war im Januar in Ägypten. Aufgrund der politischen Lage durften wir nicht von Luxor nach Sharm el Sheikh fliegen.

wir hatten extra diesen Veranstalter gebucht (PHOENIX), um keine lästigen Busfahrten zu machen.

Es wurde uns angeboten den Badeaufenthalt in Hurghada zu machen. Bustransfer 5 Stunden!

 

Meine Frage: Hat man trotz "Höherer Gewalt" einen Anspruch auf eine Minderung, die verschuldensunabhängig ist? D. h. ursprünglich wollten wir nach Sharm wegen der super Hausriffe, um zu tauchen und auch um das Katharinenkloster zu sehen.

Bekommen haben wir Hurghada - zwar ein etwas gleichwertiges Hotel, aber die Tauchbedingungen waren wesentlich schlechter und wir hatten auch noch Fluglärm.

 

Laut Frankfurter Tabelle hat man einen Minderungsanspruch von bis zu 25% für den Hotelaufenthalt, weil das Hotel an einem komplett anderen Ort war.

Erstattet wurden nur die Preisdifferenz von Hotels und Bus-bzw. Flugtransfer.

 

Über eine kompetente Auskunft würde ich mich sehr freuen.