• carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1124976364000

    Hallo,

    weiss jemand, wie die Rechtslage ist, wenn der Reiseveranstalter die Reise um 1,5 Tage vorverlegt ????  ( Abflug statt 5.09  um 19.30  auf 4.9 um 10 UHr ??)

        

       

    Habe mal die vielen ? aus der Headline genommen.

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • Nicki78
    Dabei seit: 1118707200000
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    geschrieben 1124976946000

    Keinen Plan aber so gesehen fände ich es toll einen Tag länger :)))

  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1124977118000

    nein nein !!  Rückflug statt 12.9  um 17 uhr  jetzt 11.9 um 6.50 uhr !!!!!!!

    Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
  • Burra
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    geschrieben 1124977139000

    Und was machst Du, wenn Du noch keinen Urlaub hast?

  • Nicki78
    Dabei seit: 1118707200000
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    geschrieben 1124977272000

    Das mit dem Urlaub wäre eh wurscht der 4.9. ist doch ein Sonntag!! Es sei denn man arbeitet vormittags am 5.9.

    aber die sache mit der rechtslage das der rückflug vorverlegt wurde da kann ich nichts sagen - das finde ich jetzt aber doof!!

  • Burra
    Dabei seit: 1090454400000
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    geschrieben 1124977298000

    Ich war zu schnell.

    Aber beim Rückflug einen Tag eher, da würde ich mir das Geld für diesen Tag wiederholen. Du hast ihn ja bezahlt.

    Viel Glück

    Jutta

  • Marmaris3
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    geschrieben 1124978201000

    @ jutta,

    nun warst du nochmal zu schnell ;)

    wenn er einen Tag früher fliegt und 14 Tage gebucht hat, fliegt er doch dann meistens auch einen Tag früher zurück. Sonst wärns ja dann 15 Tage. 

    Achtung Ironie:::: 

    Und das kann man ja wohl keinem der doch so hungerleidenden Reiseveranstalter antun??????   Oder

    Wer Rechts- oder linksschreibfehler findet darf sie gerne behalten.

    VG

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  • melbelle
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    geschrieben 1124978663000

    da würde ich aber streiken ;-) wer fliegt schon gern am 11.09.? :sarcastic:

    ;) melbelle
  • holzwurm
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    geschrieben 1124979102000

    Hallo CarlosCB,

    durch die Vorverlegung von Montag auf Sonntag sind Dir ja keine Nachteile entstanden. Du hast je geschrieben, daß der Rückflug auch einen Tag früher stattfindetund dies somit ein Sonntag ist. So kannst Du dein Gepäck am Montag in aller Ruhe auspacken. .

    Dadurch hast Du ja trotzdem 14 Tage Urlaub gehabt.

    Ich denke, daß es hierfür keine rechtliche Handhabe gibt.

    Du könntest auf jeden Fall Regressansprüche geltend machen, wenn der Flug von Montag auf Dienstag verschoben worden wäre und Du dadurch einen Tag mehr Urlaub grebraucht hättest, weil der Rückflug ja auch 1 Tag später stattfinden würde.

    Gruß

    Karl-Heinz

  • carlosCB
    Dabei seit: 1123113600000
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    geschrieben 1124982661000

    Das Problem ist, dass ich extra wegen einer Feierlichkeit am 5 9 gebucht habe. am 4.9 kann ich nicht ( und will auch erst recht nicht)

    2. habe ich niemenaden der uns am 11.09 wieder abholen kann , sondern nur am 12.09

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