• bofit06
    Dabei seit: 1159488000000
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    geschrieben 1167818156000

    Weiß jemand, wie es ist, wenn die Fluglotsen streiken und man seinen Urlaubsflug verpaßt? Hat man irgendein Anrecht auf Erstattung?

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1167819236000

    Meines Wissens hat man als Kunde keine Chancen, irgendwelche Regressforderungen durchzusetzen, weil ein solcher Streik zur Zeit noch formaljuristisch unter "Höhere Gewalt" fällt.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1167824337000

    Nein, Streik kann höhere Gewalt sein, muss es aber nicht sein !

    Denn höhere Gewalt ist ein nicht vorhersehbares Ereignis, dass mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar ist. Ein Streik ist aber meist absehbar und mit zumutbaren Mitteln (--> die Forderung der Streikenden zu erfüllen oder ihnen entgegen zu kommen...), daher muss sich eine Fluggesellschaft den Streik des eigenen Personals sehr wohl anrechnen lassen und haftet nach der Fluggastverordnung.

    Streiken hingegen Flughafenpersonal oder Lotsen - nicht abwendbar durch die Fluggesellschaft - kann ja auch nicht mehr zahlen... - dann ist die Fluggesellschaft außer obligo.

    Somit wäre im vorliegenden Fall die befördernde Fluggesellschaft frei von Entschädigungszahlungen.

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1167832851000

    @'mosaik' sagte:

    Nein, Streik kann höhere Gewalt sein, muss es aber nicht sein !

    Denn höhere Gewalt ist ein nicht vorhersehbares Ereignis, dass mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar ist. Ein Streik ist aber meist absehbar und mit zumutbaren Mitteln (--> die Forderung der Streikenden zu erfüllen oder ihnen entgegen zu kommen...), daher muss sich eine Fluggesellschaft den Streik des eigenen Personals sehr wohl anrechnen lassen und haftet nach der Fluggastverordnung.

    Streiken hingegen Flughafenpersonal oder Lotsen - nicht abwendbar durch die Fluggesellschaft - kann ja auch nicht mehr zahlen... - dann ist die Fluggesellschaft außer obligo.

    Somit wäre im vorliegenden Fall die befördernde Fluggesellschaft frei von Entschädigungszahlungen.

    Gruß

    Peter

    Also für mich noch mal im Klartext, Peter: Die befördernde Fluggesellschaft wäre außen vor, könnte nicht belangt werden, weil sie keinen unmittelbaren Einfluß auf das Personal des Flughafens hat.

    Aber nach dieser Logik wäre ja dann der Flughafen haftbar zu machen, weil der Flughafen diesen Einfluß sehr wohl hat. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • exodos
    Dabei seit: 1117929600000
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    geschrieben 1167833431000

    Die einzelnen Flughäfen haben ebenfals keinen Einfluss, sondern nur die Deutsche Flugsicherung, welche dem Flughafen mehr oder weniger zur Verfügung gestellt wird.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1167834342000

    Die Flughäfen und -gesellschaften haben angekündigt, daß sie für den Fall eines Streiks Schadenersatz von der DFS fordern wollen.

    Was dann? Werden diese dann ggf. entschädigt, während alle anderen auf ihren Kosten sitzenbleiben?

  • happy30
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    geschrieben 1167838055000

    Hat jemand schon Erfahrungen gemacht bei einem Streick? Was erwartet uns? Wir würden am 17.01.07 nach Punta Cana fliegen und am 18.01.07 würde unsere 4-tägige Rundreise beginnen. Falls wir nicht am 17.01.07 fliegen könnte, würde das heissen, dass wir unsere Rundreise knicken könnten und dafür keine Entschädigung erhalten würden?

    happy30
  • exodos
    Dabei seit: 1117929600000
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    geschrieben 1167838637000

    Im schlimmsten Fall, so wie ich es verstanden habe - ja . :?

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1167841106000

    @'salvamor41' sagte:

    Aber nach dieser Logik wäre ja dann der Flughafen haftbar zu machen, weil der Flughafen diesen Einfluß sehr wohl hat. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

    diese Logik teile ich: der einen Streik zu verantworten hat, hat auch die Schäden zu tragen. Die Frage in der Praxis: wahrscheinlich aber nur mittels Anwalt und Gericht durchsetzbar...

    Gruß

    Peter

  • salvamor41
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1167848631000

    Jetzt haben wir ja inzwischen von exodos gelesen, daß die Flughäfen auch nicht haftbar zu machen sind, sondern die Deutsche Flugsicherung, die die Lotsen zur Verfügung stellt.

    Deshalb möchte ich Erikas Frage noch einmal aufgreifen, ob die Fluggäste auf ihren Kosten sitzen bleiben, während die Flughäfen sich bei der Flugsicherung schadlos halten.

    Mich beschleicht der Verdacht, daß die Fluggäste am Ende mal wieder die Gelackmeierten sein werden.

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
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