Iss doch wahr... ich habe Dir natürlich verziehen
Jetzt mal im Ernst. Noch ist ja gar nicht klar, ob überhaupt. Comprendes von heute.
Hier noch mal das Posting von @bernardo aus einem anderen Thread:
Wenn die hoehere Gewalt vor Reiseantritt eintritt, kannst Du die Reise (Pauschalreise) nach § 651 j BGB kuendigen, ebenso wie der Reiseveranstalter. Wird die Reise gekuendigt, hat Dir der Reiseveranstalter bereits gezahlte Betraege zu erstatten. Natuerlich kannst Du auch in Absprache mit dem Veranstalter umbuchen, beachte aber, dass Du die Reisekosten der neuen Buchung zu zahlen hast und nicht darauf pochen kannst, dass Dir der Reiseveranstalter das neue Angebot zum gleichen Preis der urspruenglichen Buchung abgibt. Umbuchungsgebuehren, darauf wird der Veranstalter sicherlich verzichten.
Bist Du vor Ort, wird der Reiseveranstalter in der Regel von seinem Kuendigungsrecht Gebrauch machen. Dann hast Du und der Reiseveranstalter die Mehrkosten fuer die Rueckreise je zur Haelfte zu tragen. Weitere Mehrkosten hast Du zu tragen.
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Ich verstehe das so: Du kannst jetzt nicht stornieren. Gibt ja noch keine Grundlage dafür.
Erst, wenn feststeht, das gestreikt wird und wann, kannst Du von der Reise zurücktreten und bekommst Du Dein Geld zurück.
Richtig???!!
Also abwarten und Tee (oder was auch immer) trinken.
Grüße
Gia