Familienzimmer statt 2 x Doppelzimmer - Auslegung Frankfurter Tabelle

  • persianpower
    Dabei seit: 1212969600000
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    geschrieben 1226331193000

    Hallo Leute!

    Ich hab folgendes Problem. Im Sommer diesen Jahres bin ich mit 3 Freunden mit Neckermann Reisen verreist. Wir haben direkt telefonisch bei Neckermann 1 Woche Aufenthalt mit 2 x Doppelzimmer gebucht, insgesammt 2.744,- Euro pro Person. Eine Woche nach unserer Buchung haben wir ein Schreiben von Neckermann bekommen, dass das von uns gebuchte Hotel überbucht sei und wir in ein anderes Hotel umgebucht werden, als Entschädigung würden wir vor Ort für 3 Tage einen Mietwagen bekommen, welcher mit 60,- Euro pro Person als Entschädigung veranlagt wurde.

    Da wir keine andere Wahl hatten, haben wir dem Vorschlag zugestimmt.

    Im Urlaubsort angekommen wurde uns an der Rezeption gesagt, dass keine Doppelzimmer mehr frei wären und das wir dafür ein Familienzimmer bekommen würden (ein Familienzimmer für 4 Erwachsene, mit 2 Einzelbetten, einem Doppelbett und nur einem Bad, ihr könnt Euch ja vorstellen wir begeistert wir waren)

    Zu dem Hotel in das wir umgebucht wurden, will ich erst gar nichts hier reinschreiben, da ich dann wahrscheinlich noch bis morgen hier sitzen würde.

    In Deutschland wieder angekommen, haben wir Neckermann direkt angeschrieben und uns über die Zustände im Hotel beschwert. Die erste Reaktion von Neckermann war ein Verrechnungsscheck in Höhe von insgesammt 115,- Euro (28,75 Euro pro Person) da uns das aber zu wenig war, haben wir Neckermann nochmals angeschrieben, die zweite Reaktion war ein Angebot über zusätzliche 140,- Euro, was also am Ende 255,- Euro Entschädigung als Verrechnungsscheck + 4*60,-Euro Mietwagen = 495,- Euro macht.

    Jetzt unsere Frage. Wir haben uns die Frankfurter Tabelle angeschaut und da steht ja was drin von 20-30% Minderung vom Gesamtpreis bei Vierbettzimmr statt Doppelzimmer.

    Ratet Ihr uns da nochmals nachzuhaken oder den Fall so abschließen und die 255,- Euro als Entschädigung nehmen?

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1226335132000

    Hallo,

    für konkrete Antoworten fehlen natürlich noch jede Menge an Angaben. Ich werde es aber dennoch einmal versuchen.

    Zuerst wäre es einmal festzuhalten, daß sich die 20 - 30 Prozent auf den Tagespreis vom Hotel beziehen. Also ohne Flug! Da Du hier aber keinerlei Größe nennst fällt es auch schwer das Angebot zu beurteilen. Ebenso ist die Ausstattung des Familienzimmers relevant. Waren es denn zwei Räume, oder nur einer. Bei zwei Räumen könnte auch die Klausel bezüglich des fehlens eines eigenen Bades greifen. Auch Mängel bezüglich der Aussattung, da ja eventuell zwei Balkone vorhanden gewesen wären. etc.

    Schön wäre es auch zu wissen, wieviel Zeit zwischen Buchung und Abreise gelegen hat. Denn das ist sicher auch wichtig für die generelle Beurteilung dazu, wie das Ersatzhotel zu bewerten ist. Keine andere Wahl heißt für mich, daß es recht kurzfristig gewesen sein muß.

    Ebenso relevant sind natürlich die Mängel im umgebuchten Hotel. Hierzu wäre es auch sinnvoll zu wissen welche Hotels es denn waren. Gab es auch hier schon eine Preisdifferenz laut Katalog?

    Wenn Du hier noch ein paar zusätzliche Informationen liefern könntest, dann wäre das recht nett. Auch die Dinge wie das Ziel und die weitere Reklamation vor Ort wären gut zu wissen. Tendenziell sieht das Angebot ganz passabel aus. Um es aber wirklich beurteilen zu können brauchen wir hier mehr Input! ;)

    Gruß

    Berthold

    p.s. Mietwagen 60,- € pro Person? Für welches Ziel? Eher wohl 60,- € pro Tag, wenn ich raten sollte. Kommt aber auf den Typ und das Zielgebiet an.

  • levesmaedche
    Dabei seit: 1160092800000
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    geschrieben 1227091185000

    Oben steht ganz eindeutig , das es sich dabei um ein grosses Zimmer mit nur einem Bad gehandelt hat.

    Das mit dem Bad ist ja noch ertragbar, aber wenn jemand nicht gerade auf Gruppen6 steht, dann finde ich die Konstellation einfach unmöglich.

    Ich würde irgendwie in die Richtung "starke Beeinträchtigung des Intimlebens" wandern, weil auch das gehört für die meisten Leute einfach zum Urlaub dazu.

    Und zugestimmt wurde doch lediglich dem Vorschlag das sie ein anderes Hotel erhalten (und einen Mietwagen), aber doch nicht das sie in jugendherbergsähnlichen Verhältnissen wohnen.

  • sandy
    Dabei seit: 1052438400000
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    geschrieben 1227095799000

    @persianpower sagte:

    1 Woche Aufenthalt mit 2 x Doppelzimmer gebucht, insgesammt 2.744,- Euro pro Person.

    Irgendwie irritiert mich der Preis gewaltig?? Vor allem dann im Vergleich zu der angebotenen Entschädigung?

    Bitte um Aufklärung!

    LG

    Sandy

  • carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1227110391000

    Hallo,

    wo ging es eigentlich hin für den stattlichen Preis? Und wie standen die 4 Pers. zueinander (2 Paare nehme ich mal an)?

    Ich würde da auch auf "Beeinträchtigung der Privatsphäre" gehen, denn das ist ja dann schon in starkem Maße.

    Hätte auch gedacht, dass Neckermann kulanter ist - ja, so täuscht man sich.

    Auf alle Fälle nicht locker lassen - gleich gar nicht bei dem Preis pro Person - da kann man schon was erwarten.

    LG Birgit

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • panguitch
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    geschrieben 1227112436000

    Hallo,

    bin nun kein Fachmann, aber war denn keine Reiseleitung vor Ort bei der man sich hätte beschweren können und um eine andere Unterkunft bitten oder verlangen können? 4 Erwachsene in einem Familienzimmer ist ein verhagelter Urlaub und in meinen Augen nicht zumutbar.

    Ich hätte sicherlich Neckermann gleich angerufen und eine andere Unterkunft, damit meine ich 2 Zimmer verlangt.

    Schöne Reise!
  • Antonia_5
    Dabei seit: 1132704000000
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    geschrieben 1568796995588

    Ich habe mal diesen älteren Thread wiederbelebt. Wir befinden uns in einer ähnlichen Situation. Wir, 2 Ehepaare , haben Ende 2018 2 Doppelzimmer in unserem ausgewählten Hotel über Bucher gebucht. Gestern Abend sind wir dann angereist und man teilte uns direkt an der Rezeption mit, dass man uns wg. Überbuchung nur 1 Familienzimmer anbieten könne, Dauer unbekannt. Wir sollten mal jeden Tag nachfragen. Das Familienzimmer selbst ist in Ordnung, jedoch nur 1 Badezimmer. 1 Ehepaar muss immer um ins Bad zu kommen, durch das 2. Zimmer. Für uns alle unzumutbar. Die Koffer haben wir gar nicht erst ausgepackt. Wir haben umgehend den Veranstalter/die Reiseleitung per WhatsApp informiert, mit der Bitte um sofortige Nachbesserung, ggfs. Umzug in ein min. gleichwertiges Hotel oder alternativ Rückflüge zu unserem Zielflughafen. So haben wir uns unseren Urlaub absolut nicht vorgestellt, eine Zumutung. Heute Nacht übermittelte man uns von Bucher eine Vorgangsnummer zu dieser Angelegenheit. Heute morgen wurde uns versichert, dass man an der Sache dran sei und heute Abend käme die Reiseleitung zu uns persönlich. Meine Frage jetzt, was können wir noch tun? Es geht mir persönlich noch nicht einmal um bestmögliche Kompensation, sondern vielmehr darum, dass ich das gebuchte Doppelzimmer auch umgehend erhalte.

    Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1568803914519

    Du hast soweit alles richtig gemacht, eine Nachbesserungsfrist von 24h musst du gewähren.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Antonia_5
    Dabei seit: 1132704000000
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    geschrieben 1568804168732

    @vs

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Die 24 h Frist läuft heute Abend aus.

    Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. (Heinrich Heine)
  • vonschmeling
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    geschrieben 1568820001903 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ich drücke euch die Daumen, kurze Rückmeldung wäre willkommen.

    Nur mal so ein Wort zur Bemessung des Anspruchs (für evtl. Betroffene mit ähnlichen Problemen, ich hoffe ja, Antonia_5 konnte eine befriedigende Lösung herbeiführen!?):

    Wenn 2 Paare anstatt in 2 getrennten DZ in einem Familienzimmer mit einem Bad und Durchgangszimmer untergebracht werden so ist das eine sehr starke Beeinträchtigung, der Wert des Urlaubs kann sogar in Gänze als verwirkt betrachtet werden.

    Im Falle eines Falles (=keine Alternative) darf man durchaus den kompletten Reisepreis zurückverlangen und zudem noch eine Entschädigung in Höhe von 50% der Reisekosten wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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