Zumal der Anbieter bei der Erstattung nicht in Anspruch genommener (staatlicher) Leistungen wie Flughafengebühren, Sicherheitsabgaben etc. diese komplett weiterzuleiten hat. Diese hat er rein treuhänderisch eingenommen und ist verpflichtet, die auch komplett zu erstatten. Es handelt sich ja nicht um eine Änderung und folglich auch keine Änderungsgebühren. 

@pieeepser

Mit der Telefoniererei mit der Hotline wirst Du weiter nur der 2. Sieger sein. Mach es einfach schriftlich und fordere die Dir zustehenden Erstattungen.

Der ADAC hat gerade eine interessante Info zum Thema "Erstattung von Steuern und Gebühren" veröffentlicht, wobei es sich um europäische Airlines handelte. Das Thema bedarf noch einer dringlichen Klärung und Vereinheitlichung.

Gruß privacy