Die Frage ist eben, ob der Vermittler ein bestätigtes Ticket bei der Fluggesellschaft noch stornieren kann. Die stehen normalerweise auf dem Standpunkt: Ist doch uns egal, wenn Du nicht genug Geld bekommen hast, mit einem bestätigten Ticket fliegt der Kunde, sonst müssen wir bei Nichtbeförderung die EU-Ausgleichszahlung latzen.
Hintergrund: In einem Reisebüro in der Familie hatten sich Kunden Flugtickets nach Florida mit gefälschten Überweisungsträgern ihrer Bank erschlichen. Das Reisebüro hatte die Tickets. damals bei LTU, im Vorfeld voll bezahlt und an die Kunden ausgehändigt. Es gab keine Möglichkeit, bei der LTU wenigstens die Rückflugtickets zu stornieren, weil ausgestellt ist ausgestellt und das Inkasso ist Sache des Vermittlers.
Ist allerdings schon gute 20 Jahre her, die miesen Kunden wurden damals wegen Eingehungsbetrug vor Gericht verurteilt.
Hier liegt aber von shuen keine strafbare Handlung vor, er/sie hat das bezahlt, was verlangt wurde.
Ob shuen das Risiko eingehen möchte, dass die Tickets trotzdem storniert werden können, liegt in seinem/ihrem Verantwortungsbereich. Ein Plan B, zu welchem Preis man dann zum Ziel gelangt, wäre hilfreich.
Wenn Expedia aber damit durchkommen würde, wäre eigentlich einer nachträglichen Gewinnnmaximierung durch die Vermittler Tür und Tor geöffnet. "ich verkaufe billige Tickets und wenn deren Preis 14 Tage später ansteigt, erhebe ich die Differenz als Erklärungsirrtum nach"