• dave2001
    Dabei seit: 1142726400000
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    geschrieben 1340041910000

    Hallo,

    die meisten Fluggesellschaften fordern ja als Zahlungsnachweis das man während der Reise die KK mitführt mit welcher der/die Flüge bezahlt wurden.

    Was aber wenn ich jetzt buche und meine KK aber zum Reisezeitpunkt abgelaufen ist und ersetzt wurde? :frowning:

    Von Lufthansa hab ich dazu noch keine Antwort erhalten. Vielleicht hat hier ja jemand ne Info dazu. Vielen Dank.

    Grüße aus Sachsen

    Es ist mir egal wer dein Vater ist, aber wenn ich hier am Angeln bin latscht keiner übers Wasser !
  • curiosus
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    gesperrt
    geschrieben 1340050035000

    Da die KK-Nummer ja gleich bleibt und sich nur das "Haltbarkeitsdatum" ändert, stellt dieses i.d.R. kein Problem dar.

  • dave2001
    Dabei seit: 1142726400000
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    geschrieben 1340050701000

    Ach ist das so? Wusste ich gar nicht obwohl ich auch schon einige Wechsel hatte.

    Aber Danke für die Info.

    Gruß aus Sachsen

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  • dave2001
    Dabei seit: 1142726400000
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    geschrieben 1340053604000

    Hallo,

    hab gerade bei der Lufthansa angerufen und mal nachgefragt.

    Laut der Mitarbeiterin ist es nicht mehr notwendig mit der KK zu reisen welche zur Zahlung der Flüge eingesetzt wurden.

    Es steht zwar noch auf der LH - Hp wird aber demnächst geändert.

    Gruß aus Sachsen

    PS: In wieweit dies auch für andere Airlines gilt, keine Ahnung.

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  • Kourion
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    geschrieben 1340053751000

    @dave

    Danke für die Info.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1340054630000

    Eine Fluggesellschaft darf sich nicht weigern, einen Passagier zu befördern, wenn dieser bei Reiseantritt die Kreditkarte nicht vorlegt, mit der er das Flugticket gekauft hat. Es stelle eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn er für den Flug ein neues Ticket erwerben müsse, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Urteil.

    Geklagt hatte ein Verbraucherschutzverein, der gegen eine Fluggesellschaft vorging. Diese hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel verwendet, wonach dem Kunden der Weiterflug verweigert werden dürfe, wenn die Kreditkarte, mit welcher der Flug bezahlt worden war, nicht vorgelegt werde. Der Kunde müsse in diesem Fall zunächst ein neues Ticket erwerben, um den Flug antreten zu dürfen.

     Diese Klausel hielt der Verbraucherschutzverein für unwirksam, weil sie den Kunden in unangemessener Weise benachteilige und das Risiko eines Kreditkartenmissbrauchs so vollständig auf den Kunden abgewälzt werde.

     Das Gericht gab dem Verbraucherschutzverein Recht. Zur Begründung hieß es, dass die AGB-Klausel eine vollständige Leistungsverweigerung darstelle. Ohne einen sachlich gerechtfertigten Grund sei eine vollständige Lösung der Leistungspflicht unzulässig. Die Kreditkarte, mit der der Flug bezahlt worden sei, nicht vorzulegen, sei kein solcher Grund.

     Auch der Einwand der Fluggesellschaft, dass durch die Klausel Kreditkartenbetrug vorgebeugt werden solle, greife hier nicht. Denn der Kläger wende sich vorliegend gerade nicht gegen die Vorlagepflicht der Kreditkarte generell, sondern gegen die pauschale Konsequenz der Nichtbeförderung. Dadurch werde das Risiko des Kreditkartenmissbrauchs vollständig auf den Kunden abgewälzt, dies sei eine unangemessene Benachteiligung.

     

    Quelle: Kanzlei Dr. Bahr

  • dave2001
    Dabei seit: 1142726400000
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    geschrieben 1340059262000

    Danke doc für die Info!

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  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1340063041000

    Ich habe es nur zitiert, ob und wie Du damit bei den diversen Fluggesellschaften durchkommst und/oder im Nachhinein bei einer Klage, möchte ich nicht beurteilen!

    Aber die Änderung bei der Lufthansa könnte ein erster Hinweis auf ein Umdenken in dieser Richtung sein, vielleicht auch durch das Urteil hervorgerufen...

  • bernhard707
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    geschrieben 1340063307000

    Richtig, üblicherweise reicht beim Check-In der Reisepass, die Buchung ist im System hinterlegt.

    doc ein schönes Urteil, aber gar nicht so abwegig ein Tipp an dich, wenn du beispielsweise einen Flug mit Bangkok Airways gebucht hast, ist beim Check-In neben dem Reisepass auch die entsprechende CC für die Buchung vorzulegen.

    Edit:

    Das Urteil kannste dir natürlich in so einem Fall klemmen :disappointed:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1340064272000

    Bernhard, deshalb habe ich ja auch nochmal drauf hingewiesen, dass ich nur zitiert hatte ;)

    Habe meine KK immer dabei, wenn ich im Ausland unterwegs bin und würde auf das Urteil ausserhalb von Deutschland nen Pups geben, fand es hier aber passend, gerade nach der Lufthansainfo an Dave!

    Beim Umbuchen meiner Thaiflüge in HKT brauchte ich sie übrigens auch und nicht nur, um das Upgrade zu zahlen ;)

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