Reisepreisminderung. So leid es uns tut - wir können keine Reisemängel anerkennen, die zu einer höheren Entschädigung führen könnten. Mit freundlichen Grüßen

     

     

    FTI Touristik GmbH

    Wie kommen wir da nun weiter, um einfach das zu bekommen was uns zusteht?

    Gruß Die Tipps

  • vonschmeling
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    geschrieben 1422236467000

    Hat der Reiseleiter eure Beschwerde und das Ersuchen um Abhilfe bestätigt?

    Habt ihr Beweise für den abweichend Komfort im ersten Zimmer?

    Komischerweise hatte er sich nicht rauszuhalten sondern zu kümmern, die restlichen praxisnahen Tipps hätte er sich schlichterdings klemmen können ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • die_tipps
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    geschrieben 1422280640000

    Der Reiseleiter sagte uns, das mit der Aufnahme der Mängelanzeige es offiziell ist und somit die Grundlage vorliegt einen Anspruch geltend zu machen. Ohne die Mängelanzeige wäre das nicht möglich.

    Der Reiseleiter hat es sich aus unserer Sicht ziemlich einfach gemacht, aber auch so verkauft, dass wir mehr zurückbekommen, als uns das Hotel selber angeboten hat.

    Ich glaube wir haben Bilder von dem Zimmer gemacht. Ob die dazu beitragen die Sache zu klären ist fraglich. Die Größe und der Komfort eines Doppelzimmers ist aus Sicht des Betrachters, des Betroffenen immer unterschiedlich.

    Die Frage ist, ob wir nur weiterkommen, wenn wir einen Anwalt einschalten. Wobei sich generell die Frage gestellt, wie sind die Chancen, das zu bekommen was uns zusteht mit oder ohne Anwalt?

  • Holginho
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    geschrieben 1422281225000

    Habt ihr eine RSV?

    Wenn Anwalt, dann (m.E. immer) einen Fachanwalt für Reiserecht!

    Wieviel euch (theoretisch) "zusteht" hat euch vonschmeling bereits vorgerechnet - daran ändert sich auch nichts bei Zuhilfenahme eines Anwalts.

    Ob ihr diese Summe tatsächlich bekommt, ist kaum vorherzusagen - mit Anwalt sollte die Chance aber ggfs. größer sein falls der RV weiter stur bleibt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1422297958000

    Zum Zeitpunkt würde ich noch direkt verhandeln und mit rechtlichen Schritten auch nicht drohen.

    Was ihr bisher erhalten habt ist ziemlich eindeutig ein Standardbausteinschreiben mit sehr oberflächlicher Prüfung der Kausalität.

    Maßgeblich für die Mängelanzeige ist die Katalogbeschreibung eures gebuchten Zimmers des Veranstalters.

    Ich lese dort:

    Geräumiger als die Standardzimmer (?), 2 Doppel- und 2 Einzelbetten (keine Rede von Auszieh- oder sonstigen Behelfsbetten!).

    Der Balkon wird ausdrücklich erwähnt.

    Insofern wären Fotos der Einrichtung sicher hilfreich zur Beweisführung.

    Diese zugesicherten Eigenschaften kannst du ggf. einfach den tatsächlich vorgehaltenen im Gurkenzimmer gegenüberstellen - das versachlicht den Vortrag und vergleicht harte Fakten anstelle eines "diffus unwohlen Raumgefühls".

    (Ein bisschen Selbstsicherheit im Blick auf deinen Anspruch könnte nicht schaden!?)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • die_tipps
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    geschrieben 1423084703000

    Hallo vonschmeling,

    du hattest mir ja empfohlen, zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit rechtlichen Schritten zu drohen. Angesichts der Tatsache, dass mittlerweile 5 Schreiben von mir an den Reiseveranstalter gegangen sind (Situation detailiert beschrieben) immer wieder die Antwort war, das aus ihrer Sicht keine Gründe dafür vorliegen die rechtfertigen, dass wir eine höhere Preisminderung erhalten. Somit bleibt der Reiseveranstalter auf seinem Standpunkt stehen und die Sache ist für ihn erledigt.

    Ich für meinemn Teil sehe derzeit keine andere Chance als einen Anwalt für Reiserecht zu kontaktieren.

    Gruß Die-Tipps

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