Hallo calvinhobbes,
irgendwie liest es sich auch so, dass ihr eine Pauschalreise gebucht habt. Weil der Flug der insolventen Airline ausgefallen ist, hat der Reiseveranstalter ( über Euer Reisebüro ) zeitnah ab einem anderen Flughafen einen Ersatzflug organisiert. Ist das so richtig?
Ansonsten wäre bei Insolvenz der Airline und Direktbuchung dort kein kostenfreier Ersatz möglich gewesen.
Im ersteren Fall denke ich schon, dass der RV für die Übernahme der Zusatzkosten verantwortlich ist, denn er hätte ja auch einen Flug ab dem ursprünglichen Flughafen organisieren können. Nur, wie schon geschrieben, soweit das bereits von Euch akzeptiert wurde, dann wird es damit schwieriger.
Gruß privacy
PS: Dass eine Insolvenz höhere Gewalt sein soll, da muß ich dann doch mal energisch widersprechen. Sie kann zwar als Folge einer höheren Gewalt (beispielsweise große Verluste durch Aschewolke) eintreten, meistens sind aber Managementfehler oder ähnliches verantwortlich. Wäre es wirklich höhere Gewalt, alle Reiseveranstalter würden dies sofort erklären. Oder auch nicht. Siehe FTI-Thread