Es gibt ja kein "neues Ziel", lediglich würde der zweite leg nicht geflogen sondern gefahren. Das ist in einem gewissen Rahmen zu akzeptieren.
Wenn hingegen die Ankündigung kurzfristig erfolgt und der Fluggagst erheblich später das Ziel erreicht kann ein Anspruch bestehen trotz "Zustimmung" (in Form des Antritts des Fluges). In diesem Fall würde eine Schlechtleistung erbracht und die kann selbstverständlich moniert werden.