Hallo,
hatten ein Familienzimmer gebucht! Mußten in den ersten zwei Tagen in zwei Doppelzimmer,die nicht direkt nebeneinander lagen.
Muß man das so hinnehmen??
Hallo,
hatten ein Familienzimmer gebucht! Mußten in den ersten zwei Tagen in zwei Doppelzimmer,die nicht direkt nebeneinander lagen.
Muß man das so hinnehmen??
Hallo,
normalerweise nicht, jedoch spielt bei der Bewertung auch das Hotel eine Rolle. Welchen Standard hatte dieses; wie war es ausgelegt; wie weit waren die Zimmer voneinander entfernt, wie war die Aufteilung im Familienzimmer und vor allem wie alt sind die Kinder und wie sehr war der Umstand, den Ihr hattet.
Erst dann kann man etwas genaues sagen.
Gruß
Berthold
Umstand hin oder her, man sollte das Zimmer bekommen was man gebucht hat.
@asni1969 sagte:
Hallo,
hatten ein Familienzimmer gebucht! Mußten in den ersten zwei Tagen in zwei Doppelzimmer,die nicht direkt nebeneinander lagen.
Muß man das so hinnehmen??
NEIN musst Du nicht.
Da würde ich mal freundlich mit der Reiseleitung reden und versuchen entweder einen Mietwagen für ein paar Tage raus zu bekommen oder alternativ 1 bis 2 Ausflüge für die ganze Familien raus zu schlagen.
Viele Reiseleiter lassen sich auf solche Deals ein, da sie dann keine Beschwerde unterschreiben müssen.
LG
ICH STELLE FEST! ich würde es machen (und habe sowas auch schon gemacht) wie es holzwurm empfiehlt! DESWEITEREN STELLE ICH FEST: was ich gebucht, bezahlt und bestätigt bekommen habe, STEHT MIR ZU! aber hier gehen wohl die meinungen von mobilen und stationären reisevertrieblern doch etwas auseinander!
Danke für die schnellen Antworten
LG
Hallo Gastwirt,
ich möchte einmal meinen, daß Dein Posting der Uhrzeit geschuldet ist. Denn ich sage nichts anderes, hätte aber für eine Beurteilung gerne ein paar Fakten gehabt.
Wenn ich keine bekomme, dann bilde ich mir natürlich auch so mein Urteil....
Gruß
Berthold
Natürlich steht den Reisenden zu, was Sie gebucht resp. bezahlt haben.
Ich möchte - sozusagen frageübergreifend- zu Bedenken geben, dass ein "Familienzimmer" sich von Hotel zu Hotel bzw. von Veranstalter zur Veranstalter unterscheiden kann. Mal ist es ein Zimmer mit seperatem Schlafraum, mal ein größeres Zimmer mit Doppelbettcouch, mal zwei zusammenhängende Zimmer, etc.
Zwei nicht beieinanderliegende Doppelzimmer sind mir bisher in keinem Katalog als "Familienzimmer" angeboten worden.
Hallo Antonia,
so sehe ich das im Prinzip auch. Es hängt aber sehr stark davon ab, wie das Familienzimmer aussehen sollte und auch wie alt denn die Bewohner dessen sind.
Habe ich einfach ein großes Zimmer gebucht und sind die Kinder älter, oder eventuell Oma + Kind, sowie falls das Zimmer zwar nicht direkt nebeneinander aber nur durch ein, oder zwei Zimmer getrennt liegt, dann habe ich ja eine klare Verbesserung der Leistung. Dann kann ich zwar reklamieren, in Anbetracht der zu erwartenden Rückzahlung kann ich es aber auch gleich bleiben lassen. Denn dann müsste ich wohl froh sein, wenn das Porte herauskommt.
Habe ich jetzt aber zum Beispiel zwei kleine Kinder und die Eltern müssten diese Tage getrennt schlafen, weil die Kinder nicht alleine gelassen werden können. Waren auch zwei, oder gar drei zusammenhängenede Zimmer als Familienzimmer deklariert, dann habe ich natürlich wieder einen ganz anderen Mangel. Ebenso wenn die Zimmer sehr weit auseinander lagen.
Daher bedarf es erst einmal ein Statement des TE um die Lage überhaupt beurteilen zu können.
Gruß
Berthold
Hallo ADEgi/Berthold,
ich kann mich Dir nur anschliessen. Ich hoffe, dass aus dem Thread-Eröffner die Info zum Hotel bzw. Leistungsbeschreibung des gebuchten Hotelzimmer "herauskitzeln" können. WSo war zumindest der Hintergedanke meines ersten Postings.
Glaubst Du, es macht einen Unterschied bei der Reklamation, ob das Familienzimmer für jüngere oder ältere Kinder gebucht wurde? Bei der Höhe/Prozentzahl sicher, doch aber nicht beim Anspruch an sich, oder?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!