Hallo Allerseits,
letztes Jahr Rückflug aus der Türkei um einen Tag verspätet. Vom Reiseveranstalter, für einen Tag, anteilig etwas über 100 € erhalten.
Von der Fluglinie 2 x 400 €.
Dieses Jahr selbe Situation. Reiseveranstalter zahlt wieder, anteilig für einen Tag, etwas über 100 €.
Die Fluglinie will auch 2x 400 € zahlen zieht jedoch die Ausgleichszahlung vom RV ab!
ZItat Fluggesellschaft:
Unsere Recherchen haben ergeben, dass Ihre Mandantschaft von ihrem direkten Vertragspartner für die vorliegende Reklamation bereits eine Regulierung in Höhe von 115,57 € als Ausgleich für die Verspätung erhalten hat.
Nach Art. 12 Abs. 1 der Verordnung werden geltend gemachte Schadenersatzanspruche auf die gewährte Ausgleichszahlung angerechnet. Somit ergibt sich vorliegend ein maximaler Erstattungsbetrag in Höhe von 400 € pro Person.
Meine Anwältin schreibt dazu folgendes:
Zitat-Anwältin:
Unseres Erachtens ist die Rechtsauffassung nicht richtig, dass die Reisepreisminderung auf die Ausgleichszahlung für Flugverspätung angerechnet wird. Lediglich umgekehrt mag eine Anrechnung in Betracht kommen. Sie sollten sich jedoch überlegen, ob Sie wegen 115,57 € weiter streiten und einen Rechtsstreit führen wollen!
Jetzt werden manche sagen, mach den Deckel zu wegen den 115.57 € dieser ganze Aufwand??
Mir geht es nicht um den Restbetrag, macht mich nicht ärmer/reicher.
Mir gehst ums Prinzip auch...wie die mit Kunden umgehen wenn es zu Flugverspätungen, Streichungen kommt, da könnte ich auch mal dagegen halten.
Auch wenn man derzeit mitbekommt was dir Iren da gerade wieder betreiben, dann möchte ich als Verbraucher wenn mir die 115,57 zustehen, diese auch erhalten!
Natürlich, wenn das Verhalten der Fluggesellschaft rechtens ist, dann Deckel zu.
Meine RSV hat mir schriftliche Deckungszusage für erste Gerichtsverhandlung erteilt.
Was meint Ihr? Ist die Angelegenheit eindeutig, egal welche Richtung oder bedarf es hier wirklich einmal eines Grundsatzurteils??