• Stachelkerze
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    geschrieben 1520666177030 , zuletzt editiert von Stachelkerze

    Flug von Alderney (nicht EU) nach UK erst wegen 'Wetter' verspaetet, als dann doch das einzige anwesende Flugzeug zur Nachbarinsel aufbrach waehrend keiner der Flughafen am Festland den ganzen Tag ueber Verspaetung hatten und dieser Flug komplet gecancelt wurde wurde zugegeben dass es ein technisches Problem sei und nicht Wetter. Hotel und Essen wurden somit verguetet.

    Wie sieht es mit weiteren Anspruechen aus? Dass ich EU261 knicken kann ist klar. Aber meine Anschlusszugreise einen Tag spaeter werde ich um ein paar Stunden verpassen falls der Flug tatsaechlich platzfindet, und ich muss ein neues, recht teures Zugticket kaufen. Zugticket umtauschen kann ich nicht.

    Airline hat nicht viel Info auf deren Website. Nur dass die Maximalverguetung bei Passagierverspaetung bei rund £3500 liegt (sehr seltsam formuliert, keine Gruende/Regeln genannt). Freue mich auf eure Einschaetzung.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1520672670312

    Maßgeblich ist das MÜ, deine Verauslagungen werden erstattet.

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  • Stachelkerze
    Dabei seit: 1514117952131
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    geschrieben 1520676947267

    Danke vonschmeling,

    MUE = Montrealer Abkommen? Guernsey scheint das nicht rattifiziert zu haben, allerdings verweisst Aurigny Air auf dieses Abkommen.

    Gibt es da bestimmte Regeln was ok ist? Inzwischen bin ich in SOU gelandet und warte auf mein Gepaeck.

    Zugticket zum Ziel: £169

    Flug zum Ziel: £118 + £5 Transport Zielflughafen -> Stadt

    Urspruengliches Zugticket: £25

    *hmpf*

    Mein Gefuehl sagt: Flug ist billiger. Vorteil fuer mich: Ich wuerde sogar noch frueher ankommen als urspruenglich geplant. Aber ob ich das buchen kann?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1520681191985

    Was sollte dagegen sprechen? :wink:

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  • Stachelkerze
    Dabei seit: 1514117952131
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    geschrieben 1520681775552

    Joar, Flug ist gebucht. Mal schauen was passiert wenn ich naechste Woche meine zusaetzlichen Kosten in Rechnung bringe.

  • Stachelkerze
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    geschrieben 1521480855394

    So, Antwort von der Aurigny Air bekommen. Die weigern sich fuer meine verpasste Weiterreise zu zahlen, mit dem Verweiss dadrauf dass die Airline nur die Kosten fuer das Ticket, falls ich zuruecktreten moechte zahlen muss oder Unterkunft/was zu essen bis zum Ersatzflug aber nicht fuer die Weiterreise. Zu knapp habe ich diese jedenfalls nicht gebucht, da rund 24 Stunden nach der geplanten Ankunft. Im Montrealer Abkommen kann ich leider auch keine Details dazu finden. Tja.. dann wohl doch ueber die Reiseversicherung, oder?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1521495475576

    Ich meine, sie wären gem. MÜ in Anspruch zu nehmen für die Mehrkosten und würde zicken ... :smirk:

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  • Stachelkerze
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    geschrieben 1521546158400

    @vonschmeling Kannst du bitte erklaeren was du meinst? Dass ich mich anstelle, dass Aurigny zahlen muesste? Leider kann ich keine Detailinfos finden was laut Montreal verguetet werden sollte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1521547063571

    Nein, dass du dich anstellen sollst! :wink:

    Lt. MÜ sind alle belegbaren und angemessenen Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verspätung zu erstatten.

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  • Stachelkerze
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    geschrieben 1521719321378

    @vonschmeling sagte:

    Nein, dass du dich anstellen sollst! :wink:

    Lt. MÜ sind alle belegbaren und angemessenen Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Verspätung zu erstatten.

    Ok, Aurigny meint dass die das nicht muessen sondern nur die Kosten des Fluges wenn ich verzichtet haette, oder Unterkunft und Essen. Da ich nichts zum Zitieren habe kann ich dadrauf auch nicht antworten. Das ist ja meine Frage.

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