Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich einen Flug über einen Reiseveranstalter buche und die Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet ? Muss dann der Veranstalter für Ersatz sorgen ?
Gruß
Schneeglitzern
Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich einen Flug über einen Reiseveranstalter buche und die Fluggesellschaft Insolvenz anmeldet ? Muss dann der Veranstalter für Ersatz sorgen ?
Gruß
Schneeglitzern
Nein, er kann den Reisevertrag dann seinerseits kündigen, allerdings muss er den Reisepreis in vollem Umfang erstatten.
@vonschmeling sagte:
Nein, er kann den Reisevertrag dann seinerseits kündigen, allerdings muss er den Reisepreis in vollem Umfang erstatten.
Voller Schwachsinn:
Der Reiseveranstalter verkauft einen Flug als Vermittler ... , ist aus der Haftung raus, wenn die Airline pleite geht. Weder Rückerstattung noch Ersatz muss geleistet werden. Der Kunde darf sich dann wieder in die Reihe der Gläubiger einreihen.
Schau dir an, welche AGB dir bei der Buchung zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt werden.
Wenn du dann immer noch unsicher bist würde ich direkt nachfragen.
Überigens muss der Veranstalter auch bei einer Pauschalreise nur Alternativen unterbreiten - die können bekanntlich reichlich abenteuerlich geraten ...
Mann muss unterscheiden zwischen Linienflug und Charterflug, bei letzteren tritt der RV im allgemeinen nicht als Vermittler auf und ist somit das ausführende Unternehmen.
Gilt auch für Frau ...
Man muss sich ansehen, welche Vertragsbedingungen im Besonderen zugrunde liegen.
Eine generelle Unterscheidung Charter/ Linie gibt es nicht.
Bei DERTOUR z.B. kann man auch LH oder Emirates buchen mit Veranstalter AGB, ich würde im Zweifel einfach nachfragen.
Schneeglitzern hat eher wenig Details zu ihrer Frage geliefert - insofern sind die Prädikate voller Schwachsinn bzw. luftiger Fliesenleger wohl einigermaßen sportlich gewählt!?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!