• Marille2019
    Dabei seit: 1561835333216
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    geschrieben 1561836559363

    Hallo zusammen,

    bin ganz neu hier im Forum und kam darauf über die Suche nach Unterstützung wegen der Entschädigungsleistung nach einer Flugverspätung. Ich weiß nicht inwieweit Detailangaben in diesem Forum erwünscht sind, deshalb beschränke ich meine Anfrage zunächst auf das "Wesentliche": Weiß jemand von euch, ob eine Fluggesellschaft (in meinem Fall Ryanair) eine Entschädigung zahlen muss, wenn es sich um Probleme mit dem Radar am Zielflughafen gehandelt hat? Bei meiner Suche im Internet habe ich dazu leider nichts konkretes gefunden.

    Ich habe bei Ryanair bereits über das entsprechende Formular eine Entschädigung beantragt, welche mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelte, die nicht in der Verantwortung von Ryanair lagen.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von euch weiterhelfen kann.

    Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße

    Marille

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561838850201 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, Marille2019!

    Zu deiner Frage:

    Technische Probleme des Flughafens sind tatsächlich nicht der Sphäre des Luftverkehrsunternehmens zuzuordnen.

    Eine Störung des Radars am Zielairport gehört zu jenen Ereignissen, bei denen sich die LVU auf außergewöhnliche Umstände berufen dürfen und folglich von Ansprüchen auf Entschädigungsleistungen exkulpiert sind.

    Soweit von dir vorgetragen dürfte dein Antrag zu Recht abgewiesen worden sein.

    Bevor du daran denkst die Aussage zu bestreiten mache dir bewusst, dass gerade Ryanair nur dann Entschädigungsforderungen ablehnt, wenn sie mühelos jeden angestrengten Prozess überstehen.

    Du darfst hier natürlich jegliche Details nennen sofern du das willst und glaubst, dass es der Aufklärung deines Anliegens dient.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marille2019
    Dabei seit: 1561835333216
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    geschrieben 1561877507414

    Vielen Dank für den netten Willkommensgruß. Das ist ein echt tolles Forum rund ums Reisen! Hier werde ich ab sofort öfter mal stöbern :-)

    Und vielen Dank für die schnelle Anwort. Ich hatte das schon vermutet, nur keine konkrete Aussage dazu im Internet gefunden.

    An dem Tag ging leider alles schief, wir standen bereits am Gate zum Boarding und durften nicht mit dem ursprünglich gebuchten Flieger mitfliegen, wurden dann von Ryanair umgebucht, allerdings von einem andere Flughafen und zu einem anderen Zielflughafen. Dort gab es dann die Verspätung. Wir kamen dann mit 21-stündiger Verspätung am Zielort an. Aber das ist eine andere Geschichte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561883150017

    Soweit geschildert könnten sich immerhin aus der "Nichtbeförderung" Ansprüche ergeben, daher würde ich schon mal Beschwerde führen.

    Kost ja nix! :wink:

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  • Marille2019
    Dabei seit: 1561835333216
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    geschrieben 1561904969862

    Bin gerade dabei eine E-Mail an Ryanair zu verfassen wegen der entstandenen Zusatzkosten der Nichtbeförderung. Das Taxi vom Flughafen Frankfurt nach Köln/Bonn hatte Ryanair am Abflugtag für uns bereitgestellt. Ich möchte jetzt noch die Kosten für das Taxi vom Zielflughafen zum eigentlichen gebuchten Urlaubsort sowie einen Tag Hotel- und Mietwagenkosten geltend machen. Für die Vepflegung in der Wartezeit in Köln (12:00 h bis 17:00 h) habe ich nicht alle Belege, das ist mir leider zu spät eingefallen.

    Wie sind denn die Erfahrungswerte? Habe ich Aussicht auf Kostenerstattung?

    Danke schon mal!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1561905223180 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Klick Nichtbeförderung = Entschädigungsanspruch, je nach Strecke zwischen 250 und 600€/Ticket.

    Dann brauchst du keine Belege zu suchen ... :wink:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marille2019
    Dabei seit: 1561835333216
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    geschrieben 1562000776541

    Danke für den Link! Kann ich den für den ursprünglich geplanten Flug (bei dem uns wegen eines Fehlers, der bei Ryanair lag, der Zugang zum Flugzeug verweigert wurde) eine Kostenerstattug beantragen? Ryanair hat uns dafür ja einen anderen Flug angeboten (zwar von einem anderen Abflughafen zu einem anderen Zielflughafen), welchen wir dann ja auch angenommen hatten. Dachte alle Ansprüche wären damit abgegolten? Außer die entstanden Taxikosten, Hotel- und Mietwagenkosten für einen Tag, der nicht genutzt werden konnte.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1562001562163

    Ja genau, für diesen ursprünglich gebuchten Flug kannst du die Entschädigung fordern.

    Ein geringerer Anspruch (50%) besteht nur dann, wenn ihr euer Endziel mit 2h oder weniger Verspätung erreicht habt (immer erhoben auf der Basis der Daten des ursprünglichen Fluges).

    Nach deiner Schilderung gehe ich nicht davon aus, dass das der Fall war, insofern ist die volle Kompensation zu fordern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marille2019
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    geschrieben 1562004450065

    Vielen Dank für diese Info! Aber welches der Formulare verwende ich? Ich finde irgendwie nicht das passende. In den Formularen kann ich immer nur Annulierung oder Verspätung ausfüllen. Das trifft ja igendwie beides nicht zu. Oder nehme ich EU 261 und wähle Flugverspätung aus?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1562004845126

    Nimm Annullierung, spezifiziere im Text Nichtbeförderung, die haben eh deine Passagierdaten und werden dann schon sehen um welches Problem es sich handelt.

    Viel Erfolg!

    Du kannst mir auch jederzeit eine PN schicken, dafür einfach auf das Profil klicken und Nachricht schreiben auswählen.

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